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Dringende Entscheidungsverfahren müssen weiter überwacht werden, sagt Ombudsfrau
News - Date Thursday | 25 June 2026
Case 1379/2024/MIK - Opened on Monday | 16 September 2024 - Recommendation on Tuesday | 25 November 2025 - Decision on Tuesday | 23 June 2026 - Institution concerned European Commission ( No further inquiries justified ) - Country Belgium
Case 2031/2024/VB - Opened on Monday | 23 June 2025 - Recommendation on Tuesday | 25 November 2025 - Decision on Tuesday | 23 June 2026 - Institution concerned European Commission ( No further inquiries justified ) - Country Belgium
Case 983/2025/MIK - Opened on Wednesday | 21 May 2025 - Recommendation on Tuesday | 25 November 2025 - Decision on Tuesday | 23 June 2026 - Institution concerned European Commission ( No further inquiries justified ) - Country Belgium
Complaint submitted
03/11/2024Analysis of the complaint
05/11/2024Inquiry ongoing
03/12/2024Preliminary outcome
25/11/2025Inquiry outcome
23/06/2026
Die Europäische Bürgerbeauftragte Teresa Anjinho ist zu dem Schluss gekommen, dass die Reaktion der Europäischen Kommission auf ihre Erkenntnisse im Zusammenhang mit der Ausarbeitung dringender Legislativvorschläge insgesamt konstruktiv ist, aber nach wie vor zu allgemein ist, um feststellen zu können, ob die künftige dringende Rechtsetzung ausreichend transparent, evidenzbasiert und inklusiv sein wird. Die Ombudsfrau wird die Situation daher auch in Zukunft durch Beschwerden überwachen.
Zum Abschluss ihrer Untersuchungen, wie die Kommission drei dringende Legislativvorschläge ausgearbeitet hat, stellte die Bürgerbeauftragte fest, dass die Maßnahmen, die die Kommission zu ergreifen gedenkt, nur allgemein beschrieben sind und es häufig an Spezifität und konkreten Verpflichtungen mangelt.
Die anschließende Mitteilung der Kommission über die Art und Weise, wie sie die Vorschriften für eine bessere Rechtsetzung reformieren will, enthält auch keine ausreichenden Einzelheiten, um Schlussfolgerungen darüber zu ziehen, ob alle Grundsätze der guten Rechtsetzung in dringenden Situationen eingehalten werden und ob die Empfehlungen und Vorschläge der Bürgerbeauftragten in vollem Umfang befolgt werden.
Die Bürgerbeauftragte stellte fest, dass nach wie vor die Gefahr besteht, dass Dringlichkeitsverfahren zur vorherrschenden Form der EU-Rechtsetzung werden könnten, wenn der Begriff „Dringlichkeit“ nicht klar definiert ist. Die Bürgerbeauftragte stellte ferner fest, dass es an Einzelheiten zu den Verfahrens- und Rechtsetzungsstandards mangele, die die Kommission für kleinere Überarbeitungen der EU-Rechtsvorschriften (gezielte Initiativen) anwenden werde.
Darüber hinaus stellte sie in Frage, ob die Absicht der Kommission, während der beschleunigten Rechtsetzung „Aufforderungen zur Beweisaufnahme“ zu nutzen, eine ausreichende Einbeziehung der Interessenträger gewährleisten werde.
Die Bürgerbeauftragte wird in der Lage sein, diese Fragen besser zu bewerten, sobald die Kommission ihre Vorschriften für eine bessere Rechtsetzung überarbeitet und bei der Ausarbeitung künftiger Legislativvorschläge angewandt hat.
Hintergrund
Im November 2025 stellte die Bürgerbeauftragte eine Reihe von Verfahrensmängeln bei der Ausarbeitung beschleunigter Legislativvorschläge der Kommission zur Sorgfaltspflicht von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit (Omnibus I), zur Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) und zur Bekämpfung der Schleusung von Migranten fest.
In ihren Empfehlungen an die Kommission forderte sie die Kommission auf, für eine vorhersehbare, kohärente und nicht willkürliche Anwendung der Vorschriften für eine bessere Rechtsetzung zu sorgen und sicherzustellen, dass die künftige dringende Ausarbeitung von Legislativvorschlägen stets transparent, evidenzbasiert und inklusiv ist.
In den Leitlinien für eine bessere Rechtsetzung sind die Vorschriften festgelegt, die die Kommission bei der Ausarbeitung neuer Initiativen und Vorschläge sowie bei der Verwaltung und Bewertung bestehender Rechtsvorschriften befolgt.
Die Kommission reagierte im Februar 2026 auf die Empfehlung der Bürgerbeauftragten und veröffentlichte im April 2026 eine Mitteilung, in der sie ihre Absicht darlegte, die Vorschriften für eine bessere Rechtsetzung zu überarbeiten.