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Wie die Europäische Kommission einen Vorschlag zur Änderung der Rechtsvorschriften im Zusammenhang mit der Gemeinsamen Agrarpolitik ausgearbeitet hat

Die Beschwerdeführer, Umwelt-Nichtregierungsorganisationen, äußerten Bedenken darüber, wie die Europäische Kommission Vorschläge zur Änderung der EU-Verordnungen im Zusammenhang mit der Gemeinsamen Agrarpolitik ausgearbeitet hat. Insbesondere äußerten sie Bedenken hinsichtlich der Art und Weise, wie die Kommission Interessenträger konsultiert hat, und der Tatsache, dass sie keine Folgenabschätzung gemäß ihren internen Vorschriften („Bessere Rechtsetzung“) durchgeführt hat, sowie der Tatsache, dass sie keine Bewertung der Klimakohärenz durchgeführt hat, wie dies im europäischen Klimarecht vorgeschrieben ist.

Im Anschluss an eine Untersuchung beschloss der Bürgerbeauftragte, in diesem Fall mit zwei anderen Fällen gemeinsame Feststellungen zu treffen. Diese Fälle betrafen ähnliche Fragen im Zusammenhang mit Vorschlägen für neue EU-Vorschriften zur Bekämpfung der Schleusung von Migranten und geänderten EU-Vorschriften zur Vereinfachung der Nachhaltigkeitsanforderungen für Unternehmen.

Der Bürgerbeauftragte stellte Mängel bei der Ausarbeitung all dieser Legislativvorschläge durch die Kommission fest. Sie stellte insbesondere fest, dass die Kommission eine besonders weit gefasste Definition des Begriffs „Dringlichkeit“ angewandt habe, es versäumt habe, die Dringlichkeit einer Abweichung von ihren internen Beschlussfassungsvorschriften hinreichend zu rechtfertigen, und ihre Ausnahmen von diesen Vorschriften nicht dokumentiert habe. Sie stellte ferner fest, dass sie kein Verfahren eingeführt habe, um die transparente, faktengestützte und inklusive Ausarbeitung „dringender“ Legislativvorschläge sicherzustellen, und dass sie es versäumt habe, Aufzeichnungen über Bewertungen der Klimakohärenz zu führen.

Die Bürgerbeauftragte empfahl der Kommission, „dringende“ Situationen, die eine Ausnahme von den Vorschriften rechtfertigen, förmlich zu definieren und ein Verfahren einzurichten, um sicherzustellen, dass die dringende Ausarbeitung von Legislativvorschlägen weiterhin mit den Grundsätzen eines transparenten, faktengestützten und inklusiven Gesetzgebungsprozesses im Einklang steht. Um die Kommission bei dieser Aufgabe zu unterstützen, unterbreitete der Bürgerbeauftragte vier Vorschläge, darunter die Präzisierung seiner Regeln für die Konsultation der Interessenträger zu dringenden Vorschlägen und die Sicherstellung, dass die Beweise, die seine Vorschläge stützen, rechtzeitig veröffentlicht werden, um eine öffentliche Debatte zu ermöglichen, bevor neue Regeln angenommen werden.

Die Kommission kam überein, im Rahmen ihrer anstehenden Überarbeitung der Vorschriften für eine bessere Rechtsetzung Überlegungen darüber anzustellen, was unter „dringenden“ Situationen zu verstehen ist, und ihre Gründe für die Anwendung von Ausnahmeregelungen aufzuzeichnen und zu veröffentlichen. Er kam ferner überein, für gezielte Konsultationen zu dringenden Vorschlägen zu sorgen und die Belege für Vorschläge rechtzeitig zu veröffentlichen.

Die Bürgerbeauftragte begrüßte die konstruktive Antwort der Kommission insgesamt, stellte jedoch fest, dass noch nicht klar ist, wie genau die Kommission ihre Empfehlungen und Vorschläge umsetzen wird. Sie weist darauf hin, dass sie dieses Thema weiterhin über Beschwerden überwachen werde, sobald die Kommission die Überarbeitung der Vorschriften für eine bessere Rechtsetzung abgeschlossen habe.

 
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