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Ombudsfrau eröffnet Untersuchung darüber, wie die Kommission im Rahmen ihres Omnibus-Pakets von Vereinfachungsmaßnahmen einen Legislativvorschlag ausgearbeitet hat
News - Date Friday | 23 May 2025
Case 983/2025/MIK - Opened on Wednesday | 21 May 2025 - Recommendation on Tuesday | 25 November 2025 - Decision on Tuesday | 23 June 2026 - Institution concerned European Commission ( No further inquiries justified ) - Country Belgium
Complaint submitted
18/04/2025Analysis of the complaint
22/04/2025Inquiry ongoing
21/05/2025Preliminary outcome
25/11/2025Inquiry outcome
23/06/2026
Die Europäische Bürgerbeauftragte Teresa Anjinho hat eine Untersuchung darüber eingeleitet, wie die Europäische Kommission im Rahmen ihres Omnibus-Pakets von Vereinfachungsmaßnahmen einen Legislativvorschlag ausgearbeitet hat.
Der Beschluss zur Einleitung einer Untersuchung folgt auf eine Beschwerde von acht Organisationen der Zivilgesellschaft, die geltend machen, dass die Kommission gegen ihre Leitlinien für eine bessere Rechtsetzung verstoßen habe, indem sie nicht begründet habe, warum sie keine öffentliche Konsultation oder Folgenabschätzung zu dem Gesetzesentwurf durchgeführt habe.
Die Beschwerdeführer argumentieren auch, dass die Kommission eine Bewertung der Klimakohärenz hätte durchführen müssen, wie im Europäischen Klimagesetz vorgesehen.
In dieser Phase der Untersuchung hat die Bürgerbeauftragte der Kommission eine Reihe von Fragen gestellt. Sie konzentrieren sich auf die Konsultationen der Interessenträger, die die Kommission in der Begründung ihres Legislativvorschlags aufgeführt hat.
Dazu gehört die Forderung nach detaillierteren Informationen darüber, welche Unternehmen und Interessenträger zu Treffen mit der Kommission Anfang Februar 2025 eingeladen wurden, und nach welchen Kriterien.
Die Kommission wird ferner gebeten, ihre Entscheidung, keine öffentliche Konsultation durchzuführen, zu erläutern.
Diese Beschwerde ist die dritte beim Büro des Bürgerbeauftragten eingegangene Beschwerde in Bezug darauf, ob die Kommission bei der Ausarbeitung von Legislativvorschlägen die erforderlichen Vorschriften befolgt hat.
Von den beiden anderen Beschwerden führte eine zu einer (laufenden) Untersuchung darüber, wie die Kommission einen Vorschlag zur Änderung der Rechtsvorschriften im Zusammenhang mit der Gemeinsamen Agrarpolitik ausgearbeitet hat, und die andere befindet sich noch in der Anfangsphase der Bewertung durch das Büro des Bürgerbeauftragten.