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Ombudsfrau bittet Kommission um weitere Einzelheiten zur Ausarbeitung eines vereinfachten Legislativvorschlags

Als nächsten Schritt ihrer Untersuchung, wie die Europäische Kommission ein Legislativpaket zur Vereinfachung der EU-Nachhaltigkeitsvorschriften für Unternehmen vorbereitet hat, hat die Bürgerbeauftragte Anjinho um detaillierte Erläuterungen gebeten, warum eine Reihe von Verfahrensschritten - die in den internen Vorschriften vorgesehen sind - nicht durchgeführt wurden.

Insbesondere forderte die Bürgerbeauftragte die Kommission auf, ihre Gründe für das Fehlen einer Folgenabschätzung, einer öffentlichen Konsultation oder einer Bewertung der Klimakohärenz zu erläutern und zu erläutern, warum eine interne Konsultation zwischen den Dienststellen der Kommission zum Entwurf des Vorschlags nur 24 Stunden dauerte.

Das Ersuchen um weitere Informationen geht auf ein Ersuchen um Einsichtnahme in einschlägige Dokumente und ein Treffen zwischen Vertretern des Büros des Europäischen Bürgerbeauftragten und der Kommission im Juni zurück, bei dem die Kommission erläuterte, wie sie den Legislativvorschlag zur Änderung der Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen und der Richtlinie über die Sorgfaltspflicht von Unternehmen in Bezug auf Nachhaltigkeit ausgearbeitet hatte.

Die Bürgerbeauftragte ersuchte die Kommission, ihre Begründung für die „kritische Dringlichkeit“ des Vorschlags zu erläutern. Gemäß den Leitlinien für eine bessere Rechtsetzung müssen Ausnahmen von Anforderungen wie Folgenabschätzungen gründlich begründet und gut erläutert werden.

Darüber hinaus ersuchte die Bürgerbeauftragte die Kommission um Erläuterung, warum eine weitere öffentliche Konsultation nicht für notwendig erachtet wurde, als zwei Sitzungen im Februar 2025, an denen hauptsächlich Vertreter der Wirtschaft und der Industrie teilnahmen, offenbar der einzige Austausch von Interessenträgern im Zusammenhang mit den vorgeschlagenen geänderten Rechtsvorschriften waren.

Die Ombudsfrau bittet ferner um Klärung der Dauer der internen Konsultation zwischen den Dienststellen der Kommission. In bestimmten Situationen können solche abteilungsübergreifenden Konsultationen von den üblichen 10 Tagen auf ein beschleunigtes Verfahren von 48 Stunden reduziert werden, das jedoch innerhalb von 24 Stunden abgeschlossen wurde.

Angesichts der Bedeutung dieser Untersuchung und der Tatsache, dass weitere Omnibus-Pakete geplant sind, wurde die Kommission gebeten, bis zum 15. September 2025 zu antworten.

Dies ist die dritte laufende Untersuchung des Büros des Europäischen Bürgerbeauftragten in Bezug darauf, ob die Kommission bei der Ausarbeitung von Legislativvorschlägen die erforderlichen Vorschriften befolgt hat.

Die anderen Untersuchungen betreffen die Art und Weise, wie die Kommission einen Vorschlag zur Änderung der Rechtsvorschriften im Zusammenhang mit der Gemeinsamen Agrarpolitik ausgearbeitet hat, sowie ihren Beschluss, keine Folgenabschätzung für zwei Legislativvorschläge zur Bekämpfung der Schleusung von Migranten durchzuführen.

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