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Bürgerbeauftragte leitet Untersuchung zur Entscheidung der Kommission ein, keine Folgenabschätzung zu zwei Legislativvorschlägen zur Bekämpfung der Schleusung von Migranten durchzuführen

Die Europäische Bürgerbeauftragte Anjinho hat eine Untersuchung der Entscheidung der Europäischen Kommission eingeleitet, keine Folgenabschätzung zu zwei Legislativvorschlägen zur Bekämpfung der Schleusung von Migranten durchzuführen.

Der Beschluss über die Einleitung einer Untersuchung folgt auf eine Beschwerde von Organisationen der Zivilgesellschaft, die geltend machen, dass die Kommission gegen ihre „Leitlinien für eine bessere Rechtsetzung“ verstoßen habe, indem sie bei der Ausarbeitung der Vorschläge keine Folgenabschätzung durchgeführt habe.

Ihre Beschwerde betrifft die Ausarbeitung der Richtlinie zur Verstärkung der polizeilichen Zusammenarbeit bei der Verhütung, Aufdeckung und Untersuchung der Schleusung von Migranten sowie die Verordnung zur Verhinderung und Bekämpfung der Beihilfe zur unerlaubten Ein- und Durchreise und zum unerlaubten Aufenthalt in der Union.

 In einem ersten Schritt hat die Bürgerbeauftragte der Kommission eine Reihe von Fragen gestellt, unter anderem zur Begründung, warum keine Folgenabschätzung durchgeführt wurde. Die Kommission wird ferner gebeten, die Dringlichkeit der Legislativvorschläge zu erläutern.

Dies ist die dritte laufende Untersuchung des Amtes des Europäischen Bürgerbeauftragten in Bezug darauf, ob die Kommission bei der Ausarbeitung von Legislativvorschlägen die erforderlichen Vorschriften befolgt hat.

Die anderen Untersuchungen beziehen sich darauf, wie die Kommission einen Vorschlag zur Änderung der Rechtsvorschriften im Zusammenhang mit der Gemeinsamen Agrarpolitik ausgearbeitet hat und wie die Kommission einen Legislativvorschlag zur Nachhaltigkeitsberichterstattung und Sorgfaltspflicht von Unternehmen ausgearbeitet hat.

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