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Ombudsfrau leitet Untersuchung der Entscheidung der Kommission ein, keine Folgenabschätzung zu zwei Legislativvorschlägen zur Bekämpfung der Migrantenschleusung durchzuführen

Die Europäische Bürgerbeauftragte Anjinho hat eine Untersuchung der Entscheidung der Europäischen Kommission eingeleitet, keine Folgenabschätzung zu zwei Legislativvorschlägen zur Bekämpfung der Migrantenschleusung durchzuführen.

Die Entscheidung über die Einleitung einer Untersuchung folgt auf eine Beschwerde von Organisationen der Zivilgesellschaft, die geltend machen, dass die Kommission gegen ihre „Leitlinien für eine bessere Rechtsetzung“ verstoßen habe, indem sie bei der Ausarbeitung der Vorschläge keine Folgenabschätzung durchgeführt habe.

Ihre Beschwerde bezieht sich auf die Ausarbeitung der Richtlinie zur Verbesserung der polizeilichen Zusammenarbeit bei der Verhütung, Aufdeckung und Untersuchung der Schleuserkriminalität sowie der Verordnung zur Verhinderung und Bekämpfung der Beihilfe zur unerlaubten Ein- und Durchreise und zum unerlaubten Aufenthalt in der Union.

 In einem ersten Schritt hat die Bürgerbeauftragte der Kommission eine Reihe von Fragen gestellt, unter anderem zu den Gründen für die Nichtdurchführung einer Folgenabschätzung. Die Kommission wird ferner gebeten, die Dringlichkeit der Legislativvorschläge zu erläutern.

Dies ist die dritte laufende Untersuchung des Amtes des Europäischen Bürgerbeauftragten zu der Frage, ob die Kommission bei der Ausarbeitung von Legislativvorschlägen die erforderlichen Vorschriften befolgt hat.

Die anderen Untersuchungen beziehen sich darauf, wie die Kommission einen Vorschlag zur Änderung von Rechtsvorschriften im Zusammenhang mit der Gemeinsamen Agrarpolitik ausgearbeitet hat und wie sie einen Legislativvorschlag zur Nachhaltigkeitsberichterstattung und Sorgfaltspflicht von Unternehmen ausgearbeitet hat.

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