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Bericht über die Prüfung von Dokumenten betreffend die Initiativuntersuchung OI/8/2015/JAS unter Beteiligung des Europäischen Parlaments durch den Europäischen Bürgerbeauftragten

Betroffenes Organ oder betroffene Einrichtung: Europäisches Parlament

Datum und Uhrzeit: 18. November 2015, 10.00–13.00 Uhr

Ort: Brüssel, SQM-Gebäude

Inspektion durch:

  • Fergal Ó Regan, Leiter der Untersuchungskoordinierung
  • Jan Stadler, Referat Koordinierung von Untersuchungen


Einleitende und verfahrenstechnische Aspekte

Die Vertreter des Bürgerbeauftragten stellten sich vor, dankten allen Dienststellen [1] für ihre Zusammenarbeit und legten dann im Rahmen der Initiativuntersuchung des Bürgerbeauftragten zu Trilogen das Ziel und den Zweck dieser Inspektion dar.

Anschließend erläuterten sie den Rechtsrahmen, der für die Dienststellen des Bürgerbeauftragten bei der Durchführung von Inspektionen gilt, und informierten die anwesenden Bediensteten des Parlaments darüber, dass die geltenden Vorschriften vorsehen, dass kein Zugang zu diesen Dokumenten gewährt werden kann, wenn sie Dokumente als vertraulich eingestuft haben [2]. Die Vertreter der Bürgerbeauftragten erklärten ferner, dass ein Bericht über die Inspektion erstellt, dem Parlament übermittelt und auf der Website der Bürgerbeauftragten veröffentlicht werde.

Ziel der Kontrolle

Ziel der Kontrolle war es, die Akte des Parlaments zu den Trilogen über die Hypothekarkreditrichtlinie [3] einzusehen.

Einsichtnahme in die Akte

Die Vertreter des Parlaments gewährten den Vertretern des Bürgerbeauftragten uneingeschränkten Zugang zu den Dokumenten in der oben genannten Akte.

Im Anschluss an einen allgemeinen Gedankenaustausch zum Thema der Untersuchung informierten die Vertreter des Parlaments über das Gesetzgebungsverfahren, das zur Annahme der Hypothekarkreditrichtlinie führte. Die Vertreter des Parlaments erläuterten auch den Aufbau und die Art der Dossiers, die den Vertretern des Bürgerbeauftragten zur Verfügung gestellt wurden.

Die Vertreter des Bürgerbeauftragten führten anschließend eine gründliche Prüfung der vom Parlament vorgelegten Dokumente durch, um ein besseres Verständnis der verschiedenen Arten von Unterlagen zu erlangen, die normalerweise im Zusammenhang mit Trilogen erstellt werden.

Da die meisten der für die einzelnen Trilogsitzungen eingereichten Dokumente bereits bei der Einsichtnahme in die Kommissionsakte eingeholt worden waren [4], forderten die Dienststellen des Bürgerbeauftragten nur die folgenden Dokumente an, die in den Sitzungen eingereicht wurden, und erhielten Kopien davon:

  • 3. politischer Trilog, 22.11.2012 - abgesagt
    • Entwurf der Tagesordnung mit einer Liste technischer Formulierungsvorschläge zur Genehmigung in der Anlage, die Folgendes enthält:
      • Anlage: Liste der Vorschläge aus Fachsitzungen (Konf.)
  • Fünfter politischer Trilog, 19.3.2013
    • 4 Spaltentabelle vom 13. März 2013
  • 11. Fachsitzung, 11.4.2013
    • 4 Spaltentabelle vom 27. März 2013

Die Dienststellen des Bürgerbeauftragten haben außerdem die folgenden internen Dokumente des Parlaments angefordert und erhalten [5]:

  • Erster politischer Trilog, 12.7.2012
    • Ankündigung des Vorsitzes – Mandat der CARRP [6] zur Aufnahme von Trilogverhandlungen und Protokollen – Sitzung der CMT [7] vom 18. Juni 2012
  • Zweiter politischer Trilog, 02.10.2012
    • Mitteilung des Vorsitzes – aktueller Stand der Trilogverhandlungen – Sitzung der Konferenz der Ausschussvorsitze vom 8./9. Oktober 2012
  • Verfahren der stillschweigenden Zustimmung zum 29.11.2012
    • Liste der Vorschläge für technische Abfassungen zur Genehmigung auf der Grundlage der 4-Spalten-Tabelle vom 24. Oktober 2012 (conf.)
  • Zweites Verfahren der stillschweigenden Zustimmung, eingeleitet am 17.12.2012
    • Liste der Vorschläge für technische Abfassungen zur Genehmigung (conf.)
  • Drittes Verfahren der stillschweigenden Zustimmung, eingeleitet am 31. Januar 2013
    • Liste der Vorschläge für technische Abfassungen zur Genehmigung (conf.)
  • MdEP [8] Vorbereitungssitzung, 6.2.2013
    • Entwurf der Tagesordnung (conf.)
  • 4. Verfahren der stillschweigenden Zustimmung, eingeleitet am 15.2.2013
    • Liste der Vorschläge für technische Abfassungen zur Genehmigung (conf.)
    • Ausarbeitung von Vorschlägen der Fachgruppe zu ESIS-Teil A und B (conf.)
  • Vorbereitungssitzung des MdEP, 19.2.2013
    • Entwurf der Tagesordnung (conf.)
  • 3. a) politischer Trilog, 20.2.2013
    • Mitteilung der Vorsitzenden – aktueller Stand der Trilogverhandlungen – Sitzung der Konferenz der Ausschussvorsitze am 26. Februar 2013
  • Vorbereitungssitzung des MdEP, 6.3.2013
    • Entwurf der Tagesordnung (conf.)
  • 4. politischer Trilog, 06.03.2013
    • Mitteilung der Vorsitzenden – aktueller Stand der Trilogverhandlungen – Sitzung der Konferenz der Ausschussvorsitze am 11. März 2013
  • Vorbereitungssitzung des MdEP, 18.3.2013
    • Entwurf der Tagesordnung (conf.)
  • Fünfter politischer Trilog, 19.3.2013
    • Mitteilung der Vorsitzenden – aktueller Stand der Trilogverhandlungen – Sitzung der Konferenz der Ausschussvorsitze vom 20./21. März 2013
  • Vorbereitungssitzung des MdEP, 10.4.2013
    • Entwurf der Tagesordnung (conf.)
  • 6. politischer Trilog, 22.4.2013
    • Mitteilung der Vorsitzenden – aktueller Stand der Trilogverhandlungen – Sitzung der Konferenz der Ausschussvorsitze 24./25. April 2013
  • Ausschussrekonsultation nach Zustimmung, 20.5.2013
    • Konsolidierter vorläufig vereinbarter Text in der vom AStV gebilligten Fassung [9], einschließlich nicht vereinbarter Bestimmungen (ST 8895/13) (nicht req.)
    • Vermerk des Vorsitzenden (conf.)
  • Teilabstimmung im Plenum, 10.09.2013
    • Dem Plenum vorgelegter Text – 4. September 2013 (nicht req.)
  • Zweite erneute Anhörung des Ausschusses, 2.12.2013
    • Vermerk des Vorsitzenden (conf.)
    • Dem Plenum vorgelegter Text – 3. Dezember 2013 (nicht req.)

Die Bediensteten des Parlaments erklärten, dass die oben mit "conf." gekennzeichneten Dokumente für die Zwecke der Kontrolle vertraulich seien. Die geltenden Vorschriften sehen vor, dass der Bürgerbeauftragte keinen Zugang zu diesen Dokumenten gewähren darf [10]. Dies gilt unbeschadet des Rechts der Bürger, gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 [11] Zugang der Öffentlichkeit zu diesen Dokumenten zu beantragen.

Schließlich bedankten sich die Dienststellen des Bürgerbeauftragten für die gute Zusammenarbeit aller drei beteiligten und anwesenden Institutionen.

Das Treffen endete dann.

 

Brüssel, den 20. November 2015

Herr Jan Stadler
Rechtsreferent (Fallbearbeiter)

Fergal Ó Regan
Leiter der Untersuchungskoordinierung

 

[1] An der Sitzung nahmen jeweils ein Vertreter des Rates der EU und der Europäischen Kommission sowie ihre Kolleginnen und Kollegen aus dem Parlament teil.

[2] Artikel 13 Absatz 3 und Artikel 14 Absatz 2 der Durchführungsbestimmungen des Europäischen Bürgerbeauftragten.

[3] Richtlinie 2014/17/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Februar 2014 über Wohnimmobilienkreditverträge für Verbraucher und zur Änderung der Richtlinien 2008/48/EG und 2013/36/EU sowie der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010; ABl. 2014, L 60, S. 34.

[4] Bitte beachten Sie den entsprechenden Inspektionsbericht.

[5] Der Bürgerbeauftragte hielt es nicht für erforderlich, Kopien bestimmter Dokumente anzufordern, die in der Liste als "nicht req." angegeben waren, da diese Dokumente für die Untersuchung nicht erforderlich waren, bereits in anderen Dokumenten enthalten waren oder anderweitig aus anderen Quellen leicht verfügbar waren.

[6] Die Hypothekarkreditrichtlinie wurde früher als Richtlinie über Wohnimmobilienkreditverträge (CARRP) bezeichnet.

[7] Ausschuss.

[8] Mitglieder des Europäischen Parlaments.

[9] Ausschuss der Ständigen Vertreter.

[10] Artikel 13 Absatz 3 und Artikel 14 Absatz 2 der Durchführungsbestimmungen des Europäischen Bürgerbeauftragten.

[11] Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2001 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission (ABl. L 145, S. 43).

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