FOR PREVIEWING & TESTING PURPOSES ONLY.
This notification will disappear once the page will be published.
This link is available for less than 30 minutes.
  • Easy to read
  • Text size

You have a complaint against an EU institution or body?

Current language: 
  • Deutsch
Source language: 
Available languages: 
The translation of this page has been generated by machine translation.
Machine translations can contain errors potentially reducing clarity and accuracy; the Ombudsman accepts no liability for any discrepancies. For the most reliable information and legal certainty, please refer to the source version in English linked above.
For more information please consult our language and translation policy.

Bericht über die Einsichtnahme des Europäischen Bürgerbeauftragten in Dokumente betreffend die Initiativuntersuchung OI/8/2015/JAS, an der das Europäische Parlament beteiligt ist

Betroffenes Organ oder betroffene Einrichtung: Europäisches Parlament

Datum und Uhrzeit: November 2015, 15.00–17.00 Uhr

Ort: Brüssel, SQM-Gebäude

Inspektion durchgeführt von:

  • Rosita Agnew, Leiterin strategischer Untersuchungen
  • Herr Jan Stadler, Referat Untersuchungskoordinierung


Einleitende und verfahrenstechnische Aspekte

Die Vertreter des Bürgerbeauftragten stellten sich vor, dankten allen Dienststellen [1] für ihre Zusammenarbeit und erläuterten anschließend das Ziel und den Zweck dieser Inspektion im Rahmen der Initiativuntersuchung des Bürgerbeauftragten zu Trilogen.

Anschließend skizzierten sie den Rechtsrahmen, der für die Dienststellen des Bürgerbeauftragten gilt, wenn sie Inspektionen durchführen, und teilten den anwesenden Bediensteten des Parlaments mit, dass die geltenden Vorschriften vorsehen, dass kein Zugang zu diesen Dokumenten gewährt werden darf, wenn sie Dokumente als vertraulich eingestuft haben [2]. Die Vertreter des Bürgerbeauftragten erklärten ferner, dass ein Bericht über die Inspektion erstellt, dem Parlament übermittelt und auf der Website des Bürgerbeauftragten veröffentlicht werde.

Ziel der Kontrolle

Ziel der Kontrolle war es, die Akte des Parlaments zu den Trilogen über die Verordnung über klinische Prüfungen [3] einzusehen.

Akteneinsicht

Die Vertreter des Parlaments gewährten den Vertretern des Bürgerbeauftragten uneingeschränkten Zugang zu den Dokumenten in der oben genannten Akte.

Zu Beginn der Inspektion legten die Vertreter des Parlaments allgemeine Informationen über das Gesetzgebungsverfahren vor, das zur Annahme der Verordnung über klinische Prüfungen führte. Die Vertreter des Parlaments erläuterten auch die Struktur und Art der Dossiers, die den Vertretern des Bürgerbeauftragten zur Verfügung gestellt wurden.

Die Vertreter des Bürgerbeauftragten führten anschließend eine gründliche Prüfung der vom Parlament vorgelegten Dokumente durch, um ein besseres Verständnis der verschiedenen Arten von Dokumenten zu erlangen, die normalerweise im Zusammenhang mit Trilogen erstellt werden.

Da die meisten der für die einzelnen Trilogsitzungen eingereichten Dokumente bereits bei der Einsichtnahme in die Kommissionsakte [4] eingeholt worden waren, forderten die Dienststellen des Bürgerbeauftragten nur die folgenden internen Dokumente des Parlaments an und erhielten Kopien davon:

  • Trilog, 06.11.2013
    • Rückmeldung aus dem ersten Trilog (conf.)
  • Sitzung der Schattenberichterstatter, 13.11.2013
    • Liste der Themen für die Sitzung der Schattenberichterstatter (vgl.)
    • Hintergrunddokument: Ergebnis der Beratungen auf fachlicher Ebene über Artikel 29 (vgl.)
  • Trilog, 13.11.2013
    • Rückmeldung aus dem zweiten Trilog (conf.)
  • Sitzung der Schattenberichterstatter, 27. November 2013
    • Tagesordnung für die Sitzung der Schattenberichterstatter (vgl.)
  • Trilog und Sitzung der Schattenberichterstatter, 4.12.2013
    • Tagesordnung für die Sitzung der Schattenberichterstatter und den Trilog (Konf.)
    • Hintergrunddokument: Übersicht über die Zeitpläne, vom ENVI-Sekretariat [5] (vertraut)
    • Hintergrunddokument: Übersicht über die Fristen durch das Büro des Berichterstatters (vgl.)
    • Hintergrunddokument: Überblick über die Zeitpläne durch den Vorsitz (vgl.)
    • Rückmeldung aus dem dritten Trilog (conf.)
  • Sitzung der Schattenberichterstatter, 11.12.2013
    • Tagesordnung für die Sitzung der Schattenberichterstatter (vgl.)
  • Trilog, 12.12.2013
    • Rückmeldung aus dem vierten Trilog (conf.)
  • Sitzung des ENVI-Ausschusses, 14.11.2013
    • Auszug aus dem Sitzungsprotokoll; Aktuelle Informationen des Vorsitzes zu den Trilogen
  • Sitzung des ENVI-Ausschusses, 27./28.11.2013
    • Auszug aus dem Sitzungsprotokoll ; Aktuelle Informationen des Vorsitzes zu den Trilogen
  • Sitzung des ENVI-Ausschusses, 16./17.12.2013
    • Auszug aus dem Sitzungsprotokoll ; Aktuelle Informationen des Vorsitzes zu den Trilogen

Die Bediensteten des Parlaments erklärten, dass die oben als "vertraut" gekennzeichneten Dokumente für die Zwecke der Nachprüfung vertraulich seien. Die geltenden Vorschriften sehen vor, dass der Bürgerbeauftragte keinen Zugang zu diesen Dokumenten gewährt [6]. Dies gilt unbeschadet des Rechts der Bürger, gemäß der Verordnung 1049/2001 [7] Zugang der Öffentlichkeit zu diesen Dokumenten zu beantragen.

Schließlich bedankten sich die Dienststellen des Bürgerbeauftragten für die gute Zusammenarbeit aller drei beteiligten und anwesenden Institutionen.

Das Treffen endete dann.

 

Brüssel, den 20. November 2015

Herr Jan Stadler
Rechtsreferent (Fallbearbeiter)

Rosita Agnew
Leiterin Strategische Anfragen

 

[1] Jeweils ein Vertreter des Rates der EU und der Europäischen Kommission sowie seine Kollegen aus dem Parlament nahmen daran teil.

[2] Artikel 13 Absatz 3 und Artikel 14 Absatz 2 der Durchführungsbestimmungen des Europäischen Bürgerbeauftragten.

[3] Verordnung (EU) Nr. 536/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über klinische Prüfungen mit Humanarzneimitteln und zur Aufhebung der Richtlinie 2001/20/EG; ABl. 2014, L 158, S. 1.

[4] Siehe den entsprechenden Kontrollbericht.

[5] Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit des Europäischen Parlaments.

[6] Artikel 13 Absatz 3 und Artikel 14 Absatz 2 der Durchführungsbestimmungen des Europäischen Bürgerbeauftragten.

[7] Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2001 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission (ABl. L 145, S. 43).

What did you think of this automatic translation? Give us your opinion!