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Strategische Untersuchung der Europäischen Bürgerbeauftragten zur Transparenz von Trilogen: Folgemaßnahmen und erste Ergebnisse

Am 12. Juli 2016 erließ die Europäische Bürgerbeauftragte einen Beschluss über ihre strategische Untersuchung OI/2015/JAS zur Transparenz von Trilogen. Bei den Trilogen handelt es sich um informelle Verhandlungen zwischen Vertretern des Europäischen Parlaments und des Rates der Europäischen Union, die von der Europäischen Kommission unterstützt werden und auf eine Einigung über Legislativvorschläge abzielen. In ihrem Beschluss unterbreitete die Bürgerbeauftragte acht Vorschläge zur Erhöhung der Transparenz des Trilogprozesses, um die Rechenschaftspflicht und die Beteiligung der Öffentlichkeit an der EU-Rechtsetzung zu verbessern.

Im Dezember 2016 erläuterten das Parlament, der Rat und die Kommission ihre ersten Folgemaßnahmen zu dem Beschluss des Bürgerbeauftragten und der kürzlich vereinbarten Interinstitutionellen Vereinbarung über bessere Rechtsetzung. Anschließend ersuchte der Bürgerbeauftragte das Parlament, den Rat und die Kommission um aktuelle Informationen über den Stand der Beratungen bis Ende 2017.

Das Parlament, der Rat und die Kommission haben dem Bürgerbeauftragten nun diese Aktualisierung zur Verfügung gestellt. Auf dieser Grundlage fasst die Bürgerbeauftragte die Folgemaßnahmen zu ihren Vorschlägen wie folgt zusammen:

  •  Die drei Organe arbeiten an der Einrichtung einer gemeinsamen Datenbank zum Stand der Gesetzgebungsdossiers. Diese Datenbank soll benutzerfreundliche und leicht verständliche Informationen über die verschiedenen Schritte des Gesetzgebungsverfahrens bieten und sollte auch auf Dokumente verweisen, die bereits in anderen Datenbanken verfügbar sind. Die Entwicklung der Datenbank soll 2018 beginnen.
  • In Bezug auf die Veröffentlichungen der Trilog-Verhandlungsmandate wird der Rat in Kürze erörtern, wie die Praxis, dass die Minister selbst die Aufnahme von Trilogverhandlungen genehmigen, zur allgemeinen Regel gemacht wird. Auf diese Weise würde das Verhandlungsmandat des Rates vor Beginn der Trilogverhandlungen öffentlich zugänglich gemacht. Das Parlament, das seine Mandate bereits immer veröffentlicht, hat auch Maßnahmen ergriffen, um sie sichtbarer zu machen, wenn es beabsichtigt, durch jüngste Änderungen seiner Geschäftsordnung Trilogverhandlungen aufzunehmen. Dieser Beschluss wird nun systematisch vom Plenum des Parlaments überprüft.
  • Der Rat beabsichtigt ferner, den Namen des Ministers und des (stellvertretenden) Ständigen Vertreters anzugeben, die für jedes Gesetzgebungsdossier, über das derzeit verhandelt wird, zuständig sind. Darüber hinaus wird die für das Dossier zuständige Ratsformation hinzugefügt, um die Rückverfolgbarkeit weiter zu verbessern. Die Kommission stimmte auch darin überein, dass die Zuständigkeit für Triloge durch die Ermittlung des zuständigen Kommissionsmitglieds und der Generaldirektion klarer gestaltet werden könnte. Solche Informationen könnten im Rahmen der künftigen gemeinsamen legislativen Datenbank bereitgestellt werden.
  • Die drei Organe prüfen derzeit, wie die Termine der anstehenden Triloge, die zusammenfassenden Tagesordnungen und Links zu Protokollen oder Videos der öffentlichen Sitzungen der Organe, bei denen ein Trilog erörtert wurde, (leichter) zugänglich gemacht werden können, möglicherweise im Zusammenhang mit der künftigen gemeinsamen Gesetzgebungsdatenbank.
  • Die Organe teilten der Bürgerbeauftragten mit, dass zwei ihrer Vorschläge, nämlich die proaktive Veröffentlichung sogenannter vierspaltiger Dokumente und von Listen von Dokumenten, die während der Trilogverhandlungen vorgelegt wurden, so bald wie möglich nach Abschluss der Verhandlungen, Fragen betreffen, die beim Gericht in der Rechtssache T-540/15, De Capitani/Parlament, anhängig sind. Die Organe werden das Urteil in diesem Fall abwarten, bevor sie entscheiden, welche Schritte in Bezug auf die Vorschläge des Bürgerbeauftragten zu unternehmen sind.

Die Bürgerbeauftragte lobt die drei Organe für ihr konstruktives Engagement bei ihren Vorschlägen.

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