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Schreiben an das Europäische Parlament zur Eröffnung der Initiativuntersuchung OI/8/2015/FOR des Europäischen Bürgerbeauftragten zur Transparenz von Trilogen
Correspondence - Date Tuesday | 26 May 2015
Case OI/8/2015/JAS - Opened on Tuesday | 26 May 2015 - Decision on Tuesday | 12 July 2016 - Institutions concerned European Parliament ( No further inquiries justified ) | Council of the European Union ( No further inquiries justified ) | European Commission ( No further inquiries justified ) - Country France
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Martin Schulz
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Straßburg, 26.5.2015
Zu: Initiativuntersuchung OI/8/2015/FOR zur Transparenz von Trilogen – Europäisches Parlament
Sehr geehrter Herr Präsident,
Gemäß Artikel 228 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union ist die Europäische Bürgerbeauftragte befugt, Untersuchungen von Amts wegen durchzuführen. Diese Untersuchungen sollen für die betroffenen Institutionen hilfreich sein, indem sie eine gute Verwaltungspraxis fördern.
Ich habe beschlossen, eine Initiativuntersuchung betreffend das Europäische Parlament, den Rat der EU und die Europäische Kommission in Bezug auf die Offenlegung von Dokumenten im Zusammenhang mit sogenannten Trilogen [1] und die Transparenz von Trilogen im Allgemeinen einzuleiten. Dies ist eine Angelegenheit, auf die ich von mehreren MdEP, Abgeordneten aus einigen Mitgliedstaaten sowie von Gruppen aus Wirtschaft und Zivilgesellschaft aufmerksam gemacht wurde. Die spezifischen Gründe für die Einleitung dieser Untersuchung sind die folgenden:
Transparenz in Bezug auf den Rechtsetzungsprozess ist für den Aufbau von Vertrauen in die EU von entscheidender Bedeutung. Triloge sind mittlerweile fester Bestandteil des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens. Darüber hinaus werden sie zunehmend als der Ort angekündigt, an dem über den ausgehandelten Inhalt des endgültigen Gesetzestextes entschieden wird.
Ich befürchte, dass die Triloge so geführt werden, dass sie mit den Anforderungen an die Transparenz des Gesetzgebungsverfahrens gemäß Artikel 15 Absätze 2 und 3 AEUV in Einklang gebracht werden können [2].
Beispielsweise konnte ich keine umfassende, öffentlich zugängliche Liste der laufenden Triloge finden. Ich kann auch keine vollständige Aufzeichnung der bei solchen Sitzungen eingereichten und ausgetauschten Dokumente finden. Es wäre daher nützlich zu wissen, ob solche Dokumente in kohärenter und kohärenter Weise in den öffentlichen Registern des Parlaments, des Rates und der Kommission zugänglich gemacht werden.
Bereits 2003 sah die Interinstitutionelle Vereinbarung über bessere Rechtsetzung [3] vor, dass „[d]ie drei Organe ... ein angemessenes Maß an Transparenz des Gesetzgebungsverfahrens, einschließlich der trilateralen Verhandlungen zwischen den drei Organen, gewährleisten [werden]“. Eine identische Verpflichtung ist in dem kürzlich angenommenen Vorschlag der Kommission für eine Interinstitutionelle Vereinbarung über bessere Rechtsetzung [4] enthalten. Daher kommt diese Initiativuntersuchung besonders rechtzeitig [5].
Vor diesem Hintergrund wäre ich dankbar, wenn das Parlament die folgenden Fragen beantworten könnte:
Laufende Triloge
1. Werden Trilog-Sitzungen im Voraus öffentlich bekannt gegeben? Wenn ja, wo und wie weit im Voraus werden Informationen über diese Treffen veröffentlicht?
2. Bitte geben Sie eine Liste der Triloge an, an denen das Parlament derzeit teilnimmt.
3. Ist die oben genannte Liste öffentlich zugänglich? Wenn nicht, erläutern Sie bitte, warum nicht.
Trilog-Dokumente der Organe
4. Legen Sie bitte eine Liste der Kategorien von Dokumenten vor, die sich auf die laufenden Triloge beziehen, an denen das Parlament teilnimmt.
5. Werden Trilog-Sitzungsprotokolle oder Berichte über Trilog-Sitzungen oder „Notizen“, in denen über Triloge berichtet wird, intern erstellt und zur Verfügung gestellt? Führt das Parlament eine Liste der Teilnehmer an Trilogsitzungen?
6. Bitte erläutern Sie, wie das vierspaltige Dokument [6], auf dessen Grundlage die Trilogverhandlungen geführt werden, erstellt wird.
Zugang der Öffentlichkeit zu Trilogdokumenten
7. Werden Trilogdokumente proaktiv auf der Website des Parlaments veröffentlicht, insbesondere über das öffentliche Register? Wenn ja, geben Sie bitte an, welche Dokumente veröffentlicht werden und in welchem Stadium des Verfahrens sie veröffentlicht werden.
8. Hat das Parlament Anträge auf Zugang der Öffentlichkeit zu Trilogdokumenten erhalten? Wenn ja, übermitteln Sie mir bitte Kopien der gestellten Zugangsanträge und Kopien der getroffenen Entscheidungen (einschließlich Entscheidungen aufgrund von Zweitanträgen).
9. Gibt es einen festgelegten Zeitpunkt, nach dem nach Ansicht des Parlaments Trilog-Dokumente veröffentlicht werden können, z. B. nach Annahme der betreffenden Rechtsvorschriften oder nach Abschluss der Trilog-Verhandlungen?
Sprachenregelung
10. In welchen Sprachen finden Triloge statt? Werden Dolmetschereinrichtungen zur Verfügung gestellt (i) immer; ii) nur auf Anfrage?
11. In welcher Sprache/welchen Sprachen werden die einschlägigen Dokumente für die Verwendung in Trilogen herausgegeben?
12. Wenn es andere Informationen oder Kommentare gibt, die Ihrer Meinung nach für die Anfrage relevant sind, können Sie dies auch angeben.
Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie bis zum 30. September 2015 eine Stellungnahme zu den oben genannten Fragen abgeben könnten.
Darüber hinaus würde ich es begrüßen, wenn Sie meine Dienststellen gemäß Artikel 3 Absatz 2 des Statuts des Europäischen Bürgerbeauftragten veranlassen könnten, zwei abgeschlossene Trilog-Akten einzusehen, um die Dokumente im Zusammenhang mit Trilogen zu ermitteln und einen vollständigen Überblick über sie zu erhalten:
Ø die Dossiers zur Hypothekarkreditrichtlinie [7];
Ø Die Dossiers zur Verordnung über klinische Prüfungen [8].
Ich habe diese beiden Dossiers allein deshalb ausgewählt, weil sie sich mit Fragen von allgemeinem öffentlichem Interesse befassen. Ich habe keinen Grund zu der Annahme, dass in Bezug auf eines dieser Dossiers besondere Bedenken bestehen.
Ich möchte betonen, dass die Kontrolle des Bürgerbeauftragten gemäß Artikel 5 Absatz 2, Artikel 13 Absatz 3 und Artikel 14 Absatz 2 der Durchführungsbestimmungen des Europäischen Bürgerbeauftragten nicht dazu führen wird, dass Dritte oder andere Personen Zugang zu Dokumenten erhalten, die Ihr Organ während der Kontrolle als vertraulich einstuft, oder zu Informationen, die in solchen Dokumenten enthalten sind.
Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Ihre Dienststellen Herrn Fergal Ó Regan (Tel. +32 2 284 35 48), Leiter des für diese Untersuchung zuständigen Referats Beschwerden und Untersuchungen, kontaktieren könnten, um einen geeigneten Termin für die Einsichtnahme in Unterlagen zu vereinbaren.
Bitte beachten Sie, dass ich während meiner Untersuchung beabsichtige, die Stellungnahme des Parlaments und den Kontrollbericht auf meiner Website zu veröffentlichen und auch interessierten Dritten Gelegenheit zur Stellungnahme geben kann.
Schließlich habe ich heute auch an die Präsidenten der Kommission und den Generalsekretär des Rates geschrieben, mit der gleichen Liste von Fragen und einem Antrag auf Inspektion.
Mit freundlichen Grüßen,
Emily O'Reilly
cc: Klaus Welle, Generalsekretär, Europäisches Parlament
[1] Bei der Bürgerbeauftragten wurde auf „formelle“ Trilogsitzungen, „informelle“ Trilogsitzungen und „technische“ Trilogsitzungen/„vorbereitende technische Sitzungen“ verwiesen.
[2] In Artikel 15 Absatz 2 AEUV heißt es: „Das Europäische Parlament tritt öffentlich zusammen, ebenso wie der Rat, wenn er einen Entwurf eines Gesetzgebungsakts prüft und darüber abstimmt.“ Ferner heißt es in Artikel 15 Absatz 3 Unterabsatz 5 AEUV: „Das Europäische Parlament und der Rat sorgen für die Veröffentlichung der Dokumente im Zusammenhang mit den Gesetzgebungsverfahren nach Maßgabe der in Unterabsatz 2 genannten Verordnungen.“ In Artikel 12 der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten wird ferner die besondere Bedeutung des Zugangs zu Dokumenten hervorgehoben, die „im Laufe der Verfahren zum Erlass von Rechtsakten“ erstellt wurden und in den oder für die Mitgliedstaaten rechtsverbindlich sind, indem festgelegt wird, dass diese Dokumente vorbehaltlich der in der Verordnung festgelegten Ausnahmen vom Zugang der Öffentlichkeit in elektronischer Form oder über ein Register direkt zugänglich gemacht werden.
[3] Interinstitutionelle Vereinbarung über bessere Rechtsetzung des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission, ABl. [2003] C 321, S. 1.
[4] Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Vorschlag für eine Interinstitutionelle Vereinbarung über bessere Rechtsetzung; COM(2015) 216 final.
[5] Der Bürgerbeauftragte ist sich auch anderer Bemühungen zur Gewährleistung der Transparenz in diesem Bereich bewusst. Beispielsweise nahm das Europäische Parlament am 11. März 2014 eine Entschließung zum Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten an, die folgenden Vorschlag enthielt:
„28. fordert die Kommission, den Rat und das Parlament auf, für mehr Transparenz bei informellen Trilogen zu sorgen, indem sie die Sitzungen öffentlich abhalten, Unterlagen wie Kalender, Tagesordnungen, Protokolle, geprüfte Dokumente, Änderungen, Beschlüsse, Informationen über die Delegationen der Mitgliedstaaten und ihre Standpunkte und Protokolle standardmäßig und unbeschadet der in Artikel 4 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 aufgeführten Ausnahmen in einer standardisierten und leicht zugänglichen Online-Umgebung veröffentlichen;“
[6] Der Bürgerbeauftragte geht davon aus, dass die ersten drei Spalten die jeweiligen Standpunkte der drei Organe enthalten, während die letzte Spalte Kompromissvorschlägen vorbehalten ist.
[7] Richtlinie 2014/17/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Februar 2014 über Wohnimmobilienkreditverträge für Verbraucher und zur Änderung der Richtlinien 2008/48/EG und 2013/36/EU sowie der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010; ABl. [2014] L 60, S. 34.
[8] Verordnung (EU) Nr. 536/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über klinische Prüfungen mit Humanarzneimitteln und zur Aufhebung der Richtlinie 2001/20/EG; ABl. [2014] L 158, S. 1.