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Bürgerbeauftragte begrüßt Verpflichtung der Kommission, Umwelt und Menschenrechte bei der Überprüfung von Exportkreditagenturen stärker zu berücksichtigen
Fall 212/2016/JN - Geöffnet am Donnerstag | 28 April 2016 - Empfehlung vom Mittwoch | 23 Mai 2018 - Entscheidung vom Montag | 03 Dezember 2018 - Betroffene Institution Europäische Kommission ( Empfehlung, die das Organ akzeptiert hat ) - Land Italien
Als Reaktion auf eine Empfehlung des Europäischen Bürgerbeauftragten hat die Europäische Kommission erklärt, dass sie mehr Informationen über die Projekte einholen wird, die von Exportkreditagenturen (ECAs) finanziert werden - nationalen Einrichtungen, die Unternehmen, die auf riskanten Märkten tätig sind, finanziell unterstützen. Die Kommission, die prüft, ob die Tätigkeiten der ECA mit dem EU-Recht im Einklang stehen, sucht von den Mitgliedstaaten genauere Informationen, insbesondere darüber, wie ECA-Projekte in Bezug auf Umwelt, Menschenrechte und nachhaltige Kreditvergabe bewertet werden.
Der Beschwerdeführer ECA Watch - eine internationale Koalition von NRO, die Exportkreditagenturen überwachen - hatte Bedenken hinsichtlich der Angemessenheit des Überprüfungsprozesses geäußert, insbesondere im Hinblick auf den Schutz der Menschenrechte und der Umwelt. Im Anschluss an ihre Untersuchung forderte die Bürgerbeauftragte die Kommission auf, die Interessenträger zu konsultieren, um die Vorlage zu verbessern, die von den nationalen Behörden für die Erstellung der Berichte über Exportkreditagenturen verwendet wird, die sie der Kommission im Rahmen der jährlichen Bewertung vorlegen.
Die Kommission hat die Bürgerbeauftragte darüber informiert, dass die Mitgliedstaaten aufgefordert werden, das überarbeitete Muster für ihre Jahresberichte 2019 zu verwenden.