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Bürgerbeauftragte leitet Untersuchung der Zeit ein, die die Kommission für die Bearbeitung von Anträgen auf Zugang zu Dokumenten benötigt

Der Bürgerbeauftragte hat die Kommission um Einzelheiten dazu gebeten, wie lange es dauert, bis Anträge auf Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten bearbeitet werden, nachdem Beschwerden über Verzögerungen im Verfahren zugenommen haben.

Um einen Überblick über die Situation zu erhalten, fragte die Bürgerbeauftragte die Kommission, wie viele Anträge auf Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten sie im Jahr 2021 erhalten habe und wie lange sie durchschnittlich gedauert habe, um sie zu bearbeiten. Die Bürgerbeauftragte fragte auch nach der Anzahl der Zweitanträge – wenn Personen dieselben Anträge erneut einreichen, da sie mit der Antwort des Organs nicht zufrieden sind –, die sie 2021 erhielt.

Ziel der Untersuchung ist es, einen systemischen Ansatz zur Verkürzung der Bearbeitungszeit für solche Anfragen zu ermitteln und ist Teil des übergeordneten Ziels, das Grundrecht der Öffentlichkeit auf Zugang zu Dokumenten zu unterstützen.

Der Bürgerbeauftragte erhält regelmäßig Zugang zu Beschwerden über Dokumente und bearbeitet diese im Rahmen eines beschleunigten Verfahrens.  Im vergangenen Jahr veröffentlichte das Amt einen Leitfaden für die EU-Verwaltung, wie sie ihren Verpflichtungen in Bezug auf das Recht der Öffentlichkeit auf Zugang zu Dokumenten besser nachkommen kann.

In dem Leitfaden heißt es, dass die EU-Organe über Strategien für die Veröffentlichung und Aufbewahrung von Dokumenten verfügen und über ein „öffentliches Dokumentenregister“ verfügen sollten. Außerdem sollten jährliche Statistiken darüber veröffentlicht werden, wie die Organe mit Anträgen auf Zugang zu Dokumenten umgehen.

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