FOR PREVIEWING & TESTING PURPOSES ONLY.
This notification will disappear once the page will be published.
This link is available for less than 30 minutes.
  • Easy to read
  • Text size

You have a complaint against an EU institution or body?

Current language: 
  • Deutsch
Source language: 
Available languages: 
The translation of this page has been generated by machine translation.
Machine translations can contain errors potentially reducing clarity and accuracy; the Ombudsman accepts no liability for any discrepancies. For the most reliable information and legal certainty, please refer to the source version in English linked above.
For more information please consult our language and translation policy.

Die von der Europäischen Kommission benötigte Zeit für die Bearbeitung von Anträgen auf Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten

In der Initiativuntersuchung der Bürgerbeauftragten wurde untersucht, wie die Europäische Kommission mit Anträgen auf Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten umgeht. insbesondere die Einhaltung der Fristen für die Bearbeitung von Anträgen, die in den EU-Rechtsvorschriften über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten festgelegt sind.

Die Untersuchung der Bürgerbeauftragten ergab, dass es systemische und erhebliche Verzögerungen gibt, insbesondere bei der Behandlung von Anträgen auf Überprüfung der ursprünglichen Entscheidungen über Zugangsanträge durch die Kommission, und dass sie die in den geltenden Rechtsvorschriften festgelegten Fristen häufig nicht in erheblichem Umfang einhält. Der Bürgerbeauftragte ist stets der Auffassung, dass „der verzögerte Zugang der verweigerte Zugang ist“, da die angeforderten Dokumente und Informationen oft zeitkritisch sind und im Falle von Verzögerungen an Relevanz für den Antragsteller verlieren können. Die erheblichen systembedingten Verzögerungen und die Nichteinhaltung der in den Rechtsvorschriften vorgesehenen Fristen durch die Kommission stellen einen Missstand in der Verwaltungstätigkeit dar.

Der Bürgerbeauftragte hat der Kommission empfohlen, sich vorrangig mit dieser Situation zu befassen. In ihrer Antwort erkannte die Kommission an, wie wichtig es ist, Anträge auf Zugang der Öffentlichkeit rechtzeitig zu bearbeiten, stellte jedoch auch fest, dass sie aufgrund der gestiegenen Anzahl von Anträgen und ihrer Komplexität mit Herausforderungen konfrontiert war. In ihrer Antwort schlug die Kommission vor, Anfragen ohne größere Probleme zu bearbeiten. Dies steht jedoch nicht im Einklang mit den Ergebnissen der Untersuchung des Bürgerbeauftragten und den bei ihm eingereichten Beschwerden. Im Laufe der Untersuchung des Bürgerbeauftragten nahm die Zahl der Untersuchungen des Bürgerbeauftragten zu Beschwerden über Verzögerungen bei Anträgen auf Zugang der Öffentlichkeit erheblich zu.

Da es sich bei diesen Fällen häufig um Themen von öffentlicher Bedeutung handelt, bei denen die Beschwerdeführer oft viele Monate auf eine Antwort warten und keine klaren Informationen erhalten, hielt es der Bürgerbeauftragte für angemessen, die Angelegenheit dem Europäischen Parlament mittels eines Sonderberichts zur Kenntnis zu bringen.

What did you think of this automatic translation? Give us your opinion!