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Inspektionsantrag des Europäischen Bürgerbeauftragten an die Europäische Kommission über die Zeit, die die Europäische Kommission für die Bearbeitung von Anträgen auf Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten benötigt
Correspondence - Date Tuesday | 28 March 2023
Case OI/2/2022/OAM - Opened on Monday | 04 April 2022 - Recommendation on Friday | 24 March 2023 - Special report on Wednesday | 20 September 2023 - Decision on Monday | 18 September 2023 - Institution concerned European Commission ( Maladministration found ) - Country France
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Ursula von der Leyen Präsidentin Europäische Kommission |
Sehr geehrter Herr Präsident,
vielen Dank für die Antwort der Kommission in dieser Initiativuntersuchung, die die angeforderten statistischen Daten sowie Informationen über Elemente enthält, die sich auf die Zeit auswirken könnten, die die Kommission für die Bearbeitung von Anträgen auf Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten benötigt.
Wie in meinem Schreiben vom 4. April 2022 erwähnt, wäre es für mein Untersuchungsteam nützlich, eine Stichprobe von Kommissionsakten zu überprüfen. Wir haben auf der Grundlage der von der Kommission in ihrer Antwort übermittelten Informationen und der Fälle, die uns von Beschwerdeführern und anderen Bürgern zur Kenntnis gebracht wurden, eine Reihe von Dossiers ausgewählt.
Ich wäre Ihnen dankbar, wenn die Kommission meinem Amt bis zum 10. Oktober 2022 Kopien der nachstehend aufgeführten Dateien, vorzugsweise in elektronischer Form per verschlüsselter E-Mail [1], zur Verfügung stellen könnte.[2]
a) 15 Dossiers aus dem Jahr 2021, in denen sich die Kommission und der Antragsteller auf eine „faire Lösung“ gemäß Artikel 6 Absatz 3 der Verordnung 1049/2001 geeinigt haben, um den Umfang des Zugangsantrags einzuschränken (auch wenn diese faire Lösung in der Zweitphase vereinbart wurde).
b) 20 Dossiers aus dem Jahr 2021, in denen die Kommission innerhalb von 30 Arbeitstagen nach Registrierung des Zweitantrags einen Zweitbeschluss erlassen hat.
c) 20 Dossiers aus dem Jahr 2021, in denen die Kommission nach Ablauf der 30-Tage-Frist und mit einer erheblichen Verzögerung von mehreren Monaten einen bestätigenden Beschluss erlassen hat.
d) Darüber hinaus die folgenden spezifischen Dateien:
- Dateien GestDem 2020/7563 und GestDem 2021/2138,
- Dateien GestDem 2021/2211 und GestDem 2021/4394,
- Datei GestDem 2019/6819,
- Akten GestDem 2021/4558 und GestDem 2021/6192,
- Datei GestDem 2021/4641,
- Akten GestDem 2021/3432 und GestDem 2021/4613,
- Datei GestDem 2021/3460,
- Datei GestDem 2021/2929 und
- Datei GestDem 2021/3384.
Die Dossiers sollten i) die betreffenden Zugangsanträge in der Anfangs- und der Zweitphase, ii) den gesamten damit zusammenhängenden internen und externen Schriftverkehr und iii) die Entscheidungen der Kommission in der Anfangs- und der Zweitphase umfassen. In Bezug auf die unter den Buchstaben a bis c aufgeführten Dossiers sollten die betreffenden Fälle abgeschlossen werden, d. h. die Kommission hätte bereits eine ausdrückliche bestätigende Entscheidung treffen müssen.
Wir würden es begrüßen, wenn die Kommission nicht nur Kopien dieser Dossiers zur Verfügung stellen würde, sondern auch die folgenden Fragen beantworten könnte:
a. Wie viele der 2021 eingegangenen Anträge auf Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten betrafen Dokumente, die zuvor offengelegt worden waren? Wie viele Dokumente betraf dies?
b. Gab es bestimmte Politikbereiche oder Themen, die im Jahr 2021 bei den Antragstellern besonderes Interesse geweckt haben?
Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie die Antwort der Kommission bis zum 28. Oktober 2022 erhalten würden.
Wenn Ihre Mitarbeiter eine Klarstellung zu dieser Inspektionsanfrage benötigen, können sie sich an Frau Michaela Gehring oder Frau Tanja Ehnert wenden.
Mit freundlichen Grüßen,
Emily O'Reilly
Europäische Bürgerbeauftragte
Straßburg, 9.9.2022
[1] Verschlüsselte E-Mails können an unsere dedizierte Mailbox gesendet werden.
[2] Informationen oder Dokumente, die Ihr Organ als vertraulich erachtet, werden ohne vorherige Zustimmung der Kommission nicht an Dritte weitergegeben. Bitte kennzeichnen Sie dieses Material deutlich mit „Vertraulich“. Informationen und Dokumente dieser Art werden kurz nach Abschluss der strategischen Untersuchung aus den Akten des Europäischen Bürgerbeauftragten gelöscht.