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Ersuchen des Europäischen Bürgerbeauftragten an die Europäische Kommission um Einsichtnahme in die Zeit, die die Europäische Kommission für die Bearbeitung von Anträgen auf Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten benötigt
Correspondence - Date Tuesday | 28 March 2023
Case OI/2/2022/OAM - Opened on Monday | 04 April 2022 - Recommendation on Friday | 24 March 2023 - Special report on Wednesday | 20 September 2023 - Decision on Monday | 18 September 2023 - Institution concerned European Commission ( Maladministration found ) - Country France
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Frau Ursula von der Leyen Präsidentin Europäische Kommission |
Sehr geehrter Herr Präsident,
vielen Dank für die Antwort der Kommission auf diese Initiativuntersuchung, die die angeforderten statistischen Daten sowie Informationen über Elemente enthält, die sich auf die Zeit auswirken könnten, die die Kommission für die Bearbeitung von Anträgen auf Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten benötigt.
Wie in meinem Schreiben vom 4. April 2022 erwähnt, wäre es für mein Untersuchungsteam nützlich, eine Stichprobe von Kommissionsakten zu überprüfen. Wir haben auf der Grundlage der von der Kommission in ihrer Antwort übermittelten Informationen und der uns von Beschwerdeführern und anderen Mitgliedern der Öffentlichkeit zur Kenntnis gebrachten Fälle eine Reihe von Dossiers ausgewählt.
Ich würde es begrüßen, wenn die Kommission meinem Amt bis zum 10. Oktober 2022 Kopien der nachstehend aufgeführten Dateien, vorzugsweise in elektronischer Form, per verschlüsselter E-Mail zur Verfügung stellen könnte [1]. [2]
a) 15 Dossiers aus dem Jahr 2021, in denen sich die Kommission und der Antragsteller auf eine „faire Lösung“ gemäß Artikel 6 Absatz 3 der Verordnung 1049/2001 geeinigt haben, um den Umfang des Zugangsantrags einzugrenzen (auch wenn diese faire Lösung in der Bestätigungsphase vereinbart wurde).
b) 20 Dossiers aus dem Jahr 2021, in denen die Kommission innerhalb von 30 Arbeitstagen nach Registrierung des Zweitantrags einen Zweitbeschluss erlassen hat.
c) 20 Dossiers aus dem Jahr 2021, in denen die Kommission nach Ablauf der 30-Tage-Frist und mit einer erheblichen Verzögerung von mehreren Monaten einen Zweitbeschluss erlassen hat.
d) Darüber hinaus die folgenden spezifischen Dateien:
- Akten GestDem 2020/7563 und GestDem 2021/2138,
- Akten GestDem 2021/2211 und GestDem 2021/4394,
- Akte GestDem 2019/6819,
- Dossier GestDem 2021/4558 und GestDem 2021/6192,
- Akte GestDem 2021/4641,
- Akten GestDem 2021/3432 und GestDem 2021/4613,
- Dossier GestDem 2021/3460,
- Akte GestDem 2021/2929 und
- Akte GestDem 2021/3384.
Die Dossiers sollten i) die betreffenden Zugangsanträge in der Anfangs- und Bestätigungsphase, ii) alle damit zusammenhängenden internen und externen Korrespondenzen und iii) die in der Anfangs- und Bestätigungsphase getroffenen Entscheidungen der Kommission umfassen. In Bezug auf die unter den Buchstaben a bis c aufgeführten Dossiers sollten die betreffenden Fälle abgeschlossen werden, d. h. die Kommission hätte bereits eine ausdrückliche bestätigende Entscheidung treffen müssen.
Neben der Bereitstellung von Kopien dieser Dateien würden wir es begrüßen, wenn die Kommission auch die folgenden Fragen beantworten könnte:
a. Wie viele der 2021 eingegangenen Anträge auf Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten betrafen Dokumente, die zuvor offengelegt worden waren? Wie viele Dokumente betrafen das?
b. Gab es bestimmte Politikbereiche oder Themen, die 2021 bei den Antragstellern besonderes Interesse geweckt haben?
Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie die Antwort der Kommission bis zum 28. Oktober 2022 erhalten würden.
Wenn Ihre Mitarbeiter eine Klärung dieses Kontrollantrags benötigen, können sie sich an Frau Michaela Gehring oder Frau Tanja Ehnert wenden.
Mit freundlichen Grüßen,
Emily O'Reilly
Europäische Bürgerbeauftragte
Straßburg, 9.9.2022
[1] Verschlüsselte E-Mails können an unsere dedizierte Mailbox gesendet werden.
[2] Informationen oder Dokumente, die Ihr Organ für vertraulich hält, werden ohne vorherige Zustimmung der Kommission nicht an Personen weitergegeben. Bitte kennzeichnen Sie dieses Material deutlich mit „Vertraulich“. Informationen und Dokumente dieser Art werden kurz nach Abschluss der strategischen Untersuchung aus den Akten des Europäischen Bürgerbeauftragten gelöscht.