Sie möchten Beschwerde gegen ein EU-Organ oder eine EU-Einrichtung einlegen?
- DE Deutsch
Maschinelle Übersetzungen können Fehler enthalten, die die Klarheit und Genauigkeit beeinträchtigen können. Der Bürgerbeauftragte übernimmt keine Haftung für etwaige Unstimmigkeiten. Die zuverlässigsten Informationen und die größte Rechtssicherheit finden Sie in der verlinkten Originalversion auf Englisch.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Sprachen- und Übersetzungsregelung.
Entscheidung in den oben genannten Fällen darüber, wie die Europäische Kommission auf die Europäische Bürgerinitiative „End the Cage Age“ reagiert hat
Entscheidung
Fall 2287/2023/EIS - Geöffnet am Mittwoch | 20 Dezember 2023 - Entscheidung vom Mittwoch | 29 Mai 2024 - Betroffene Institution Europäische Kommission ( Keine weiteren Untersuchungen gerechtfertigt ) - Land Dänemark
Beschwerde eingereicht
23/11/2023Analyse der Beschwerde
23/11/2023Laufende Untersuchung
20/12/2023Ergebnis der Untersuchung
29/05/2024
|
Generalsekretariat Referatsleiter - C2 Ethik, gute Verwaltung & Beziehungen zum Europäischen Bürgerbeauftragten Europäische Kommission |
Sehr geehrter Herr X,
Die Europäische Bürgerbeauftragte leitete eine Untersuchung der oben genannten Beschwerden ein und ersuchte die Kommission, auf das Schreiben der Beschwerdeführer vom 30. Oktober 2023 zu antworten.
vielen Dank, dass Sie uns mitgeteilt haben, dass die Kommission den Beschwerdeführern auf unser Ersuchen hin nun in den oben genannten Fällen geantwortet hat. Der Aspekt der „Nichtbeantwortung“ der Rechtssachen wird daher mit der Schlussfolgerung abgeschlossen, dass er erledigt ist.
In ihrer Stellungnahme zur Antwort machten die Beschwerdeführer deutlich, dass sie den Bürgerbeauftragten auffordern würden, die Untersuchung des Inhalts der Antwort der Kommission fortzusetzen.
In der Zwischenzeit erfuhren wir, dass der Bürgerausschuss beschlossen hatte, vor dem Gericht Klage zu erheben [1], nachdem die Kommission auf die förmliche Aufforderung des Bürgerausschusses zum Tätigwerden geantwortet hatte.
Auf unser Ersuchen hin übermittelte uns die Kommission eine Kopie des Antrags des Bürgerausschusses beim Gericht. Nach Prüfung des Vorbringens des Bürgerausschusses sind wir zu dem Schluss gelangt, dass es eine klare Überschneidung zwischen den dem Bürgerbeauftragten und dem Gericht vorgelegten Tatsachen gibt.
In Artikel 228 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union heißt es: „Der Bürgerbeauftragte führt Untersuchungen durch, für die er Gründe feststellt [...], es sei denn, die behaupteten Tatsachen sind Gegenstand eines Gerichtsverfahrens oder waren Gegenstand eines Gerichtsverfahrens.“ Im Statut des Bürgerbeauftragten heißt es wiederum: „Der Bürgerbeauftragte darf die Stichhaltigkeit eines Gerichtsurteils oder die Zuständigkeit eines Gerichts für den Erlass eines Gerichtsurteils nicht in Frage stellen.“[2] Ferner heißt es darin, dass „[w] der Bürgerbeauftragte hier wegen laufender oder abgeschlossener Gerichtsverfahren in Bezug auf die vorgebrachten Tatsachen eine Beschwerde für unzulässig erklärt oder beschließt, ihre Prüfung einzustellen, das Ergebnis einer Untersuchung, die der Bürgerbeauftragte bis zu diesem Zeitpunkt durchgeführt hat, in die Akte aufgenommen wird und diese Akte abgeschlossen wird“[3].
In Bezug auf den Inhalt des Standpunkts der Kommission in dieser Angelegenheit hat die Bürgerbeauftragte daher beschlossen, ihre Prüfung zu beenden. Die Untersuchungsmaßnahmen, die wir bis zu diesem Zeitpunkt durchgeführt haben, werden in der Akte festgehalten, ohne dass weitere Maßnahmen ergriffen werden.
Mit freundlichen Grüßen,
Rosita Hickey
Direktorin für Anfragen
Straßburg, 29.5.2024
[1] Rechtssache T-151/24, End the Cage Age/Kommission, eingereicht am 16. März 2024.
[2] Artikel 1 Absatz 5 des Statuts des Bürgerbeauftragten, abrufbar hier.
[3] Artikel 2 Absatz 9 des Statuts des Bürgerbeauftragten, abrufbar hier.