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Entscheidung darüber, wie die Europäische Kommission mit einem Antrag auf Zugang der Öffentlichkeit zu einer Studie des EU-Netzes amtlicher Arzneimittelkontrolllaboratorien zu Antimanipulationsprodukten umgegangen ist (Rechtssache 2040/2025/MIK)

Freitag | 12 Dezember 2025

Der Fall betraf einen Antrag auf Zugang der Öffentlichkeit zu einer Studie über die Wirksamkeit von auf Arzneimitteln angebrachten Antimanipulationsmitteln. Obwohl die Studie in einer Sitzung einer Expertengruppe der Kommission erwähnt wurde, erklärte die Kommission, dass sie das Dokument nicht halte.

Das Untersuchungsteam des Bürgerbeauftragten traf sich mit Vertretern der Kommission. Während des Treffens stellte die Kommission klar, dass es sich bei der Studie um eine Analyse von Proben von Manipulationsschutzvorrichtungen handelte, wobei Mitglieder der Expertengruppe während ihrer Diskussion auf die Ergebnisse dieser Analyse Bezug nahmen. Vor oder nach der Sitzung der Sachverständigengruppe wurde kein Dokument zu dieser Analyse verteilt.

Die Bürgerbeauftragte schloss die Untersuchung mit der Feststellung ab, dass die Erläuterungen der Kommission angemessen seien. Sie fordert die Kommission auf, in ähnlichen künftigen Fällen klar zu erläutern, warum bestimmte Dokumente nicht aufbewahrt werden.