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Bürgerbeauftragter begrüßt konstruktive Antwort der Kommission auf BlackRock-Untersuchung
Actualité - Date Lundi | 19 avril 2021
Affaire 853/2020/KR - Ouvert le Mercredi | 20 mai 2020 - Décision le Lundi | 23 novembre 2020 - Institution concernée Commission européenne ( Pas d’acte de mauvaise administration constaté ) - Pays Belgique
Die Bürgerbeauftragte begrüßt die konstruktive Reaktion der Kommission auf ihre Verbesserungsvorschläge im Anschluss an ihre Untersuchung ihrer Entscheidung, BlackRock Investment Management einen Studienauftrag in einem Bereich von finanziellem und regulatorischem Interesse für das Unternehmen zu erteilen.
In ihrer Antwort erklärte die Kommission, dass sie zusätzliche Leitlinien zu Interessenkonflikten erwäge, um ihre Mitarbeiter, die sich mit Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge befassen, zu unterstützen. Die Kommission sagte auch, dass sie darüber nachdenkt, ob Änderungen der Haushaltsordnung - des EU-Rechts, das die Durchführung von aus dem EU-Haushalt finanzierten öffentlichen Vergabeverfahren regelt - vorgeschlagen werden sollten, um möglicherweise die Verpflichtung für Bieter aufzunehmen, widersprüchliche Interessen offenzulegen. Dies steht im Einklang mit dem, was der Bürgerbeauftragte vorgeschlagen hat. Der Bürgerbeauftragte wird diesen Bereich und die vorgeschlagenen Änderungsschritte weiterhin überwachen.