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Ombudsmann begrüßt Veröffentlichung von Namen nach "Drehtür"-Untersuchung
Press release no. 16/2015 - Date Monday | 14 December 2015
Case 2077/2012/TN - Opened on Friday | 01 February 2013 - Recommendation on Monday | 22 September 2014 - Decision on Friday | 09 September 2016 - Institution concerned European Commission ( Recommendation partly agreed by the institution ) - Country Belgium
Case 1853/2013/TN - Opened on Thursday | 28 November 2013 - Recommendation on Monday | 22 September 2014 - Decision on Friday | 09 September 2016 - Institution concerned European Commission ( Recommendation partly agreed by the institution ) - Country Belgium
Die Europäische Bürgerbeauftragte Emily O'Reilly hat die Veröffentlichung der Namen bestimmter hoher Beamter begrüßt, die aus der Europäischen Kommission ausscheiden, um neue Stellen zu besetzen, einschließlich Stellen im Privatsektor.
Die Kommission hat die Einzelheiten der früheren Aufgaben der betreffenden hohen Beamten, ihre neue Rolle außerhalb der Kommission und ihre eigene Bewertung möglicher Interessenkonflikte veröffentlicht. Der in der Antwort der Kommission an den Bürgerbeauftragten dargelegte Schritt steht im Einklang mit den Empfehlungen des Bürgerbeauftragten vom September 2014 und folgt dem seit Januar 2014 geltenden neuen EU-Beamtenstatut.
O'Reilly erklärte: "Dies sind weitere Fortschritte der Juncker-Kommission in Bezug auf Transparenz. Hohe Beamte sind berechtigt, nach ihrem Ausscheiden aus der Kommission eine neue Beschäftigung aufzunehmen, aber die Öffentlichkeit sollte auch sicher sein, dass gründliche Interessenkonflikttests durchgeführt wurden.
„Das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die EU-Organe kann durch die Wahrnehmung untergraben werden, dass hohe Beamte von potenziellen künftigen Arbeitsplätzen beeinflusst werden oder dass sie Stellen besetzen, die Lobbyarbeit für ihre ehemaligen Kollegen beinhalten. Transparenz ist auch gut für die Moral der vielen ausgezeichneten und engagierten EU-Beamten, deren Arbeit durch das Handeln der wenigen untergraben werden kann, die die Regeln nicht einhalten.
„Ich begrüße die Zusammenarbeit von Vizepräsidentin Georgieva in dieser Frage und den Gesetzgebern, die dafür gesorgt haben, dass diese Frage Teil der Reform des Statuts war. Ich fordere nun alle anderen EU-Organe und -Agenturen auf, auch diese Transparenzmaßnahmen umzusetzen.“
Der Bürgerbeauftragte schrieb Anfang 2015 an Kommissionsvizepräsidentin Georgieva, um hervorzuheben, dass die Kommission die Gründe für positive Entscheidungen über die künftige Beschäftigung hochrangiger Ex-Beamter erläutern muss.
Das Schreiben folgte der Aufforderung des Bürgerbeauftragten an die Kommission, ihre Überprüfungsverfahren für sogenannte „Drehtür“-Fälle zu verstärken. Der Bürgerbeauftragte befasste sich 2014 mit zwei Beschwerden, in denen der Kommission vorgeworfen wurde, die Vorschriften über Ex-Beamte, die eine Beschäftigung an einem anderen Ort aufnehmen, nicht ordnungsgemäß umgesetzt zu haben. Während ihrer Untersuchung dieser beiden Fälle prüfte die Bürgerbeauftragte 54 Akten ehemaliger Bediensteter, die der Kommission ihre Absicht mitgeteilt hatten, neue Stellen zu besetzen. Sie stellte Mängel bei der Begründung und Dokumentation von Entscheidungen in solchen Fällen fest.
Nach dem EU-Beamtenstatut müssen alle Beamten, die das Dienstverhältnis in der EU verlassen, ihr Organ innerhalb von zwei Jahren nach dem Ausscheiden aus dem Dienst über jede vorgeschlagene neue Beschäftigung informieren. Ehemalige leitende Beamte dürfen nach ihrer Abreise für einen Zeitraum von 12 Monaten keine Lobbyarbeit bei ihren ehemaligen Kollegen ausüben.
Die Kommission hat angekündigt, die Namen der zuständigen Beamten einmal jährlich zu veröffentlichen. Dies ist der gesetzlich vorgeschriebene Mindestzeitrahmen. Die Bürgerbeauftragte hält an ihrer Empfehlung an die Kommission fest, die Namen regelmäßiger zu veröffentlichen. Sie wird nun ihre Untersuchung mit einer vollständigen Analyse abschließen.
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