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Schreiben des Bürgerbeauftragten an Kommissionsmitglied Georgieva im Rahmen der Untersuchung auf der Grundlage der Beschwerden 2077/2012/TN und 1853/2013/TN

Vizepräsidentin Kristalina Georgieva
Europäische Kommission
1049 Brüssel
BELGIEN

Untersuchung aufgrund von Beschwerden - 2077/2012/TN & 1853/2013/TN

Sehr geehrter Herr Vizepräsident,

vielen Dank für die am 30. Januar 2015 übermittelte Stellungnahme der Europäischen Kommission zu unseren Empfehlungen und Leitlinien im Zusammenhang mit der oben genannten Untersuchung.

Wir begrüßen die Fortschritte, die die Kommission in diesem immer wichtiger werdenden Bereich der öffentlichen Verwaltung erzielt hat, indem sie ihre Verfahren verbessert und so dazu beigetragen hat, mögliche Interessenkonflikte zu vermeiden.

Wir erkennen die Komplexität des Themas und loben Sie und Ihre Mitarbeiter für die bisherige positive Arbeit. Wir sind uns voll und ganz bewusst, dass dies im Kontext einer modernen Personalpolitik gesehen werden muss, die die Personalentwicklung und -mobilität fördert.

Der Hof stellt insbesondere fest, dass die Kommission über die Leitlinie (k) nachdenkt, die seiner Ansicht nach die wichtigste ist:

„Online-Veröffentlichung in Bezug auf Beschlüsse über die Genehmigung von Anträgen hochrangiger Beamter auf Arbeit außerhalb der Kommission, i) den Namen des betreffenden leitenden Beamten, ii) Einzelheiten zu den Aufgaben, die dieser leitende Beamte in der Kommission wahrnimmt, iii) Einzelheiten zu den Aufgaben, die im Rahmen der neuen Tätigkeiten wahrzunehmen sind, und iv) die detaillierte Bewertung und Schlussfolgerungen der Kommission (einschließlich etwaiger Bedingungen) in Bezug auf potenzielle Interessenkonflikte;“

Um den Ergebnissen dieser Überlegungen Rechnung zu tragen, beabsichtigen wir, unsere Untersuchung so lange offen zu halten, bis die Kommission diese Informationen gemäß Artikel 16 Absatz 4 des Statuts in diesem Jahr veröffentlicht. Wir werden die nächsten Schritte in unserer Untersuchung nach Bewertung dieser Veröffentlichung entscheiden. Natürlich haben alle EU-Organe und -Agenturen die gleiche rechtliche Anforderung, und wir ermutigen sie, der Führung der EU-Exekutivabteilung in diesem Bereich zu folgen.

Um in dieser Frage nicht nur innerhalb der EU, sondern auch im Vergleich zu den meisten Mitgliedstaaten weiterhin führend zu sein, fordern wir die Kommission auf, regelmäßig die größtmöglichen Details positiver Entscheidungen zu veröffentlichen, und nicht nur jährlich, was die gesetzliche Mindestanforderung ist.

Wie bereits erwähnt, gibt es eine solche Veröffentlichung bereits in mindestens einem Mitgliedstaat, der nach denselben Datenschutzgesetzen tätig ist.

Dieser Ansatz würde es der Kommission auch ermöglichen, den Sachverhalt ihrer positiven Bewertungen der Tätigkeit nach dem Ausscheiden hoher Beamter aus dem Dienst vollständiger durchzusetzen. In einigen Fällen können Missverständnisse, Misstrauen und sogar Skepsis gegenüber den Gründen für eine positive Entscheidung, die unabhängig davon öffentlich zugänglich ist, den Ruf nicht nur des betreffenden Beamten, sondern auch der Kommission und damit der Union schädigen, ohne dass solche Bewertungen proaktiv veröffentlicht werden.

Wie wir wissen, ist das Vertrauen der Europäer in die Regierungs- und Verwaltungsebenen der EU und der Mitgliedstaaten derzeit leider nicht sehr hoch. Dies ist in erster Linie eine politische Herausforderung für die Union, aber ich bin sicher, Sie werden zustimmen, dass es auch für die EU-Verwaltung, die einen hohen Standard aufweist, wichtig ist, der „Goldstandard“ in Bezug auf Ethik, Transparenz, Rechenschaftspflicht und Wirksamkeit zu sein.

Ich glaube, dass dieses Thema eine Gelegenheit ist, die bereits von der Juncker-Kommission geleistete positive Arbeit im Bereich der Transparenz fortzusetzen.

Wenn diese Gelegenheit genutzt wird, werde ich sie sehr begrüßen.

Mit freundlichen Grüßen,

Emily O'Reilly

25/02/2015

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