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Schreiben des Europäischen Bürgerbeauftragten an den Präsidenten der Europäischen Kommission zu der Frage, wie die Europäische Kommission mit der Herausforderung des „Drehtüreffekts“ des Personals umgeht
Correspondence - Date Friday | 09 June 2023
Case OI/1/2021/KR - Opened on Wednesday | 03 February 2021 - Decision on Monday | 16 May 2022 - Institution concerned European Commission ( No further inquiries justified ) - Country France
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Straßburg, 03/02/2021
Strategische Untersuchung: OI/1/2021/KR
Betrifft: Wie die Europäische Kommission mit der Herausforderung des „Drehtüreffekts“ des Personals umgeht
Sehr geehrter Herr Präsident,
Im Februar 2019 schloss ich meine strategische Untersuchung darüber ab, wie die Europäische Kommission mit „Drehtüreffekten“ ihrer Bediensteten umgeht (OI/3/2017/NF)[1]. Die Untersuchung veranlasste mich, der Kommission eine Reihe von Vorschlägen zu unterbreiten, damit sie in diesem Bereich weiterhin mit gutem Beispiel vorangehen kann.
Insbesondere habe ich betont, dass die Kommission bei der Bewertung von Fällen, in denen leitende Mitarbeiter den öffentlichen Dienst der EU verlassen, einen robusteren Ansatz verfolgen muss. Ich habe auch zugesagt, eine Folgeuntersuchung einzuleiten, um genauer zu untersuchen, wie die Kommission mit solchen Fällen umgeht.
Während das Recht auf Arbeit ein Grundrecht der EU ist und jeder Fall einzeln geprüft werden sollte, können Probleme auftreten, wenn bei vielen Europäern Zweifel an der möglichen Beeinträchtigung des öffentlichen Interesses durch diese Praxis aufkommen. Solche Schritte können zu einem Interessenkonflikt mit dem berechtigten Interesse der Kommission und damit der EU an der Aufrechterhaltung des Vertrauens der Öffentlichkeit führen.
Seit meiner letzten Untersuchung wurden weitere Bedenken hinsichtlich dieser zunehmenden Herausforderung für die EU-Verwaltung geäußert [2]. Ich habe daher beschlossen, nun diese Untersuchung einzuleiten, um zu bewerten, wie die Kommission die Meldungen von Bediensteten nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses verwaltet hat. Wie in meiner vorherigen Untersuchung (OI/3/2017/NF) betrifft diese spezifische Untersuchung nicht ehemalige Kommissionsmitglieder.
Bei der Durchführung dieser Untersuchung werde ich mich auf einige der jüngsten Entwicklungen in diesem Bereich stützen, einschließlich der strengeren Maßnahmen, die die Europäische Bankenaufsichtsbehörde im Anschluss an meine Untersuchung im vergangenen Jahr eingeführt hat [3].
In einem ersten Schritt würde ich es begrüßen, wenn die Kommission mir eine Liste der Anzahl der Mitteilungen übermitteln würde, die sie in den letzten zwei Jahren (2019/2020) gemäß den folgenden Bestimmungen des Statuts bearbeitet hat:
- Artikel 12b mit Artikel 40: unbezahlter Urlaub zur Aufnahme einer Nebentätigkeit;
- Artikel 16: Tätigkeit nach dem Ausscheiden aus der Kommission.
Bitte sortieren Sie die beiden Listen nach Generaldirektion (GD) und geben Sie die Anzahl der Fälle pro GD an, die unter jeden der oben genannten Artikel fallen. Bitte geben Sie Folgendes an:
i) Zahl der Fälle im Zusammenhang mit hohen Beamten [4] in jeder GD und
ii) Zahl der Fälle von Personal in Führungspositionen [5] in jeder GD.
Ich wäre Ihnen dankbar, wenn die Kommission mir diese Liste innerhalb eines Monats nach Erhalt dieses Schreibens übermitteln würde.
Mein Büro wird dann eine Stichprobe von Dossiers aus einer Reihe von Generaldirektionen auswählen und sich mit der Kommission in Verbindung setzen, um einen geeigneten Termin für eine Inspektion und eine Sitzung zu finden. Das Treffen wird unter anderem Gelegenheit bieten, die Fortschritte zu bewerten, die die Kommission als Reaktion auf die Vorschläge, die ich während meiner vorherigen Untersuchung gemacht habe, erzielt hat.
Sollten Ihre Mitarbeiter Fragen haben, können sie sich an die zuständigen Sachbearbeiter in meinem Büro, Frau Angela Marcos Figueruelo oder Herrn Koen Roovers, wenden.
Mit freundlichen Grüßen,
Emily O'Reilly
Europäische Bürgerbeauftragte
[1] Siehe https://www.ombudsman.europa.eu/en/de/de/de/110608 sowie den beigefügten Beschluss.
[2] Siehe die Studie der Fachabteilung Bürgerrechte und konstitutionelle Angelegenheiten des Europäischen Parlaments „The Effectiveness of Conflict of Interest Policies in the EU - Member States“, https://www.europarl.europa.eu/thinktank/en/document.html?reference=IPOL_STU%282020%29651697 (S.12); siehe auch EUObserver: https://euobserver.com/institutional/149841 (23.10.20).
[3] Siehe https://www.ombudsman.europa.eu/en/de/de/de/135141 sowie den beigefügten Beschluss.
[4] Generaldirektor oder Äquivalent in den Besoldungsgruppen AD16/AD15, Direktor oder Äquivalent in den Besoldungsgruppen AD15/AD14
[5] Referatsleiter und höher.