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Umgang der Kommission mit dem Schriftwechsel des Beschwerdeführers über die Sicherheitspolitik für „Powered Two-Wheelers“ (im Folgenden „PTW“)

Behauptung(en)

1) Die Generaldirektion Mobilität und Verkehr (GD MOVE) der Kommission hat zu Unrecht beschlossen, den Schriftverkehr mit dem Beschwerdeführer einzustellen.

2) Die GD MOVE hat den Antrag des Beschwerdeführers auf Zugang zu Dokumenten über Folgendes nicht ordnungsgemäß bearbeitet:

a) die „regelmäßigentechnischen Inspektionen“(die „PTI-Erhebung“);

b) die von der Generaldirektion Unternehmen und Industriedurchgeführte Folgenabschätzung zur Typgenehmigung;

c) die von der Kommission für "Verkehrssicherheit"bereitgestellten Haushaltsmittel; und

d) das Programm "SAFERIDER". 

 

Forderung(en)

1) Die GD MOVE sollte die in der E-Mail des Beschwerdeführers vom 13. Februar 2011 aufgeworfenen technischen Punkte und Fragen angemessen behandeln.

2) Die GD MOVE sollte dem Beschwerdeführer Zugang zu den angeforderten Dokumenten gewähren.

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