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Beschluss darüber, wie die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache (Frontex) ihren Grundrechtsverpflichtungen in Bezug auf Such- und Rettungseinsätze im Rahmen ihrer Meeresüberwachungstätigkeiten, insbesondere des Schiffswracks Adriana, nachkommt (OI/3/2023/MHZ)

Am 14. Juni 2023 kenterte und sank ein Fischereifahrzeug (die Adriana) mit schätzungsweise 750 Migranten in internationalen Gewässern vor der Küste von Pylos (Griechenland). Bei der anschließenden Such- und Rettungsaktion (SAR) wurden 104 Menschen gerettet und 82 Leichen geborgen. Die übrigen Passagiere gelten als tot. Während es am 26. Februar 2023 zahlreiche Schiffswracks von Booten gab, die Migranten in die Europäische Union beförderten, darunter ein Schiffswrack in Crotone, Italien, als schätzungsweise 100 Menschen starben, gilt die Adriana-Tragödie als die tödlichste und provozierte internationalen Aufschrei.

Der Vorfall führte in der Öffentlichkeit zu Besorgnis über die Rolle und die Verantwortlichkeiten der EU beim Schutz von Menschenleben im Zusammenhang mit ihrer Migrations- und Grenzpolitik. Es wurden Vorwürfe erhoben, dass die Aktionen der griechischen Küstenwache (HCG) direkt oder indirekt zur Kappenbildung beitrugen. Es gibt verschiedene nationale Untersuchungen zur Rolle der HCG, darunter eine laufende Untersuchung des griechischen Bürgerbeauftragten, die eingeleitet wurde, nachdem die HCG beschlossen hatte, keine eigene interne Disziplinaruntersuchung einzuleiten.

Da die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache (Frontex) durch ihre gemeinsamen Aktionen und Überwachungstätigkeiten häufig bis zu einem gewissen Grad an der Reaktion auf maritime Notfälle beteiligt ist, ist es verständlich, dass sich die öffentliche Unruhe auf ihre Rolle erstreckt. Als Reaktion auf die Tragödie von Pylos beschloss der Bürgerbeauftragte, eine Untersuchung aus eigener Initiative einzuleiten.

Die Untersuchung ergab, dass Frontex die geltenden Vorschriften und Protokolle befolgt hatte, aber Mängel bei der Reaktion von Frontex in Seenotsituationen aufwies, in denen sie entweder im Rahmen gemeinsamer Seeeinsätze oder ihrer separaten Mehrzweck-Luftüberwachungstätigkeiten tätig wird.

Dazu gehören unzureichende Leitlinien dazu, wie Frontex-Stellen reagieren sollten, wenn sie Boote in potenziellen Notsituationen im Zusammenhang mit ihren spezifischen und einzigartigen Tätigkeiten erkennen, auch in Bezug auf die Ausgabe von Notfallsignalen. Die Untersuchung hat auch gezeigt, dass mehr Klarheit über die Rollen und Zuständigkeiten und vor allem über die Art der Zusammenarbeit von Frontex mit den nationalen Behörden erforderlich ist.

Die Untersuchung ergab auch, dass nicht sichergestellt wurde, dass die Grundrechtebeobachter von Frontex ausreichend in die Entscheidungsfindung in Bezug auf maritime Notfälle, die während der Überwachungstätigkeiten von Frontex festgestellt wurden, einbezogen werden.

Um diese Mängel zu beheben, unterbreitete die Bürgerbeauftragte eine Reihe von Vorschlägen. Die Bürgerbeauftragte betonte jedoch, dass diese Vorschläge zu bestimmten Aspekten der Arbeit von Frontex nicht ausreichen, um die große Lücke zu schließen, die durch das Fehlen proaktiver SAR in der EU entsteht, insbesondere wenn sie mit wiederholten Vorwürfen über das Verhalten der Behörden in bestimmten Mitgliedstaaten kombiniert werden.

 Zu diesem Zweck schlug die Bürgerbeauftragte vor, dass, wenn die nationalen Behörden ihren SAR-Verpflichtungen nicht angemessen nachkommen oder anderweitig an Grundrechtsverletzungen beteiligt sind und/oder wenn die nationalen Behörden die Such- und Rettungsfunktion und die Kapazitäten von Frontex einschränken, dies den Exekutivdirektor dazu veranlassen sollte, zu überdenken, ob Frontex seine Tätigkeiten in diesem Mitgliedstaat fortsetzen sollte.

Hintergrund der Untersuchung

(siehe Glossar)

1. Die Reaktion auf Seenotfälle und die Durchführung von Such- und Rettungseinsätzen (SAR) beinhaltet Verpflichtungen und Verfahren für alle Parteien, die im Völkerrecht festgelegt sind.[1] Diese Verpflichtungen gelten auch für die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache (Frontex) im Rahmen ihrer Tätigkeiten. Unter anderem legt das Gesetz (und die aus dem Gesetz abgeleiteten internationalen Leitlinien) fest, wie die Notstandsphase von auf See entdeckten Booten zu definieren ist [2] und wann Mayday-Anrufe und andere Notsignale auszugeben sind [3]. Die SAR-Verpflichtungen und Überwachungsaufgaben von Frontex sind auch im EU-Recht [4] sowie im Rahmen der Einsatzpläne für „gemeinsame Operationen“, an denen sie beteiligt ist, festgelegt. Diese Verpflichtungen haben an Bedeutung gewonnen, da das Mandat der Agentur in den letzten Jahren ausgeweitet wurde, zunächst im Jahr 2016, als sie umbenannt wurde, um die Bezeichnung „Küstenwache“ aufzunehmen,[5] und anschließend im Jahr 2019 [6].

2. Wenn bei einer Tätigkeit, an der Frontex beteiligt war, Bedenken hinsichtlich möglicher Grundrechtsverletzungen bestehen, ist der Grundrechtsbeauftragte (FRO) dafür verantwortlich, einen Bericht über schwerwiegende Vorfälle zu erstellen, um den Vorfall zu dokumentieren und erforderlichenfalls Empfehlungen an Frontex und die betroffenen Behörden der Mitgliedstaaten zu richten. Dies betrifft auch maritime Notfälle, an denen Frontex beteiligt ist.

3. Frontex führt gemeinsame Aktionen mit den Behörden der EU-Mitgliedstaaten durch, um das Grenzmanagement und die Strafverfolgung zu unterstützen. Im Rahmen dieser gemeinsamen Aktionen verpflichtet sich Frontex, die Überwachung von Grenz- und Vorgrenzgebieten (auch auf See) zu unterstützen und Such- und Rettungsmaßnahmen zu unterstützen.[7] Im Rahmen der gemeinsamen Aktionen verfügt Frontex über Seeressourcen (Boote) und Luftressourcen (bemannte und ferngesteuerte Luftfahrzeuge), die an den im „Operationsplan“ festgelegten Tätigkeiten teilnehmen. Es gibt Vermögenswerte, die mit dem Mitgliedstaat kofinanziert und für eine gemeinsame Aktion zugesagt werden, es gibt Vermögenswerte, die von Frontex finanziert und verwaltet werden, und es gibt nationale Vermögenswerte, die kofinanziert werden können, wenn sie an Aktivitäten im Rahmen einer gemeinsamen Aktion teilnehmen. Die maritimen Ressourcen von Frontex werden naturgemäß für den Einsatz in den operativen Bereichen gemeinsamer Aktionen, d. h. in Seegrenzgebieten, ausgewählt. Solche Boote verfügen in der Regel möglicherweise nicht über die technische Kapazität, um weiter von Küstengewässern aus tätig zu werden, z. B. in den größeren SAR-Regionen der Mitgliedstaaten, die internationale Gewässer abdecken.

4. Frontex unterstützt die Mitgliedstaaten auch bei der Überwachung von Grenz- und Vorgrenzgebieten über das Europäische Grenzüberwachungssystem (EUROSUR)[8]. Über EUROSUR und auf der Grundlage von „Dienstanfragen“ der teilnehmenden Mitgliedstaaten führt Frontex eine Mehrzweck-Luftüberwachung sowohl mit bemannten Luftfahrzeugen als auch mit ferngesteuerten Luftfahrzeugen (RPAs oder Drohnen) durch.[9] Gegebenenfalls kann Frontex auch andere Überwachungstechnologien nutzen, um Unterstützung anzubieten, z. B. durch die Anforderung von Satellitenbildern über das Copernicus-Satellitenbeobachtungssystem der EU [10].

5. Die Luftüberwachungstätigkeiten von Frontex werden ständig (24 Stunden am Tag, sieben Tage die Woche) von ihrem „Situationszentrum“ am Hauptsitz von Frontex in Warschau (Europäischer Überwachungsraum) koordiniert, das in eine „Überwachungsplattform“ und einen „Überwachungssektor“ unterteilt ist.[11] Das Europäische Überwachungsteam (EST) ist für die praktische Koordinierung dieser Überwachungstätigkeiten zuständig. Zum EST gehören Frontex-Mitarbeiter und Experten nationaler Behörden, einschließlich SAR-Experten, die von den nationalen Küstenwachen benannt werden. Das Amt für Grundrechte von Frontex [12] ist ebenfalls im Team vertreten. Entscheidungen werden vom EST-Teamleiter getroffen.

6. Nach Angaben von Überwachungsgruppen sind seit 2014 im zentralen Mittelmeer mehr als 20 000 Menschen auf See gestorben oder verschwunden. Fast jeden Tag sterben Menschen bei dem Versuch, die EU zu erreichen.

7. Am 14. Juni 2023 kenterte und sank ein Fischereifahrzeug (die Adriana) mit schätzungsweise 750 Migranten in internationalen Gewässern vor der Küste von Pylos (Griechenland). Bei der anschließenden Such- und Rettungsaktion wurden 104 Menschen gerettet und 82 Leichen geborgen. Die übrigen Passagiere gelten als tot. Während es am 26. Februar 2023 zahlreiche Schiffswracks von Booten gab, die Migranten in die Europäische Union beförderten, darunter ein Schiffswrack in Crotone, Italien, als schätzungsweise 100 Menschen starben, gilt die Adriana-Tragödie als die tödlichste und provozierte internationalen Aufschrei.

8. Das Schiffswrack ereignete sich in der griechischen „Such- und Rettungsregion“ im zentralen Mittelmeer, für die das griechische Gemeinsame Rettungs- und Koordinierungszentrum (RCC) zuständig ist [13]. Die Hellenische Küstenwache (HCG) war zu dieser Zeit an den Koordinaten der Adriana anwesend. Unmittelbar nach dem Vorfall wurden Fragen darüber aufgeworfen, wie die HCG ihre Reaktion auf den Seenotstand durchgeführt hat, einschließlich der Behauptungen, dass ihre Handlungen zur Kappenbildung beigetragen haben könnten. Es gibt verschiedene nationale Untersuchungen zur Rolle der HCG, darunter eine laufende Untersuchung des griechischen Bürgerbeauftragten [14], die eingeleitet wurde, nachdem die HCG beschlossen hatte, keine eigene interne Disziplinaruntersuchung einzuleiten. Es wurden jedoch auch Fragen zur Rolle von Frontex aufgeworfen.

9. Am Vormittag des 13. Juni 2023 wurde Frontex in einer an das griechische RCC gerichteten Nachricht vom italienischen Maritime RCC kopiert, das von Vertretern der Zivilgesellschaft, die mit der Besatzung des Bootes in Kontakt standen, Informationen über die Situation auf dem Boot erhalten hatte. Frontex hatte daraufhin ein im Rahmen der Gemeinsamen Operation Themis [15] eingesetztes Flugzeug auf die Position des Bootes außerhalb des Einsatzgebiets der Gemeinsamen Operation Themis geleitet. Das Flugzeug untersuchte das Boot und übermittelte Informationen über seinen Zustand und den Seezustand (einschließlich Videomaterial) an die italienischen und griechischen RCCs, bevor es nach 10 Minuten zur Basis zurückkehrte, da es die Grenzen seines Treibstoffs (BINGO-Kraftstoff) erreicht hatte.

10. Beweise, die nach der Tragödie auftauchten, deuteten darauf hin, dass Frontex den griechischen Behörden im Laufe des Tages mehrmals angeboten hatte, zur Unterstützung der Luftüberwachung zurückzukehren. Die griechischen Behörden antworteten nicht. Am Vormittag des 14. Juni 2023 traf ein von Frontex gesteuertes ferngesteuertes Flugzeug, das an der Luftüberwachung unter EUROSUR teilnahm, am Ort des Schiffswracks ein. Zum Zeitpunkt ihrer Ankunft war die von den griechischen Behörden koordinierte Such- und Rettungsaktion bereits abgeschlossen. Ein detaillierter Zeitplan für die Beteiligung von Frontex an dem Vorfall in Pylos ist diesem Beschluss beigefügt (Anhang 1).

11. Am 26. Juni 2023 begann der Grundrechtsbeauftragte mit der Ausarbeitung eines Berichts über schwerwiegende Vorfälle, um die Rolle von Frontex bei dem Vorfall in Adriana sowie die Rechtmäßigkeit und Einhaltung der Grundrechte durch die Unterstützung für das Boot und die Koordinierung und Durchführung der Rettungseinsätze durch die nationalen Behörden zu klären. Der Grundrechtsbeauftragte veröffentlichte den Abschlussbericht am 1. Dezember 2023.

12. Das Schiffswrack in Adriana führte in der Öffentlichkeit zu Besorgnis über die Rolle und die Verantwortlichkeiten der Europäischen Union beim Schutz von Menschenleben und Such- und Rettungseinsätzen im Zusammenhang mit ihrer Migrations- und Grenzpolitik, und es wurden Fragen zur Rolle von Frontex insbesondere aufgeworfen.

13. Die Bürgerbeauftragte beschloss, eine Untersuchung aus eigener Initiative einzuleiten, um die Angelegenheit weiter zu untersuchen.  

Die Untersuchung

14. Die Bürgerbeauftragte leitete eine Untersuchung darüber ein, wie Frontex seinen Grundrechteverpflichtungen in Bezug auf Such- und Rettungseinsätze im Rahmen seiner Meeresüberwachungstätigkeiten nachkommt.

15. Im Laufe der Untersuchung stellte die Bürgerbeauftragte eine Reihe von Fragen an Frontex [16] und erhielt die Antwort von Frontex [17]. Die Bürgerbeauftragte führte auch eine gezielte Konsultation zivilgesellschaftlicher Organisationen durch [18].

16. Auf dieser Grundlage sandte die Bürgerbeauftragte Folgefragen an Frontex [19], und das Untersuchungsteam der Bürgerbeauftragten traf sich mit Vertretern von Frontex und des Grundrechtsbeauftragten. Das Team prüfte auch Akten von Frontex im Zusammenhang mit ihren Such- und Rettungstätigkeiten im Allgemeinen sowie mit spezifischen Such- und Rettungsvorfällen, an denen Frontex kürzlich beteiligt war, einschließlich des Schiffswracks Adriana.

Rolle von Frontex bei der Überwachung und bei Such- und Rettungseinsätzen

Dem Bürgerbeauftragten vorgelegte Argumente

Überwachung/Präsenz in potenziellen Notfallsituationen

Argumente von Frontex

17. Wenn Frontex durch ihre geplanten Überwachungstätigkeiten (entweder durch EUROSUR oder gemeinsame Aktionen) Kenntnis von einem Schiff in einer potenziellen Notsituation erlangt, wird sie versuchen, die Überwachung so lange wie möglich aufrechtzuerhalten. Dies steht im Einklang mit den Empfehlungen des Frontex-Aktionsplans für Grundrechte und anderen Leitlinien. Sie kann aus verschiedenen praktischen, betrieblichen und sicherheitstechnischen Gründen verpflichtet sein, die Überwachung einzustellen, wird jedoch unter solchen Umständen versuchen, an den Standort zurückzukehren. Es muss auch den Anweisungen oder Anweisungen des RCC folgen, der für die Koordinierung einer Reaktion auf einen Notfall verantwortlich ist.

18. Sobald eine nationale Behörde die Koordinierung einer Notfallsituation, einschließlich der Einleitung einer SAR-Operation, übernommen hat, ist das nationale RCC dafür zuständig, zu organisieren, welche Mittel welche Unterstützung leisten. Der RCC ist sich stets der Ressourcen, über die Frontex verfügt, und der bestehenden Flugmuster der Frontex-Überwachungsressourcen in den betroffenen Gebieten bewusst. Infolgedessen würde Frontex nur dann einen Beitrag zur Luftüberwachung in einer Notfallsituation leisten, die bereits unter der Koordinierung eines nationalen RCC steht, wenn es a) vom RCC dazu ermächtigt wurde oder b) dies auf der Strecke des bestehenden Flugmusters eines Vermögenswerts erfolgte und das RCC keine Änderung dieser Strecke verlangte oder die nationalen Behörden keine Flugbeschränkungen für den betreffenden Luftraum erlassen hatten (übermittelt durch eine Mitteilung an Flugmissionen - NOTAM).[20] 

19. Im Fall des Schiffswracks von Crotone hatte ein Frontex-Flugzeug das Boot im Rahmen seiner Überwachungstätigkeiten entdeckt, Frontex stellte jedoch nicht fest, dass sich das Boot in einer potenziellen Notfallsituation befand. Das Flugzeug musste dann aufgrund sich verschlechternder Wetterbedingungen (starker Wind) zum Stützpunkt zurückkehren. Am nächsten Tag, nachdem sich die Wetterbedingungen verbessert hatten und nach Berichten über ein mögliches Schiffswrack, versuchte Frontex, das Flugzeug zurück zu den Koordinaten des möglichen Schiffswracks zu schicken. Während das italienische RCC zunächst nicht reagierte, kehrte das Flugzeug anschließend als Teil des vorab festgelegten Flugmusters zur Überwachung zurück.

20. Im Fall des Schiffswracks von Pylos befand sich das Flugzeug, das die Adriana ursprünglich entdeckt hatte, am Ende seiner Mission (im Rahmen der Überwachungstätigkeiten im Rahmen der gemeinsamen Operation Themis) und war verpflichtet, zur Basis zurückzukehren, da es seine Treibstoffgrenze erreicht hatte. Bei verschiedenen Gelegenheiten setzte sich Frontex ab dem 13. Juni 2023, 16.35 Uhr, mit den griechischen Behörden in Verbindung und bot an, sie bei der Reaktion auf die anhaltende Notlage mit ihren Überwachungsflugzeugen zu unterstützen. Die griechischen Behörden haben nie auf diese Angebote reagiert. Am 13. Juni um 18.45 Uhr startete ein Frontex-Fernpilotflugzeug (RPA) wie geplant nach seinem Flugmuster, um Überwachungstätigkeiten im Rahmen seiner EUROSUR-Luftüberwachung durchzuführen. Sein Flugmuster umfasste die griechische SAR-Region, in der sich die Adriana befand. Die griechischen Behörden forderten Frontex jedoch auf, das RPA zu entsenden, um ein überfülltes Segelboot vor der Küste Kretas zu begutachten. Das Segelboot wurde anschließend einer SAR-Operation unterzogen. Frontex bot erneut an, die Überwachung der Adriana zu unterstützen, nachdem festgestellt worden war, dass die HCG die Kontrolle über die laufende Rettungsaktion hatte. Von den griechischen Behörden gingen keine Antworten ein. Um 23.20 Uhr nahm die RPA ihr Flugmuster wieder auf und Frontex leitete es zu den letzten bekannten Koordinaten der Adriana. Bei 4.05 erreichte die RPA die Koordinaten: Es waren keine Anzeichen der Adriana sichtbar, aber neun Boote (darunter eines von der HCG) und zwei Hubschrauber führten Rettungsmaßnahmen durch. Um 5.31 Uhr, als die RPA die Grenzen ihres Treibstoffs erreichte, bot Frontex an, ein weiteres Flugzeug zum Standort zu leiten. Mit 7.48 Uhr antwortete der griechische RCC, dass keine weitere Unterstützung erforderlich sei.

Argumente der Zivilgesellschaft

21. Als Reaktion auf die Konsultation brachten Organisationen der Zivilgesellschaft vor, Frontex hätte zurückkehren müssen, um bei dem anhaltenden Vorfall in Pylos zu helfen. Sie argumentierten, dass Frontex auf der Grundlage der geltenden Vorschriften [21], wenn Frontex-Stellen Grund zu der Annahme haben, dass sich ein Schiff oder eine Person an Bord in einer Phase der Ungewissheit, Warnung oder Notlage befindet, nicht nur alle verfügbaren Informationen an das zuständige RCC übermitteln und sich ihm zur Verfügung stellen sollte, sondern in Erwartung der Anweisungen des RCC auch „alle geeigneten Maßnahmen ergreifen sollte, um die Sicherheit der betroffenen Personen zu gewährleisten“. Dies würde bedeuten, dass Sie mit verfügbaren Vermögenswerten auf die Website zurückkehren.

Feststellungen des Grundrechtsbeauftragten

22. In der SIR zum Schiffswrack in Pylos verwies der Grundrechtsbeauftragte auf die „außerordentlichen“ Bemühungen von Frontex, die ersten Sichtungen weiterzuverfolgen und die nationalen Behörden bei ihren Bemühungen zu unterstützen. Dazu gehörten die Bewertung der Verfügbarkeit von Bodenaktiva aus gemeinsamen Operationen, die Umleitung eines Flugzeugs zum Verlassen des Einsatzgebiets von JO Themis und die anschließenden wiederholten Hilfsangebote an die griechischen Behörden (die unbeantwortet blieben). Gemäß den Bedingungen der Dienstanfrage leitete Frontex sein RPA an den Ort des Schiffswracks in Pylos um, um im Rahmen der laufenden SAR-Operation Unterstützung zu leisten. Der Grundrechtsbeauftragte richtete bestimmte Empfehlungen an Frontex in Bezug auf die Weiterverfolgung von Sichtungen potenzieller maritimer Notfälle.

23. In der SIR zum Schiffbruch in Crotone erklärte der Grundrechtsbeauftragte, dass Frontex alle relevanten Informationen gesammelt und den italienischen Behörden rechtzeitig übermittelt habe. Der Grundrechtsbeauftragte wies darauf hin, dass Frontex, sobald sie von dem Schiffswrack Kenntnis erlangt habe, Unterstützung aus der Luft angeboten habe, was auf den vorzeitigen Start eines Überwachungsflugzeugs hindeute, jedoch keine schriftliche Antwort auf dieses Angebot erhalten habe. Das Frontex-Flugzeug kehrte anschließend im Rahmen des festgelegten Flugplans zu den Koordinaten zurück.

Ausweisung des Notstands

Argumente von Frontex

24. Frontex hat keine internen Vorschriften oder Leitlinien für die Bestimmung des Status von Notsituationen. [22] Die Vertreter von Frontex erklärten, dass dies darauf zurückzuführen sei, dass nur ein koordinierender RCC eine solche Benennung vornehmen könne.

25. Wenn die Frontex-Luftüberwachung Schiffe in potenziellen Notfallsituationen aufnimmt, werden die relevanten Details, die beobachtet werden können - Seezustand, Kurs und Geschwindigkeit des Bootes, Seetüchtigkeit, sichtbarer Belegungsgrad, Informationen aus Wärmebildern, sichtbares Vorhandensein von Rettungsmitteln - im Sichtungsbericht vermerkt. Diese Informationen werden unverzüglich an den koordinierenden nationalen RCC, andere relevante RCC und an der laufenden Situation beteiligte Stellen weitergegeben. Es ist dann Sache des betreffenden koordinierenden RCC, auf der Grundlage der ihm vorliegenden Informationen festzustellen, ob sich das Schiff in einer Notsituation befindet und, falls ja, in welcher Phase (Unsicherheit, Alarmbereitschaft oder Notlage)[23].

26. Im Fall des Schiffswracks von Crotone deutete die Überwachung des Schiffes durch Frontex nicht darauf hin, dass sich das Boot in einer potenziellen Notsituation befand. Das Boot bewegte sich mit einer konstanten Geschwindigkeit und auf einem stetigen Kurs, und während es bedeutende Wärmebilder von unter Deck gab, befand sich das Boot in einem seetüchtigen Zustand.

27. Im Fall des Schiffswracks in Pylos deutete die Überwachung des Schiffes durch Frontex darauf hin, dass das Boot stark überfüllt war und dass es keine sichtbaren Rettungswesten gab, dass sich das Boot jedoch mit konstanter Geschwindigkeit und auf stetigem Kurs bewegte und sich in einem seetüchtigen Zustand zu befinden schien.[25] Frontex teilte diese Informationen unverzüglich den zuständigen Behörden mit. Da der italienische MRCC bereits Informationen über das Boot mit dem griechischen JRCC geteilt hatte, wurde davon ausgegangen, dass die griechischen Behörden bereits die Aufgabe haben, die Reaktion auf diese potenzielle Notsituation zu koordinieren.

Argumente der Zivilgesellschaft

28. Als Reaktion auf die Konsultation brachten einige Organisationen der Zivilgesellschaft vor, dass das Boot auf der Grundlage der Beschreibung der Adriana zum Zeitpunkt der Sichtung von Frontex ausreichend den Kriterien entspreche, die darauf hindeuten, dass es als in Not geraten hätte eingestuft werden müssen, auch aufgrund der starken Überfüllung und des Mangels an sichtbaren Rettungsmitteln. Sie machten geltend, dass Frontex entsprechend hätte handeln müssen, einschließlich der proaktiven Zuweisung seiner verfügbaren Ressourcen an den Standort und der Herausgabe eines Mayday-Relais (siehe unten).

Feststellungen des Grundrechtsbeauftragten

29. In der SIR zum Schiffbruch in Crotone erkannte der Grundrechtsbeauftragte den Rechtsrahmen in Bezug auf die Meldung von Such- und Rettungsfällen an. Der Grundrechtsbeauftragte richtete bestimmte Empfehlungen an Frontex in Bezug auf die Beschreibung des Status von Booten auf See und die Notwendigkeit der Kohärenz.

30. In der SIR zum Schiffswrack in Pylos erkannte der Grundrechtsbeauftragte den Rechtsrahmen an und gab einige Empfehlungen zur Rolle von Frontex bei der Bewertung, ob sich ein Boot in einem Ausnahmezustand befindet.

Ausgabe von Mayday-Relais

Argumente von Frontex

31. Frontex hat keine internen schriftlichen Vorschriften oder Leitlinien für die Ausgabe von Mayday-Relais. Die Vertreter von Frontex wiesen darauf hin, dass die Leiter der EST-Teams Schulungen für den Umgang mit potenziellen Notfallsituationen erhalten. Viele Mitglieder des EST haben einen beruflichen Hintergrund, in dem sie sich mit der Reaktion auf maritime Notfälle und den damit verbundenen UKW-Funkprotokollen vertraut gemacht haben.

32. Wenn ein Frontex-Überwachungsobjekt die erste Sichtung eines Schiffes aufzeichnet und feststellt, dass eine ernste und unmittelbare Gefahr für das Schiff und das Leben besteht, und das zuständige nationale Rettungs- und Koordinierungszentrum nicht informiert wird, wird Frontex eine Mayday-Staffel ausstellen. Entscheidungen über die Ausgabe von Mayday-Relais werden vom EST-Teamleiter unter Mitwirkung des nationalen SAR-Experten und im Einklang mit dem geltenden Rechtsrahmen (EU- und Völkerrecht [27]) getroffen. Solche Entscheidungen beruhen auf den nachprüfbaren Informationen, die Frontex im Rahmen seiner Überwachung ermittelt hat. Sie kann keine Informationen berücksichtigen, die sie selbst nicht überprüfen kann. Bei einer solchen Entscheidung muss Frontex alle Faktoren berücksichtigen, einschließlich der potenziellen Probleme, die durch die vorzeitige Abgabe eines Mayday-Anrufs verursacht werden.

33. Frontex hat auf der Grundlage ihrer Überwachung mehrmals Mayday-Relais herausgegeben. Typischerweise wäre dies der Fall, wenn sich ein Boot in einem schweren Zustand der Nichtseetüchtigkeit befand und kurz vor dem Sinken steht oder wenn sich bereits Menschen im Wasser befinden, dh in Situationen, in denen eine unmittelbare Gefahr für das Schiff und / oder das menschliche Leben besteht.

34. Im Fall des Schiffswracks von Crotone deutete die Überwachung durch Frontex nicht darauf hin, dass sich das Boot in einer Notsituation befand (siehe oben).

35. Im Fall des Schiffswracks von Pylos deutete die Überwachung durch Frontex zwar darauf hin, dass das Boot stark überfüllt war und keine Rettungswesten zu sehen waren, vertrat jedoch nicht die Auffassung, dass sich das Boot zu diesem Zeitpunkt in einer „schwerwiegenden und unmittelbar bevorstehenden Gefahr“ befand. Darüber hinaus wurde der griechische JRCC informiert.

Argumente der Zivilgesellschaft

36. Einige Organisationen der Zivilgesellschaft wiesen darauf hin, dass Frontex auf der Grundlage der Erkenntnisse, die Frontex nach seiner Sichtung zur Verfügung stehen, und der vom italienischen MRCC zur Verfügung gestellten Informationen ein Mayday-Relais hätte ausstellen sollen.

Feststellungen des Grundrechtsbeauftragten

37. In der SIR zum Schiffbruch in Crotone stellte der Grundrechtsbeauftragte fest, dass alle Parteien, die Zeugen maritimer Notfälle sind, die Möglichkeit haben, Mayday-Relais auszustellen, und verwies auf Umstände, unter denen Frontex zuvor solche Relais ausgestellt hatte. In solchen Fällen hatte Frontex auch die Möglichkeit, Sichtungen von seinen Vermögenswerten an das zuständige RCC zu senden.

38. In der SIR zum Schiffswrack in Pylos kam der Grundrechtsbeauftragte zu dem Schluss, dass Frontex, obwohl sie ihren Verpflichtungen bei der Reaktion auf den Vorfall in Adriana nachgekommen sei, in Zukunft „ähnliche Fälle eingehender prüfen“ sollte, ob ein Mayday-Relais eingerichtet werden sollte, insbesondere wenn die nationalen Behörden keine Informationen über ihre Bewertung und Reaktion bereitstellen. Der Grundrechtsbeauftragte wies darauf hin, dass das Erfordernis der „unmittelbaren Gefahr“ für ein Schiff oder menschliches Leben in der Vergangenheit so ausgelegt worden sei, dass es Situationen mit erheblicher Unsicherheit erfasse, bei denen die Wahrscheinlichkeit bestehe, dass Menschen innerhalb weniger Stunden sterben könnten. Der Grundrechtsbeauftragte wies auf die zusätzlichen Faktoren hin, die der Teamleiter ebenfalls berücksichtigt, bevor er ein Mayday-Relais ausstellt. Dazu gehört die Antwort des koordinierenden RCC: i) ob das beteiligte RCC bereits ausdrücklich die Verantwortung für den Vorfall übernommen hat oder ii) sicher davon ausgegangen werden kann, dass ein RCC die Verantwortung für einen Vorfall übernommen hat, obwohl keine ausdrückliche Bestätigung vorliegt; iii) ob die von den Frontex-Flugzeugen aufgezeichneten Informationen neue Informationen im Vergleich zu den zuvor verfügbaren Informationen enthalten; iv) ob Zweifel an der Wirksamkeit der Bemühungen bestehen, das Schiff in Seenot zu unterstützen; und v) ob konkurrierende Mayday-Anrufe für dasselbe Gebiet und/oder zur gleichen Zeit getätigt wurden und Vorrang haben.

Interaktion mit koordinierenden Behörden bei Such- und Rettungseinsätzen

Argumente von Frontex

39. Wenn Frontex Sichtungsberichte übermittelt und/oder Kenntnis von einer laufenden SAR-Operation hat, ersucht sie das koordinierende RCC um Aktualisierungen. Es kann auch proaktiv Hilfe anbieten oder dem koordinierenden RCC Vermögenswerte zur Verfügung stellen. Die nationalen Behörden sind jedoch nicht verpflichtet, Frontex Aktualisierungen oder Informationen zur Verfügung zu stellen. Abgestelltes Personal der nationalen Küstenwache, das beim EST Dienst tut, kann direkt mit den nationalen Behörden kommunizieren. Die „Koordinierungsbeamten“ – Bedienstete von Frontex, die Tätigkeiten bei gemeinsamen Operationen koordinieren und zwischen den nationalen Behörden und dem Exekutivdirektor von Frontex zusammenarbeiten – können auch Aktualisierungen einholen, wenn sie Kenntnis von laufenden oder abgeschlossenen SAR im operativen Bereich ihrer gemeinsamen Operation oder von Mitteln aus der gemeinsamen Operation haben. Frontex erklärte, dass ein RCC, der eine SAR-Operation (und möglicherweise andere Aktivitäten) koordiniert, viele Aktivitäten organisieren und möglicherweise nicht der Kommunikation mit Frontex oder anderen nationalen Behörden Vorrang einräumen wird, wenn sie nicht direkt an der SAR beteiligt sind.

40. Im Fall des Schiffswracks in Pylos forderte Frontex parallel zu den wiederholten Angeboten von Frontex zur Unterstützung der laufenden SAR-Operation (siehe oben) auch von den griechischen Behörden Aktualisierungen an, erhielt jedoch keine. Der SAR-Experte im Überwachungsraum, der Mitglied der griechischen Küstenwache ist, stand auch in Kontakt mit dem RCC. Er hatte jedoch keinen Zugang zu den detaillierten Informationen über die Tätigkeiten des griechischen RCC und zu den Informationen, die ihm im Rahmen seiner Koordinierungsfunktion zur Verfügung standen.

Feststellungen des Grundrechtsbeauftragten

41. In der SIR zum Schiffbruch in Adriana stellte der Grundrechtsbeauftragte fest, dass die Kommunikation zwischen den RCC und Frontex von entscheidender Bedeutung ist, um den Kontext der Sichtung zu verstehen und die Verantwortlichkeiten zu klären.

Einsatz von Kameras bei finanzierten/kofinanzierten Vermögenswerten

Argumente von Frontex und Feststellungen des Grundrechtsbeauftragten

42. Im Zusammenhang mit gemeinsamen Aktionen gibt es Vermögenswerte, die mit dem Mitgliedstaat kofinanziert und für eine gemeinsame Aktion verpfändet werden, es gibt Vermögenswerte, die von Frontex finanziert (im Besitz oder geleast) und verwaltet werden, und es gibt nationale Vermögenswerte, die kofinanziert werden können, wenn sie an Aktivitäten im Rahmen einer gemeinsamen Aktion teilnehmen. Solche Vermögenswerte sind verpflichtet, über Kamera- und Aufzeichnungstechnologien zu verfügen, und die Teilnehmer sind verpflichtet, Körperkameras zu verwenden, wenn sie an Aktivitäten im Rahmen einer gemeinsamen Aktion teilnehmen.

43. Die Vertreter von Frontex erklärten, dass ihnen Fälle bekannt seien, in denen Körperkameras an Personal und/oder Kameras an im Rahmen gemeinsamer Aktionen eingesetzten Vermögenswerten bei schwerwiegenden Vorfällen nicht aktiviert worden seien. Selbst dort, wo Kameras verwendet werden, werden die Bilder nur 15 Tage aufbewahrt, und so überlegt der FRO, wie diese kurze Aufbewahrungsfrist am besten angegangen werden kann.

44. Im Falle des Schiffswracks von Pylos ist das HCG-Boot, das an der SAR-Operation beteiligt war, kein verpfändeter Vermögenswert im Rahmen der gemeinsamen Operation Poseidon. Sie kann zwar eine Kofinanzierung erhalten, wenn sie an Tätigkeiten im Rahmen von JO Poseidon teilnimmt, dies war jedoch im Rahmen dieser SAR-Operation nicht der Fall [29].

Bewertung des Bürgerbeauftragten

45. Frontex muss bei allen ihren Tätigkeiten [31] die Grundrechte [30] einhalten, auch bei ihrer direkten oder indirekten Beteiligung an Such- und Rettungseinsätzen [32]. In diesem Zusammenhang muss sie auch das von der EU geschlossene Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen [33] einhalten und neben den Leitlinien der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO) [35] das Internationale Übereinkommen über den Such- und Rettungsdienst auf See (SAR-Übereinkommen) und das Internationale Übereinkommen zum Schutz des menschlichen Lebens auf See [34] berücksichtigen. Im spezifischen Kontext ihrer Überwachungstätigkeiten sind die Zuständigkeiten von Frontex bei der Reaktion auf maritime Notfälle auch im EU-Recht festgelegt [36].

46. Nach diesem Rechtsrahmen sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, jedem Schiff oder jeder Person in Seenot Hilfe zu leisten, und während eines Seeeinsatzes müssen die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass ihre Behörden dieser Verpflichtung im Einklang mit dem Völkerrecht und der Achtung der Grundrechte nachkommen. Diese Verpflichtung gilt unabhängig von der Staatsangehörigkeit oder dem Status der Person oder den Umständen, unter denen diese Person aufgefunden wird.[37] Diese Verpflichtung gilt auch für Frontex, wenn es technische und operative Unterstützung im Rahmen gemeinsamer Operationen leistet und Frontex bei seinen Luftüberwachungstätigkeiten als Orientierungshilfe dient.

47. Nach dem oben genannten internationalen und EU-Rechtsrahmen fallen die Hauptaufgaben der Sonderverwaltungsregion in die Zuständigkeit der nationalen Behörden der Länder, in deren Hoheitsgewässern oder SAR-Regionen ein Zwischenfall auftritt. Dieser Rechtsrahmen sieht vor, dass jede Behörde oder jedes Element der Such- und Rettungsorganisation, die bzw. das Grund zu der Annahme hat, dass sich ein Schiff im Ausnahmezustand befindet, dem betreffenden Rettungskoordinierungszentrum so bald wie möglich alle verfügbaren Informationen zur Verfügung stellen sollte. Die Rettungskoordinierungszentren ... werten diese Informationen unverzüglich nach Erhalt der Informationen über ein im Ausnahmezustand befindliches Schiff aus und bestimmen die Notstandsphase und den Umfang des erforderlichen Betriebs.“[38]

Bestimmung des Ausnahmezustands und Pflichten von Frontex als Reaktion auf Notfälle

48. Ist Frontex der Auffassung, dass sich ein Schiff, das es durch seine Überwachung entdeckt, in einem Ausnahmezustand befindet, ist es verpflichtet, das zuständige nationale RCC zu benachrichtigen, damit das RCC eine Entscheidung über die Phase des Notfalls treffen und über die erforderlichen Schritte entscheiden kann. Das koordinierende RCC hat die ausschließliche Zuständigkeit für die Entscheidung, eine SAR-Operation zu starten, zu organisieren und zu koordinieren oder jede andere Hilfe für das Boot zu koordinieren [39]. Wenn das RCC Informationen oder einen Notruf erhält, entscheidet es selbst über die Phase eines maritimen Notfalls (unabhängig davon, ob sich ein Schiff oder eine Person in einer Phase der Unsicherheit, Warnung oder Notlage befindet), als Voraussetzung für seine Entscheidungen über die Einleitung von SAR-Operationen. Frontex ist nicht verantwortlich für die Auswirkungen von Entscheidungen nationaler Behörden über die Benennung der Notfallphase oder die Einleitung einer SAR-Operation auf die Grundrechte.

49. Bei gemeinsamen Seeeinsätzen nimmt Frontex eine koordinierende Rolle ein. Wie der Bürgerbeauftragte bereits hervorgehoben hat, stellen gemeinsame Operationen (Joint Operations, JOs) die Bestimmung der Verantwortung jedes an diesen Operationen beteiligten Akteurs vor verschiedene Herausforderungen.[40] Aus den einschlägigen Dokumenten, die im Rahmen dieser Untersuchung [41] geprüft wurden, geht hervor, dass nationale und Frontex-Beamte, einschließlich des Koordinierungsbeamten und des „operativen Verbindungsbeamten“ für Frontex-Überwachungsflugzeuge, im Gemeinsamen Koordinierungsrat des Internationalen Koordinierungszentrums (ICC) zusammen operieren [42], während gemeinsame maritime Operationen über ein komplexes Führungs- und Kontrollsystem verfügen. Auf der Grundlage der inspizierten Dokumente ist jedoch klar, dass der RCC, in dessen SAR-Region ein Notfall eintritt, die koordinierende Rolle für SAR-Tätigkeiten übernimmt, die während solcher Operationen stattfinden [43], während der ICC auf dem Laufenden gehalten wird. Dies geht auch aus den Dokumenten hervor, in denen die Bedingungen der im Rahmen der Untersuchung konsultierten gemeinsamen Aktionen dargelegt sind [44]. Die an der JO teilnehmenden Referate sind erforderlich: i) das zuständige RCC über Schiffe zu informieren, von denen sie glauben, dass sie sich in einer potenziellen Notfallsituation befinden; ii) den IStGH über solche Situationen zu unterrichten und iii) in Erwartung der Anweisungen des RCC alle geeigneten Maßnahmen zu ergreifen, um die Sicherheit der betroffenen Personen zu gewährleisten.

50. Daraus folgt, dass Frontex unabhängig davon, ob sie im Rahmen einer gemeinsamen Seeoperation handelt oder im Rahmen von EUROSUR überwacht, verpflichtet ist, genaue und detaillierte Informationen über eine potenzielle Notfallsituation entweder aus eigener Initiative oder auf Ersuchen des RCC zu sammeln und dem RCC unverzüglich zur Verfügung zu stellen.[45] Im Fall der Schiffswracks Pylos (Adriana) und Crotone zeigen die verfügbaren Beweise, dass Frontex dies getan hat.

51. Wenn Frontex durch ihre geplanten Überwachungstätigkeiten Kenntnis von einem Schiff in einer potenziellen Notsituation erlangt, sollte sie versuchen, die Überwachung so lange wie möglich aufrechtzuerhalten. Dies steht im Einklang mit den Empfehlungen des Frontex-Aktionsplans für Grundrechte und anderen Empfehlungen [46], die vom Untersuchungsteam der Bürgerbeauftragten überprüft wurden. Sie kann aus verschiedenen praktischen, betrieblichen und sicherheitstechnischen Gründen verpflichtet sein, die Überwachung einzustellen, sollte jedoch unter solchen Umständen versuchen, an den Standort zurückzukehren. Dabei muss Frontex jedoch die Bedingungen seiner Dienstanfragen und Einsatzpläne einhalten und auch Anordnungen oder Anweisungen eines RCC befolgen, der für die Koordinierung einer Reaktion auf einen Notfall oder Notfälle zuständig ist.

52. Die Untersuchung der Bürgerbeauftragten ergab, dass Frontex diesen Empfehlungen nachkommt. Das Untersuchungsteam überprüfte schwerwiegende Vorfälle, bei denen Frontex-Überwachungsressourcen bei anhaltenden maritimen Notfällen präsent blieben und bei denen Frontex versuchte, ein Überwachungsvermögen in einen anhaltenden Notfall umzuleiten, aber keine Genehmigung dazu erhielt.

53. Im Fall des Schiffswracks von Crotone bot Frontex an, sein Flugzeug vor Beginn des geplanten Flugplans zu dem gemeldeten Vorfall zu schicken, erhielt jedoch zunächst keine Antwort vom italienischen RCC.

54. Im Fall des Schiffswracks in Pylos bot Frontex bei verschiedenen Gelegenheiten an, das griechische RCC durch Überwachung zu unterstützen, aber laut Frontex antwortete das griechische RCC nicht. Diese Bemühungen wurden vom Grundrechtsbeauftragten im SIR gelobt. Das griechische RCC forderte Frontex jedoch auf, das verfügbare Flugzeug in einen anderen maritimen Notfall zu schicken, an dem ein Migrantenboot vor der Küste Kretas beteiligt war, das anschließend zu einer SAR-Operation wurde. Daher kam Frontex seinen Verpflichtungen nach, den Anordnungen oder Anweisungen des für die Koordinierung der Reaktion auf Notfälle oder Notfälle zuständigen RCC sowie den Bedingungen des Dienstauftrags für seine Luftüberwachung Folge zu leisten.

55. Es kann nicht behauptet werden, dass Frontex gegen die einschlägigen Vorschriften und Verfahren verstoßen hat. Diese Pläne und Verfahren könnten jedoch die Fähigkeit von Frontex einschränken, unabhängig zu handeln, um ihren Grundrechteverpflichtungen nachzukommen. Während ein Teil davon das Ergebnis ihres in den Rechtsvorschriften festgelegten Mandats ist, sollte Frontex sicherstellen, dass die Bestimmungen über die Luftüberwachung in den Einsatzplänen und in Dienstanfragen im Rahmen von EUROSUR zwar mit dem Recht vereinbar sind, es ihr jedoch ermöglichen, so weit wie möglich auf die Empfehlungen zur Aufrechterhaltung der Überwachung bei laufenden maritimen Notfällen zu reagieren.

56. Der Bürgerbeauftragte wird im Folgenden einen entsprechenden Vorschlag unterbreiten.

Ausgabe von Mayday-Relais

57. Wie bereits erwähnt, können Dritte (einschließlich Frontex oder seiner Vermögenswerte) unter bestimmten Umständen Mayday-Sprechstellen ausstellen, wenn sie Zeuge einer Situation sind, in der ihrer Ansicht nach eine unmittelbare Bedrohung für das Leben besteht und ihnen eine laufende SAR-Operation nicht bekannt ist. Es gibt jedoch keine Verpflichtung für RCCs, SAR-Operationen zu starten, wo sie Mayday-Anrufe erhalten. Bei der Entscheidung über die Einleitung von SAR-Operationen müssen die RCC eine Reihe von Faktoren berücksichtigen, von denen Dritte möglicherweise nichts wissen.  

58. Laut Frontex stellt sie Mayday-Relais aus, wenn: a) er selbst überprüfen kann, ob eine unmittelbare Gefahr für das Leben besteht (d. h., wenn sich ein Boot in einem schweren Zustand der Nichtseetüchtigkeit befindet und kurz vor dem Sinken steht oder wenn sich bereits Menschen im Wasser befinden oder das Boot in Flammen steht), und b) er der Ansicht ist, dass der zuständige RCC den Notfall nicht kennt oder eine Reaktion auf den Notfall nicht bereits koordiniert.

59. Frontex hat mindestens zweimal Mayday-Relais herausgegeben [47], in denen festgestellt wurde, dass eine unmittelbare Bedrohung für das Leben bestand und die zuständigen RCCs von dem Vorfall nichts wussten (und somit keine SAR-Operation koordinierten).[48]

60. Verschiedene Parteien haben behauptet, Frontex hätte nach der ersten Sichtung der Adriana eine Mayday-Staffel ausstellen sollen. Wie bereits erwähnt, verfügt das Büro des Bürgerbeauftragten weder über Fachwissen in der Anwendung der SAR-Verpflichtungen nach dem internationalen Seerecht noch über technisches Fachwissen in Bezug auf die Reaktion auf maritime Notfälle. Der Bürgerbeauftragte stellt jedoch fest, dass der griechische RCC zum Zeitpunkt der ersten Sichtung durch das Frontex-Flugzeug bereits Kenntnis von der Adriana hatte und vom italienischen RCC über den Zustand und den Standort der Adriana informiert worden war, noch bevor Frontex den Bericht über die Sichtung aus seinem Flugzeug übermittelte.[49] Frontex teilte dem griechischen RCC rechtzeitig seine Sichtungsberichte zusammen mit den aufgenommenen Bildern und Videoaufnahmen mit. Aufgrund seiner Sichtung kam das EST von Frontex nicht zu dem Schluss, dass eine unmittelbare Bedrohung für das Schiff vorlag. Frontex übermittelte auch die von der NRO erhaltenen Informationen (obwohl diese auch an das griechische RCC gerichtet waren). Nach der Sichtung durch Frontex wurde eine Reihe von Booten vom griechischen RCC an die Adriana gelenkt, um Hilfe (insbesondere zur Versorgung) anzubieten. Diese Boote informierten auch das griechische RCC über den entsprechenden VHS-Kanal. Auf der Grundlage der verfügbaren Informationen scheint es, dass das vor Ort angekommene HCG-Schiff es auch nicht für sofort erforderlich hielt, Rettungsmaßnahmen (d. h. die Evakuierung des Bootes) durchzuführen. Die Maßnahmen der hochrangigen Gruppe sind jedoch Gegenstand nationaler Untersuchungen, und es ist nicht Sache des Bürgerbeauftragten, hierzu Stellung zu nehmen.  

61. In Fällen, in denen ein Mayday-Anruf (oder ein Relais) durchgeführt wird, gibt es viele Faktoren, die bestimmen können, ob das koordinierende RCC eine SAR-Operation koordinieren kann, die den Verlust von Menschenleben auf See verhindert (z. B. Entfernung von der Küste, Verfügbarkeit von Booten mit Rettungskapazitäten, Art des Schiffes in Seenot selbst). In jedem Fall obliegt es dem zuständigen RCC, die Reaktion auf einen Notfall zu koordinieren, und Frontex hat kein Mandat, den nationalen RCC zu veranlassen oder zu zwingen, SAR-Operationen einzuleiten, zu koordinieren oder zu überwachen. Der Zweck der Ausgabe eines Mayday-Relais besteht darin, sowohl das betreffende RCC als auch Schiffe in der Nähe eines Seenotfalls, der eine unmittelbare Bedrohung für das Leben darstellt, über die Koordinaten und die Notlage eines Schiffes oder einer oder mehrerer Personen zu informieren. Es obliegt dann dem RCC, die Reaktion zu koordinieren, und, wenn möglich, Schiffen in der Nähe, Hilfe zu leisten, es sei denn, der RCC weist ihn an, dies nicht zu tun. Die Bürgerbeauftragte stellt fest, dass die zuständigen regionalen Kontrollzentren in zwei Fällen, in denen Frontex ein Mayday-Relais ausstellte, in der Folge offenbar keine SAR-Operationen eingeleitet haben.

62. Frontex sollte jede potenzielle Notfallsituation in dem Kontext, in dem sie eintritt, einzeln prüfen. Dies bedeutet auch, dass die Informationen des RCC, der für die Koordinierung einer Antwort zuständig ist, berücksichtigt werden. Frontex muss auch jedes Mal die mit dem Seerechtsübereinkommen verfolgten Ziele berücksichtigen, um die wirksame Umsetzung der in diesem Übereinkommen festgelegten Pflicht zur Hilfeleistung auf See nicht zu behindern.[50] Werden Mayday-Relais ohne gebührende Berücksichtigung ihrer möglichen weiter reichenden Auswirkungen auf die Koordinierungsbemühungen herausgegeben, können sie unbeabsichtigt die Koordinierung der Hilfeleistung für das in Seenot geratene Boot durch den zuständigen RCC beeinträchtigen.[51] Vor diesem Hintergrund ist der Bürgerbeauftragte der Auffassung, dass der von Frontex verfolgte Ansatz in Bezug auf die Ausgabe von Mayday-Relais angemessen ist, da er die ausschließliche Zuständigkeit des betreffenden RCC für SAR anerkennt und gleichzeitig sicherstellt, dass Frontex reagieren kann, wenn seine Überwachung maritime Notfälle aufdeckt, bei denen eine unmittelbare Bedrohung für das Schiff oder die an Bord befindlichen Schiffe besteht.

63. Wie der Grundrechtsbeauftragte feststellte, scheint Frontex diesen Ansatz als Reaktion auf den Vorfall in Pylos (und andere Vorfälle) verfolgt zu haben. Der Grundrechtsbeauftragte kam jedoch auch zu dem Schluss, dass Frontex darüber nachdenken sollte, wie die Ausgabe von Notfallsignalen bei ähnlichen Vorfällen in Zukunft angegangen werden kann.

64. Vor diesem Hintergrund ist die Bürgerbeauftragte der Auffassung, dass der Ansatz von Frontex ausdrücklich in Form von Leitlinien für das einschlägige Personal des Europäischen Überwachungsteams festgelegt werden sollte, mit Leitlinien, die klarstellen, wann im Rahmen der EUROSUR-Luftüberwachung oder im Rahmen gemeinsamer Operationen Mayday-Relais herausgegeben werden sollten.

65. Während das EST-Personal über SAR-Fachkenntnisse verfügt und sich der einschlägigen Rechtsvorschriften und internationalen Protokolle bewusst ist, erfordern die Überwachungstätigkeiten von Frontex notwendigerweise die Anwendung dieses Fachwissens in einem anderen Kontext als den typischen Situationen, in denen Mayday-Anrufe getätigt oder entgegengenommen werden, insbesondere aufgrund der Art der Überwachung aus der Ferne und der besonderen Art und Empfindlichkeit von Migrantenbooten. Daher erscheint es unerlässlich, über spezielle Leitlinien für die Reaktion auf maritime Notfälle zu verfügen, die durch die Luftüberwachung von Frontex aufgedeckt werden. Dies gilt umso mehr, als die Erkennung solcher Notfälle aus der Ferne wahrscheinlich äußerst stressig ist, da die betroffenen Mitarbeiter potenziell lebensbedrohliche Situationen miterleben, in dem Wissen, dass sie kein definitives Mitspracherecht bei der endgültigen Reaktion auf den Notfall haben können.

66. Wie der Grundrechtsbeauftragte feststellte, sollte dies alle relevanten Faktoren abdecken, einschließlich der Berücksichtigung, ob der zuständige RCC seine Maßnahmen klar mitgeteilt und bestätigt hat, dass er eine SAR-Operation koordiniert. Dies sollte auch die Ausgabe von Mayday- und möglicherweise anderen Notfallsignalen umfassen. Frontex sollte auch darüber nachdenken, wie besser auf inoffizielle Berichte, z. B. von NRO, reagiert werden kann, die möglicherweise über wichtige Informationen verfügen, und wie sie in ihre Bewertungen einbezogen werden können. Gemeldeten Gefahren für Kinder sollte höchste Priorität eingeräumt werden.

67. Auch wenn die Einsatzpläne für gemeinsame Aktionen Bestimmungen über Such- und Rettungseinsätze [52] enthalten, enthalten sie keine ausdrücklichen Leitlinien für die Ausgabe von Mayday-Relais oder anderen Signalen. Darüber hinaus enthalten sie keine detaillierten Angaben zu den Schritten, die im Zusammenhang mit maritimen Notfällen unternommen werden könnten, solange die Anweisungen des zuständigen RCC abgewartet werden [53].

68. Zu diesem Zweck sollten die Einsatzpläne auch Bestimmungen darüber enthalten, wie bei der Reaktion auf potenzielle maritime Notfälle die Zuständigkeiten zwischen den nationalen Behörden im Aufnahmeland, Frontex und den Behörden anderer teilnehmender Mitgliedstaaten, innerhalb des IStGH sowie zwischen dem IStGH und dem RZK aufgeteilt werden.

69. Darüber hinaus sollten für jede gemeinsame Seeoperation detaillierte Protokolle (oder Betriebsverfahren) angenommen werden, auch über den Einsatz technischer Mittel (z. B. Kameras) bei gemeinsamen Operationen, die die Dokumentation von SAR-Operationen ermöglichen. Werden die Bestimmungen der Einsatzpläne vom Einsatzort oder den teilnehmenden Mitgliedstaaten nicht eingehalten, sollte Frontex alle ihm zur Verfügung stehenden Mittel einsetzen, um dieser mangelnden Einhaltung entgegenzuwirken.

70. Vor dem Hintergrund der vorstehenden Feststellungen wird die Bürgerbeauftragte Verbesserungsvorschläge in Bezug auf die EUROSUR-Überwachungstätigkeiten von Frontex und gemeinsame Seeeinsätze unterbreiten.

Zusammenarbeit zwischen Frontex und nationalen Behörden

71. Der EU-Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit sollte das Leitprinzip bei der Reaktion auf maritime Notfälle und SAR-Operationen sein, an denen Frontex und die Mitgliedstaaten beteiligt sind. Dies gilt umso mehr, als es im Unionsrecht keine Bestimmungen gibt, die speziell die Verpflichtungen der Behörden der Mitgliedstaaten in Bezug auf die Suche und Rettung von Personen oder Schiffen, die sich auf See in Gefahr oder Seenot befinden, festlegen. Im Falle des Schiffswracks von Adriana und anderer Vorfälle, die im Rahmen der Untersuchung des Bürgerbeauftragten überprüft wurden, ist der Bürgerbeauftragte besorgt über die mangelnde rechtzeitige und proaktive Zusammenarbeit und Kommunikation einiger nationaler RCC und anderer für SAR-Tätigkeiten zuständiger Behörden mit Frontex.

72. Die Luftüberwachungstätigkeiten von Frontex umfassen keine proaktive SAR-Funktion. Stattdessen ist SAR eine Aufgabe, die sich bei Grenzüberwachungseinsätzen auf See ergeben kann. Frontex erbringt ihre Luftüberwachungsdienste auf Ersuchen eines Mitgliedstaats. Frontex sollte jedoch nur solche Ersuchen annehmen, die die uneingeschränkte Achtung der Grundrechte gewährleisten und es Frontex ermöglichen, im Rahmen ihres Mandats und ihrer Aufgaben so weit wie möglich zu SAR-Operationen beizutragen.

73. Zu diesem Zweck könnte Frontex erwägen, die Durchführung seiner Überwachungstätigkeiten nach Möglichkeit davon abhängig zu machen, dass der betreffende Mitgliedstaat dem Vorhandensein seiner Luftfahrzeuge bei SAR-Operationen zustimmt, es sei denn, dies könnte sich nachteilig auf die Operation selbst auswirken. Sicherlich sollten die „Dienstanfragen“, die Frontex mit den Mitgliedstaaten abschließt, keine präventiven oder territorialen Beschränkungen ihrer Überwachungstätigkeiten zulassen. Auch wenn Frontex nicht direkt an konkreten Rettungsmaßnahmen einer SAR-Operation auf See beteiligt ist, kann das Vorhandensein seiner Luftüberwachungsanlagen am Einsatzort sowohl zu diesem Zeitpunkt (z. B. zur Identifizierung von Personen im Wasser) als auch im Hinblick auf die Gewährleistung der Rechenschaftspflicht für die Einhaltung der Grundrechte und SAR-Verpflichtungen zu der Operation beitragen.

74. Es ist von größter Bedeutung, dass im Zusammenhang mit der Reaktion auf Seenotfälle und/oder SAR-Operationen die Kommunikation zwischen Frontex (dem Europäischen Überwachungsteam) und den zuständigen nationalen Behörden sichergestellt wird und dass rechtzeitig genaue und umfassende Informationen ausgetauscht werden.[54] Wie von Frontex-Vertretern erläutert und im IAMSAR-Handbuch dargelegt, erfordert die Reaktion auf Seenotfälle viele Schritte, und es ist wichtig, dass Frontex auf den sich wandelnden Sachstand aufmerksam gemacht wird.

75. Obwohl Vertreter der nationalen Behörden (einschließlich SAR-Experten) im Europäischen Überwachungsraum anwesend sind und ein Verbindungsbeamter für die Überwachungstätigkeiten von Frontex zuständig ist, scheint dies keine wirksame Kommunikation zu gewährleisten. In Ermangelung solcher Informationen kann der EST möglicherweise nicht feststellen, welche Maßnahmen als Reaktion auf maritime Notfälle ergriffen wurden. Um sicherzustellen, dass diese Rollen die wirksame und rechtzeitige Kommunikation mit den nationalen Behörden, einschließlich der Überprüfung der von Frontex aus verschiedenen Quellen erhaltenen Informationen, besser erleichtern können, sollten die Zuständigkeiten dieser Rollen in den internen Vorschriften von Frontex klar festgelegt werden.

76. Darüber hinaus sollte Frontex ihre Luftüberwachungsdienste davon abhängig machen, dass die nationalen Behörden sie innerhalb einer angemessenen Frist über die Reaktion auf Seenotfälle und/oder Such- und Rettungseinsätze auf dem Laufenden halten, sofern dies die Einsätze selbst nicht beeinträchtigt. Ebenso sollten Dienstanfragen die Verpflichtung der nationalen Behörden umfassen, offiziell auf Unterstützungsangebote von Frontex zu reagieren und, wenn sie solche Angebote ablehnen, klare Erläuterungen zu den Gründen zu geben.

77. Entscheidend ist, dass der Exekutivdirektor im Falle von Nachweisen dafür, dass die nationalen Behörden für eine schwerwiegende oder systematische Nichteinhaltung ihrer SAR und der damit verbundenen Grundrechtsverpflichtungen im Zusammenhang mit gemeinsamen Aktionen verantwortlich sind, darüber nachdenken sollte, ob es notwendig ist, die Tätigkeiten mit diesem Mitgliedstaat gemäß Artikel 46 der Verordnung (EU) 2019/1896 auszusetzen. Die Bürgerbeauftragte ist der Ansicht, dass die fortgesetzte Zusammenarbeit von Frontex bei der Suche und Rettung unter solchen Umständen schwerwiegende Reputationsauswirkungen auf Frontex haben könnte, obwohl dies bereits nach Verstößen in Bezug auf „Pushbacks“ von Migranten vorgeschlagen wurde. Dies ist insbesondere im Zusammenhang mit den laufenden Untersuchungen zur Reaktion der griechischen Behörden auf den Vorfall in Pylos von Bedeutung.

78. Vor diesem Hintergrund wird die Bürgerbeauftragte Verbesserungsvorschläge zur Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und Frontex sowie zu den Folgen machen, wenn Bedenken hinsichtlich der Art einer solchen Zusammenarbeit oder der Einhaltung der Grundrechteverpflichtungen durch die Behörden der Mitgliedstaaten bestehen.

Rolle des Grundrechtsbeauftragten bei den Such- und Rettungstätigkeiten von Frontex

Dem Bürgerbeauftragten vorgelegte Argumente

Argumente von Frontex und des Grundrechtsbeauftragten

79. Gemäß den verschiedenen internen Vorschriften und Verfahren, die die Grundlage für die Überwachungstätigkeiten von Frontex bilden, ist der Grundrechtsbeauftragte Teil des Europäischen Überwachungsteams, und die Grundrechtebeobachter sollten so weit wie möglich anwesend sein, um im Zusammenhang mit solchen Überwachungstätigkeiten Beratung zu den Grundrechten zu leisten.

80. Bei gemeinsamen Aktionen beraten die FROM den Koordinierungsbeamten in Grundrechtsfragen. FROM können jederzeit beratend tätig werden, wenn ihnen Grundrechtsbedenken zur Kenntnis gebracht werden, oder während der Durchführung einer Überwachungsmission. Am Ende jeder Überwachungsmission ist ein Treffen mit dem Koordinierungsbeamten geplant, um die Feststellungen und Empfehlungen der FROM zu erörtern und umzusetzen.

81. Im Fall des Schiffswracks von Crotone, das sich am Wochenende ereignete (zwischen Samstag und Sonntag, 25. und 26. Februar 2023), reagierte die diensthabende FROM am Montag, 27. Februar 2023, „sofort“[55], indem sie den EST-Teamleiter aufforderte, Informationen mündlich und per E-Mail anzufordern, indem sie auch das SIR-Team im Grundrechtsbeauftragten alarmierte.

82. Im Fall des Schiffswracks von Pylos wurde der Grundrechtsbeauftragte zusammen mit den anderen relevanten Frontex-Abschnitten benachrichtigt, als der Sichtungsbericht des Überwachungsflugzeugs am 13. Juni 2023 um 10.35 Uhr verteilt wurde. Es war jedoch keine FROM im Europäischen Überwachungsraum anwesend oder an den Beratungen des EST an diesem Tag beteiligt. Am 14. Juni, zu Beginn des Arbeitstages, überprüfte die dem EST für diesen Tag zugewiesene FROM die in der Nacht erhaltenen Sichtungen und ging „sofort“ zur Unterstützung an die ESR.

Argumente der Zivilgesellschaft

83. Einer der Mitwirkenden erklärte, dass der Grundrechtsbeauftragte selbst dann, wenn er SIR herausgibt, nicht immer in der Lage ist, mögliche Grundrechtsverletzungen schlüssig zu untersuchen.

Bewertung des Bürgerbeauftragten

84. Das Untersuchungsteam der Bürgerbeauftragten inspizierte die endgültigen Berichte über schwere Vorkommnisse (SIR), die vom Grundrechtsbeauftragten für maritime Notfälle ausgestellt wurden, an denen Frontex zwischen 2020 und 2023 beteiligt war, einschließlich der SIR zum Schiffswrack von Pylos (ausgestellt am 1. Dezember 2023) und zum Schiffswrack von Crotone (ausgestellt am 17. November 2023).

85. Alle im Rahmen dieser Untersuchung inspizierten SIR zeigen, dass der Grundrechtsbeauftragte mit allen relevanten Akteuren innerhalb von Frontex interagierte, alle Beweise sorgfältig prüfte und Frontex aufforderte, Dokumente zur Klärung von Angelegenheiten im Rahmen der SIR-Untersuchung vorzulegen. Der Grundrechtsbeauftragte überprüfte das Ergebnis der Nachbesprechungen von Frontex zu den Opfern (falls vorhanden) und bat die nationalen Behörden und andere an der SAR beteiligte Akteure um Erläuterungen und bat um technisches Fachwissen von externen Sachverständigen. Im Falle des Schiffswracks in Adriana beispielsweise überprüfte der Grundrechtsbeauftragte alle Sichtungsberichte über beteiligte Frontex-Luftwaffen, ihre Missionsberichte und Logbücher, die vom EST erstellt wurden.

86. SIR können zu Empfehlungen des Grundrechtsbeauftragten an Frontex und/oder die nationalen Behörden führen. Die Empfehlungen in den im Rahmen dieser Untersuchung konsultierten SIR erscheinen angemessen und stehen im Einklang mit den Empfehlungen des Grundrechtsbeauftragten zu Dienstanfragen im Zusammenhang mit der Luftüberwachung und in Stellungnahmen zur Mehrzweck-Luftüberwachung im zentralen Mittelmeer, die vom Untersuchungsteam der Bürgerbeauftragten bewertet wurden.

87. Der Exekutivdirektor hat keine vorgeschriebene Frist, um zu den ursprünglichen Empfehlungen des Grundrechtsbeauftragten in SIR Stellung zu nehmen.[56] Auf der Grundlage der jüngsten Zusagen des Exekutivdirektors [57] vertraut der Bürgerbeauftragte jedoch darauf, dass die in den endgültigen SIR ausgesprochenen Empfehlungen in Bezug auf die Schiffswracks von Crotone und Adriana ernst genommen und unverzüglich umgesetzt werden.

88. Aus den im Rahmen dieser Untersuchung überprüften SIR geht jedoch hervor, dass der Grundrechtsbeauftragte die für die Ausstellung endgültiger SIR vorgesehene Frist von einem Monat häufig erheblich überschreitet.[58] Im Fall des Schiffswracks von Adriana wurde die endgültige SIR beispielsweise im Dezember 2023, fast sechs Monate nach dem Vorfall, ausgestellt. Dies kann auf die mangelnde Zusammenarbeit der nationalen Behörden bei den Untersuchungen des Grundrechtsbeauftragten im Zusammenhang mit SAR-Vorhaben oder auf andere Faktoren zurückzuführen sein, die sich der Kontrolle des Grundrechtsbeauftragten entziehen. Während der Grundrechtsbeauftragte die Maßnahmen sowohl von Frontex als auch von nationalen Behörden im Zusammenhang mit einem schwerwiegenden Vorfall untersucht, scheint die mangelnde Zusammenarbeit der nationalen Behörden (Versäumnis/Verweigerung der Bereitstellung von Informationen) eine wichtige Rolle bei Verzögerungen bei der Ausstellung von SIR und der Unfähigkeit des Grundrechtsbeauftragten zu spielen, eine detaillierte Bewertung der Einhaltung der Grundrechteverpflichtungen durch die Mitgliedstaaten vorzulegen.

89. Der rechtzeitige Abschluss von SIR ist wichtig, um die Rechenschaftspflicht zu gewährleisten, aber es ist auch wichtig, dass der Grundrechtsbeauftragte unverzüglich die einschlägigen Verfahren für die Erstellung von SIR einleitet, insbesondere aufgrund praktischer Erwägungen, z. B. Aufbewahrungsfristen für von den nationalen Behörden gesammelte Foto- oder Videonachweise.

90. Im Zusammenhang mit der Reaktion auf einen Seenotfall besteht die Aufgabe des Grundrechtsbeauftragten auch darin, über die FROM im Rahmen des EST zu beraten. Bei den ersten Überwachungssichtungen bei den Vorfällen in Crotone oder Pylos war kein Vertreter des Grundrechtsbeauftragten im Europäischen Überwachungsraum anwesend. Dies war bei dem Vorfall in Pylos der Fall, obwohl die Überwachung während der normalen Arbeitszeit stattfand. Der Grundrechtsbeauftragte wurde zusammen mit den anderen einschlägigen Abschnitten von Frontex benachrichtigt, als der Sichtungsbericht des Überwachungsflugzeugs am 13. Juni 2023 um 10.35 Uhr verteilt wurde und der zugewiesene Grundrechtsbeauftragte zwei Aktualisierungen vom EMT erhielt, eine am 13. Juni 23 und die andere am frühen Morgen des 14. Juni 2023. Das Schiffbruch ereignete sich jedoch über Nacht. Nach dieser zweiten Aktualisierung am Morgen des 14. Juni nahm eine FROM Kontakt mit dem EST auf.

91. Der Bürgerbeauftragte ist sich bewusst, dass der Grundrechtsbeauftragte angesichts der vielfältigen Aufgaben des Grundrechtsbeauftragten nicht über ausreichende Ressourcen verfügt, um jederzeit eine Präsenz bei allen Frontex-Operationen zu gewährleisten. Dennoch ist die Bürgerbeauftragte der Auffassung, dass die Anwesenheit eines Vertreters des Grundrechtsbeauftragten im Europäischen Überwachungsraum im Zusammenhang mit maritimen Notfällen, die im Rahmen der Überwachung durch Frontex festgestellt werden und zu SAR-Operationen führen können, von besonderer Bedeutung ist. Um hier Abhilfe zu schaffen, wird der Bürgerbeauftragte im Folgenden einen Verbesserungsvorschlag unterbreiten.

Schlussfolgerung

Die Bürgerbeauftragte ist der Auffassung, dass keine weiteren Untersuchungen dazu gerechtfertigt sind, wie Frontex mit potenziellen maritimen Notfällen umgeht. Die Bürgerbeauftragte macht jedoch im Folgenden Verbesserungsvorschläge, um eine Reihe von Mängeln zu beheben, die in der Untersuchung festgestellt wurden.

Frontex wird von dieser Entscheidung in Kenntnis gesetzt.

Verbesserungsvorschläge

A. Stellt der Grundrechtsbeauftragte bei der Reaktion auf Seenotfälle anhaltende Verletzungen der Grundrechte durch einen Mitgliedstaat fest oder sollte Frontex nach förmlichen Untersuchungen oder Gerichtsurteilen von solchen schweren Verstößen Kenntnis erlangen, sollte Frontex erwägen, die Tätigkeiten von Frontex mit dem betreffenden Mitgliedstaat im Einklang mit Artikel 46 der Verordnung (EU) 2019/1896 einzustellen, zurückzuziehen oder auszusetzen. Dies sollte auch im Zusammenhang mit dem Schiffswrack in Pylos berücksichtigt werden, für das derzeit nationale Untersuchungen durchgeführt werden. Frontex sollte prüfen, ob der Schwellenwert erreicht wurde, damit sie ihre Tätigkeiten mit dem betreffenden Mitgliedstaat beenden, zurückziehen oder aussetzen kann. Sie sollte öffentlich klarstellen, aus welchen Gründen sie zu dem Schluss gelangt, dass der Schwellenwert erreicht wurde oder nicht erreicht wurde.

B. Frontex sollte unter der Leitung ihres Exekutivdirektors und unter Einbeziehung der Mitglieder ihres Verwaltungsrats nachhaltige und ernsthafte unternehmensweite Überlegungen darüber anstellen, wie sie ihren Grundrechteverpflichtungen bei der Reaktion auf maritime Notfälle und Such- und Rettungseinsätze nachkommt.

C. Frontex sollte interne Leitlinien für die Reaktion auf durch die Luftüberwachung von Frontex festgestellte maritime Notfälle annehmen und veröffentlichen, auch in Bezug auf die Ausgabe von Mayday-Relais und möglicherweise auch anderer Notfallsignale. Dies sollte alle relevanten Faktoren abdecken, einschließlich der Berücksichtigung, ob der zuständige RCC seine Maßnahmen klar mitgeteilt und bestätigt hat, dass er eine SAR-Operation koordiniert, sowie möglicher Bedenken hinsichtlich der Aufzeichnungen der nationalen Behörden. Frontex sollte auch darüber nachdenken, wie besser auf inoffizielle Berichte, z. B. von NRO, zu reagieren ist, die möglicherweise über wichtige Informationen verfügen, und wie sie ihre Bewertungen einbeziehen können. Gemeldeten Gefahren für Kinder sollte höchste Priorität eingeräumt werden.

D. In Bezug auf gemeinsame Seeeinsätze, die von Frontex koordiniert werden, sollten die Einsatzpläne auch Bestimmungen darüber enthalten, wie auf maritime Notfälle zu reagieren ist, wobei die Anweisungen des zuständigen Rettungskoordinierungszentrums abzuwarten sind, auch in Bezug auf die Ausgabe von Mayday-Relais.

Die Einsatzpläne sollten auch Folgendes umfassen:

i) Bestimmungen darüber aufzunehmen, wie die Zuständigkeiten in Seenotsituationen/potenziellen SAR-Vorfällen zwischen dem Aufnahmeland, Frontex und den teilnehmenden Mitgliedstaaten aufgeteilt werden;

ii) die Pflichten jedes Akteurs, der an gemeinsamen Aktionen im Zusammenhang mit Such- und Rettungseinsätzen beteiligt ist, und die Schritte, die Frontex und das Personal der nationalen Koordinierungszentren bei der Aufdeckung einer Seenotlage unternehmen sollten, festzulegen;

iii) die Bedingungen für die Verwendung von Ausrüstung (z. B. Kameras) festzulegen und gegebenenfalls Sanktionen zu verhängen, falls dies nicht geschieht; und

iv) die Rolle des Koordinierungsbeamten bei SAR-Operationen für jede gemeinsame Seeoperation festzulegen.

E. Im Zusammenhang mit Dienstanfragen zur Luftüberwachung im Rahmen von EUROSUR sollte Frontex nur solche Anfragen annehmen, die die uneingeschränkte Achtung der Grundrechte bei SAR-Operationen vorsehen und keine präventiven oder territorialen Beschränkungen ihrer Überwachungstätigkeiten enthalten. Darüber hinaus sollte Frontex seinen Luftüberwachungsdienst von der Zustimmung des betreffenden Mitgliedstaats abhängig machen, dass

i) die zuständigen Behörden werden Frontex zeitnah über die Reaktion auf laufende Seenotfälle auf dem Laufenden halten, an denen Frontex-Ressourcen beteiligt sind oder waren, sofern dies die Operation nicht beeinträchtigt; und

ii) Die Luftüberwachungsressourcen von Frontex können nach Möglichkeit bei SAR-Operationen vorhanden sein und diese unterstützen, es sei denn, dies könnte dem Erfolg der SAR-Operation selbst abträglich sein, und die nationalen Behörden können auf die Unterstützungsangebote von Frontex reagieren und Erklärungen abgeben, wenn sie solche Angebote ablehnen.

F. Der Grundrechtsbeauftragte sollte praktische Vorkehrungen treffen, um sicherzustellen, dass bei schweren Vorkommnissen auf See, die im Zusammenhang mit den Überwachungstätigkeiten von Frontex festgestellt werden, eine FROM im Europäischen Überwachungsraum vorhanden ist. Ist die physische Anwesenheit der FROM nicht möglich, sollte die zugewiesene FROM verfügbar und in der Lage sein, in Echtzeit Ratschläge zur Einhaltung der Grundrechte bei solchen Vorfällen zu geben.

Emily O'Reilly
Europäische Bürgerbeauftragte

Straßburg, 26.2.2024

 

Anlage 1: Zeitplan für die Maßnahmen von Frontex während des Vorfalls in Pylos

Uhrzeit (UTC)

Maßnahme

Rechtsgrundlage/einschlägiges Dokument

13/06/23

8.01

Italienisches MRCC informiert griechisches JRCC (mit Frontex in Kopie) über die Informationen, die es über die Adriana erhalten hat - 750 Passagiere und Berichte über tote Kinder

Völkerrecht, einschließlich des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Sicherheit des menschlichen Lebens auf See (SOLAS-Übereinkommen) (Kapitel 5) und des Internationalen Übereinkommens über den Such- und Rettungsdienst auf See (SAR-Übereinkommen, Kapitel 2), in denen Vorschriften über Verpflichtungen von RCC und anderen Parteien im Zusammenhang mit maritimen Zwischenfällen, einschließlich der Zuständigkeiten und Koordinierungsaufgaben, sowie über die Bereitstellung von Informationen und Hilfe festgelegt sind.

8.33

Das Fluggerät Eagle 1 von Frontex wird auf die Koordinaten der Adriana umgeleitet. Eagle 1 ist ein Überwachungsobjekt, das im Rahmen der gemeinsamen Operation Themis betrieben wird. Sie patrouillierte im Rahmen ihrer regelmäßigen Überwachungstätigkeiten im Rahmen von JO Themis (und als solche an die Regeln dieses Einsatzplans gebunden). Während die Koordinaten der Adriana außerhalb der italienischen SAR-Region lagen, waren sie dem Flugplan sehr nahe.

Zu diesem Zeitpunkt war nicht klar, ob der griechische JRCC eine Reaktion auf einen Seenotfall koordiniert, aber sobald der MRCC Italien Informationen über die Adriana übermittelt hat, ist der griechische JRCC für den Vorfall verantwortlich.

das SOLAS-Übereinkommen (Kapitel 5) und das SAR-Übereinkommen (Kapitel 2), in denen die Verpflichtungen der RCC und anderer Parteien im Zusammenhang mit maritimen Zwischenfällen, einschließlich der Zuständigkeiten und Koordinierungsaufgaben, sowie die Bereitstellung von Informationen und Hilfe festgelegt sind.

- Verordnung (EU) Nr. 656/2014 (Artikel 9 Absatz 2), in der die Verpflichtungen zur Bereitstellung von Informationen für die zuständigen Behörden durch Frontex festgelegt sind

– Verordnung (EU) 2019/1896, in der die Verpflichtungen zur Bereitstellung von Informationen für die zuständigen Behörden durch Frontex festgelegt sind

- Einsatzplan für JO Themis

Frontex Surveillance Aircraft - Standard Operating Procedure (Standardbetriebsverfahren)

9.47-9.57

Eagle 1 überwacht die Adriana. Sie übermittelt die Informationen (und sendet das Videomaterial) an den griechischen JRCC. Auf der Grundlage ihrer Überwachung gelangte die Frontex EMT nicht zu der Auffassung, dass eine unmittelbare Bedrohung für das Boot bestehe oder dass es sich in einer Notlage befinde.

Eagle 1 erreicht BINGO-Kraftstoff und ist gezwungen, zur Basis zurückzukehren.

Gemäß dem SAR-Übereinkommen und insbesondere der Verordnung (EU) Nr. 656/2014 (Artikel 9 Absatz 2)

11.00

Die griechische Küstenwache (HCG) stellte Kontakt mit dem Boot her. Ab diesem Zeitpunkt ist klar, dass der griechische GFS eine Reaktion auf den Seenotstand koordiniert und letztlich befugt ist, im Rahmen dieser Reaktion Anordnungen an Schiffe zu erlassen.

Internationales Recht, einschließlich des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Sicherheit des menschlichen Lebens auf See (SOLAS-Übereinkommen) (Kapitel 5) und des Internationalen Übereinkommens über den Such- und Rettungsdienst auf See (Kapitel 2), in denen Vorschriften über Verpflichtungen von RCC und anderen Parteien im Zusammenhang mit Vorfällen auf See, einschließlich Zuständigkeiten und Koordinierungsaufgaben, sowie über die Bereitstellung von Informationen und Hilfe festgelegt sind. Die praktische Anwendung des SAR-Übereinkommens ist im Handbuch für Such- und Rettungseinsätze im internationalen Luft- und Seeverkehr (IAMSAR) festgelegt.

Es sei daran erinnert, dass es fünf Phasen für die Bestimmung von Vorkommnissen auf See gibt, von denen zwei nicht in Notfällen und drei Notfallphasen (Unsicherheit, Alarmbereitschaft und Notlage) sind. Die Tatsache, dass die HCG einen Hubschrauber entsandte, zeigt, dass der griechische JRCC eine Planungs-, Koordinierungs- und Orientierungsfunktion in Bezug auf die Adriana nach internationalem Recht (SAR-Übereinkommen) übernommen hatte.  Infolgedessen hatte der griechische JRCC das taktische Kommando über den Vorfall.

12.35

Ein HCG-Hubschrauber überwacht die Adriana.

 

15.00

Der HCG-Hubschrauber führt erneut die Überwachung der Adriana durch.

 

16.35

Frontex bittet um eine Aktualisierung und bietet Unterstützung bei der Überwachung mit Luftfahrzeugen an. Die RPA (Drohne) Heron 2, die zur Überwachung auf einem vorab genehmigten Flugplan einschließlich der Koordinaten der Adriana starten sollte, war verfügbar.

Frontex zufolge ging keine Antwort des griechischen JRCC ein.

Heron 2 ist ein Vermögenswert, der für MAS-Tätigkeiten im Rahmen des Dienstleistungsauftrags Griechenlands im Zusammenhang mit EUROSUR bestimmt ist.

Nach dem Völkerrecht und dem EU-Recht (siehe oben) ist Frontex verpflichtet, dem zuständigen RCC Informationen zur Verfügung zu stellen und Unterstützung anzubieten.

Die Bedingungen für die Überwachung unter der Schirmherrschaft von EUROSUR sind in der Verordnung 2019/1896 geregelt, mit der die EUROSUR-Verordnung 1052/2013 aufgehoben wurde. Gemäß Artikel 28 Absatz 2 der Verordnung stellen die Überwachungsressourcen von Frontex auf „Anfrage“ eines nationalen Koordinierungszentrums Informationen bereit. Dies ist die Grundlage für die „Dienstanfragen“, in denen die allgemeinen Bedingungen für die Überwachungstätigkeiten von Frontex festgelegt sind.

18.50

Der griechische GFS forderte Frontex auf, Heron 2 anzuweisen, bei der Überwachung eines anderen überfüllten Migrantenboots vor der Küste Kretas zu helfen. Dieses Boot wurde anschließend einer SAR-Operation unterzogen.

Wie bei der Anfrage und dem Angebot um 16.35 Uhr (oben).

19.40

Das HCG-Boot n920 erreicht die Adriana.

 

19.50

Heron 2 kam auf dem Gelände des Bootes treiben .

Die Überwachung erfolgt im Rahmen der EUROSUR-Tätigkeiten auf der Grundlage der oben genannten Dienstleistungsanforderung.

Da es sich bei dem Vorfall jedoch um eine SAR handelt, muss Frontex im Einklang mit den oben genannten Bestimmungen des EU-Rechts und des Völkerrechts den Anweisungen des koordinierenden RCC folgen.

21.34

Frontex bot erneut an, bei der Luftüberwachung durch Heron 2 am Standort der Adriana zu helfen.

Auch hier keine Antwort des griechischen JRCC.

Siehe oben

21.52

Frontex bot erneut Unterstützung beim Verlassen des Standorts des Bootes auf Kreta an, das seiner Ansicht nach „ordnungsgemäß schwebt“.

Frontex zufolge ging keine Antwort ein.

Siehe oben

23.15

Heron 2 lieferte ein letztes Update über das Boot auf Kreta, in dem es feststellte, dass ein HCG-Boot Hilfe leistete.

 

23.20

Die Frontex EMT richtete Heron 2 auf die letzte bekannte Position der Adriana, die innerhalb des vorab genehmigten Flugplans von Heron 2 für diesen Tag lag.

Der Flugplan wurde von den griechischen Behörden im Einklang mit dem Dienstleistungsantrag im Rahmen von EUROSUR vorab genehmigt.

2.46 (nächster Tag)

Die Frontex EMT teilte den griechischen Behörden mit, dass Heron 2 auf die letzten bekannten Koordinaten der Adriana zusteuere, die im vorab genehmigten Flugplan enthalten seien.

Frontex zufolge ging keine Antwort ein.

Siehe oben

4.05

Heron 2 erreichte die letzten bekannten Koordinaten der Adriana. Keine Anzeichen der Adriana waren sichtbar, aber neun Boote (darunter eines von der HCG) und zwei Hubschrauber führten Rettungsaktionen durch.

 

5.31

Frontex teilte dem JRCC und dem NCC mit, dass Heron 2 BINGO-Treibstoff erreicht und zu seiner Basis zurückkehren müsse. Frontex bot an, Eagle 1, das sich bereits in der Luft (aber auf italienischem Hoheitsgebiet) befand, im Rahmen seines Standardflugplans für die Überwachung unter JO Themis zu unterstützen.

Es ging keine sofortige Antwort ein.

Siehe oben – Frontex muss Angaben zu den verfügbaren Vermögenswerten machen und anbieten, sie den RCC zur Verfügung zu stellen, aber es ist Sache des RCC zu entscheiden, ob und wenn ja, auf welche Weise oder überhaupt.

5.55

Heron 2 gab sein letztes Update und machte sich auf den Weg zur Basis.

 

7.48

Der griechische RCC antwortete, dass keine weitere Unterstützung erforderlich sei.

 


Anlage 2: Glossar der Begriffe und Abkürzungen

Allgemeine maritime Terminologie

SAR - Suche und Rettung: Die Verpflichtungen und Verfahren für die Reaktion auf Seenotfälle sind im Völkerrecht festgelegt, insbesondere im Internationalen Übereinkommen über den Such- und Rettungsdienst auf See (1979) und im Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen (1982).

RCC - Rettungsleitstelle: Nach dem internationalen Seerecht sind die nationalen RCC für die Koordinierung der SAR-Tätigkeiten in ihren Küstengewässern zuständig. Internationale Gewässer sind in Such- und Rettungsgebiete (SAR-Regionen) unterteilt, wobei die nationalen RCC für bestimmte Regionen zuständig sind. Im zentralen Mittelmeer sind die SAR-Regionen zwischen Italien, Malta, Libyen und Tunesien aufgeteilt.

Mayday-Anrufe und Notsignalisierung - Die Regeln für die Notsignalisierung sind im Völkerrecht (oben) festgelegt. Das IAMSAR-Handbuch (International Aeronautical and Maritime Search and Rescue) legt fest, wie diese Vorschriften anzuwenden sind. Ein Mayday-Anruf ist ein Notsignal, das auf ausgewiesenen VHS-Kommunikationskanälen (die von Küstenwachen und anderen Parteien in der Nähe überwacht werden) ausgegeben wird und eine dringende Reaktion erfordert. Ein Signal kann von dem in Seenot geratenen Schiff selbst ausgegeben werden. Andere Parteien, die das Schiff beobachten, aber glauben, dass kein Mayday-Anruf ausgestellt oder empfangen wurde, können eine Mayday-Staffel ausstellen. Maydays sollten nur ausgestellt werden, wenn eine Person oder ein Boot von ernster oder unmittelbarer Gefahr bedroht ist. Es gibt zwei weitere Notsignale, die auf dem ausgewiesenen VHS-Notrufkanal ausgegeben werden können: PAN-PAN (zur Meldung eines dringenden, aber nicht unmittelbar drohenden Vorfalls) und Sécurité (zur Meldung einer Situation, die sich auf die Sicherheit von Schiffen auswirken kann).

Frontex-Terminologie

Grundrechtsbeauftragter: Der Grundrechtsbeauftragte überwacht, wie Frontex seinen Grundrechteverpflichtungen nachkommt, und berät den Exekutivdirektor in grundrechtsbezogenen Fragen. Der Grundrechtsbeauftragte und das Personal des Büros für Grundrechte, einschließlich der Grundrechtebeobachter, haben eine unabhängige Rolle innerhalb der Agentur.

SIR – Bericht über schwerwiegende Vorfälle – Wenn bei einer Tätigkeit, an der Frontex beteiligt war, Bedenken hinsichtlich möglicher Grundrechtsverletzungen bestehen, ist der Grundrechtsbeauftragte für die Erstellung eines Berichts über schwerwiegende Vorfälle verantwortlich, um den Vorfall zu dokumentieren und Empfehlungen auszusprechen.

EUROSUR – Europäisches Grenzüberwachungssystem: Über EUROSUR und auf der Grundlage von „Dienstanfragen“ der teilnehmenden Mitgliedstaaten führt Frontex eine Mehrzweck-Luftüberwachung sowohl mit bemannten Luftfahrzeugen als auch mit ferngesteuerten Luftfahrzeugen (RPAs oder Drohnen) durch.

Gemeinsame Aktion – Frontex führt gemeinsame Aktionen mit den Behörden der EU-Mitgliedstaaten durch, um das Grenzmanagement und die Strafverfolgung zu unterstützen. In diesem Zusammenhang unterstützt Frontex die Überwachung von Grenz- und Vorgrenzgebieten (auch auf See). Frontex verfügt über Seegüter (Boote) und Luftgüter (bemannte und ferngesteuerte Luftfahrzeuge), die an den im „Betriebsplan“ festgelegten Tätigkeiten teilnehmen. Ein von Frontex ernannter „Koordinierungsbeamter“ fungiert als Verbindungsstelle zwischen Frontex und den nationalen Behörden im internationalen Koordinierungszentrum.

EST – Europäisches Überwachungsteam: - Die Luftüberwachungstätigkeiten von Frontex werden ständig (24 Stunden am Tag, sieben Tage die Woche) vom EST koordiniert, das im Europäischen Überwachungsraum am Hauptsitz von Frontex in Warschau sitzt. Zum EST gehören Frontex-Mitarbeiter und Experten nationaler Behörden, einschließlich SAR-Experten, die von den nationalen Küstenwachen benannt werden.

 

[1] Insbesondere das Internationale Übereinkommen über den Such- und Rettungsdienst auf See (1979) https://www.imo.org/en/About/Conventions/Pages/International-Convention-on-Maritime-Search-and-Rescue-(SAR).aspx und das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen (1982) https://www.imo.org/en/ourwork/legal/pages/unitednationsconventiononthelawofthesea.aspx

[2] Gemäß der Definition im Internationalen Übereinkommen über den Such- und Rettungsdienst auf See gibt es drei Notphasen, die zur Beschreibung eines Bootes verwendet werden sollten: Ungewissheit, Alarmbereitschaft und Bedrängnis. Es gibt verschiedene Kriterien, die erfüllt sein müssen, damit ein Boot als in jeder Phase befindlich beschrieben werden kann.

[3] Ein Mayday-Anruf ist ein Notsignal, das auf ausgewiesenen VHS-Kommunikationskanälen ausgegeben wird, die von Küstenwachen und anderen Parteien in der Nähe überwacht werden und die dringendste Reaktion erfordern. Das Signal kann von dem in Seenot geratenen Schiff selbst ausgegeben werden. Alternativ können andere Parteien, die das Schiff beobachten, aber glauben, dass kein Mayday-Anruf ausgestellt oder empfangen wurde, eine Mayday-Staffel ausstellen. Das Signal sollte nur ausgegeben werden, wenn eine Person oder ein Boot von ernster oder unmittelbarer Gefahr bedroht ist. Zusätzlich zu Mayday gibt es zwei weitere Notfallsignale, die auf dem ausgewiesenen VHS-Notfallkanal ausgegeben werden können: PAN-PAN (zur Meldung eines dringenden, aber nicht unmittelbar drohenden Vorfalls) und Sécurité (zur Meldung einer Situation an die Rettungsleitstelle (RCC) und andere Schiffe, die sich auf ihre Sicherheit auswirken können).

[4] Insbesondere die Verordnung (EU) 2019/1896 über die Europäische Grenz- und Küstenwache https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX%3A32019R1896 und die Verordnung (EU) Nr. 656/2014 zur Festlegung von Vorschriften für die Überwachung der Seeaußengrenzen im Rahmen der von Frontex koordinierten operativen Zusammenarbeit https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=celex%3A32014R0656.

[5] Verordnung (EU) 2016/1624 über die Europäische Grenz- und Küstenwache https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX:32016R1624

[6] Verordnung (EU) 2019/1896 über die Europäische Grenz- und Küstenwache https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX%3A32019R1896

[7] Artikel der Verordnung (EU) 2019/1896. 1. g, h und i der Verordnung 2014/656,

[8] EUROSUR ist ein Rahmen für den Informationsaustausch und die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und Frontex zur Verbesserung des Lagebewusstseins und der Reaktionsfähigkeit an den Außengrenzen. https://home-affairs.ec.europa.eu/policies/schengen-borders-and-visa/border-crossing/eurosur_en

[9] Verordnung 2019/1896, Präambel, Erwägungsgründe 34-38

[10] https://www.copernicus.eu/de

[11] https://www.frontex.europa.eu/careers/who-we-are/structure/divisions/situational-awareness-and-monitoring-division/frontex-situation-center/ (auf Englisch)

[12] Der Grundrechtsbeauftragte (FRO) überwacht, wie Frontex seine Grundrechtsverpflichtungen im Einklang mit dem EU-Recht und dem Völkerrecht umsetzt. Der Grundrechtsbeauftragte berät den Exekutivdirektor von Frontex auch in grundrechtsbezogenen Fragen. Der Grundrechtsbeauftragte verfügt über eigenes Personal im Büro für Grundrechte, darunter Grundrechtebeobachter: https://www.frontex.europa.eu/fundamental-rights/fundamental-rights-at-frontex/fundamental-rights-office/. 

[13] Nach internationalem Seerecht sind die nationalen Koordinierungszentren für Seenotrettung (RCC) für die Koordinierung der Such- und Rettungstätigkeiten in ihren Küstengewässern zuständig. Internationale Gewässer sind jedoch auch in Such- und Rettungsgebiete (SAR-Regionen) unterteilt, wobei die nationalen RCC für die ausgewiesenen Regionen zuständig sind. Im zentralen Mittelmeer sind die SAR-Regionen zwischen Italien, Malta, Libyen und Tunesien aufgeteilt, wobei die jeweiligen nationalen regionalen Kooperationszentren für ihre Regionen zuständig sind. Jeder, der einen Notfall auf See entdeckt oder erfährt, ist dafür verantwortlich, das für dieses Gebiet zuständige Rettungszentrum unverzüglich zu alarmieren.

[14] https://www.synigoros.gr/de/category/default/post/deltio-typoy-or-o-synhgoros-toy-polith-ereyna-to-nayagio-ths-pyloy

[15] Frontex führt gemeinsame Aktionen mit den Behörden der EU-Mitgliedstaaten durch und unterstützt das Grenzmanagement, die Strafverfolgung sowie Such- und Rettungsmaßnahmen im Einsatzgebiet. Die gemeinsame Operation Themis umfasst die Zusammenarbeit von Frontex mit den italienischen Behörden zu diesem Zweck und wurde 2018 eingeleitet. https://www.frontex.europa.eu/what-we-do/operations/operations/operations/

[16] https://www.ombudsman.europa.eu/de/opening-summary/de/172812

[17] https://www.ombudsman.europa.eu/de/doc/correspondence/de/176666

[18] https://www.ombudsman.europa.eu/de/doc/correspondence/de/174969

[19] https://www.ombudsman.europa.eu/de/doc/correspondence/de/176935

[20] Mitteilung an Flugmissionen (NOTAM) ist eine Mitteilung, die bei einer Luftfahrtbehörde eingereicht wurde, um Luftfahrzeugpiloten auf potenzielle Gefahren entlang einer Flugstrecke oder an einem Ort aufmerksam zu machen, die den Flug beeinträchtigen könnten.

[21] Verordnung (EU) Nr. 656/2014, Artikel 9

[22] Wie im Internationalen Übereinkommen über den Such- und Rettungsdienst auf See definiert, gibt es drei Notphasen, die zur Beschreibung eines Bootes verwendet werden sollten: Ungewissheit, Alarmbereitschaft und Bedrängnis. Es gibt verschiedene Kriterien, die erfüllt sein müssen, damit ein Boot als in jeder Phase befindlich beschrieben werden kann.

[23] Das Seenotstandsübereinkommen definiert die drei verschiedenen Phasen eines Seenotstands. Die Notphase – die schwerste Phase – wird definiert als „eine Situation, in der hinreichende Sicherheit besteht, dass eine Person, ein Schiff oder ein anderes Fahrzeug von einer ernsten und unmittelbaren Gefahr bedroht ist und sofortige Hilfe benötigt“.

[24] Das Untersuchungsteam des Bürgerbeauftragten konsultierte die einschlägigen Missions- und Sichtungsberichte sowie das Logbuch (einschließlich regelmäßiger und thermischer Bilder).

[25] Das Untersuchungsteam der Bürgerbeauftragten konsultierte die einschlägigen Missions- und Sichtungsberichte und das Logbuch (einschließlich regelmäßiger und thermischer Bilder sowie Videomaterial aus der Luftüberwachung von Frontex).

Sehr hohe Frequenz - das Radiowellenspektrum, auf dem Marinefunkkommunikation arbeitet. Es gibt einen speziellen Kanal für Notrufe und Kommunikation.

[27] Frontex verwies insbesondere auf das International Aeronautical and Maritime Search and Rescue (IAMSAR) Manual https://www.imo.org/en/OurWork/Safety/Pages/IAMSARManual.aspx.

[28] Internationale Standardprotokolle über die Ausgabe von Mayday-Anrufen oder -Relais weisen auf Faktoren wie ein Schiff hin, das sinkt oder Wasser aufnimmt, eine Situation, in der ein Mann über Bord ist, einen Brand oder eine Explosion an Bord oder eine nachgewiesene lebensbedrohliche Verletzung. Es gibt auch niedrigere Signalpegel: PAN-PAN und Sécurité. PAN-PAN-Anrufe werden erteilt, wenn die Situation dringend ist, aber im Moment keine unmittelbare Gefahr für das Leben oder das Schiff besteht.

[29] Das Boot kann im Rahmen des Fonds für die innere Sicherheit erworben oder finanziert worden sein. Frontex ist jedoch weder für diesen Fonds noch für Verpflichtungen im Zusammenhang mit der von ihr finanzierten Ausrüstung verantwortlich. Das wäre die Zuständigkeit der Europäischen Kommission.

[30] Recht auf Leben (Artikel 2 der Charta); Verbot unmenschlicher und erniedrigender Behandlung (Artikel 4 der Charta); unter anderem die Achtung der Menschenwürde (Artikel 1 der Charta).

[31] Art. 80 der Verordnung 2019/1896 und Art. 51 der Charta

[32] Die Rolle von Frontex bei SAR-Operationen ist in der Verordnung 2019/1896 verankert. Sie umfasst Einsätze, die im Einklang mit der Verordnung (EU) Nr. 656/2014 und dem Völkerrecht eingeleitet und durchgeführt werden und in Situationen stattfinden, die bei Grenzüberwachungseinsätzen auf See auftreten können. Frontex ist verpflichtet, Mitgliedstaaten und Drittländern technische und operative Unterstützung bei SAR-Operationen zu leisten (Artikel 10 Absatz 1 Buchstaben g, h und i der Verordnung (EU) 2019/1869).

[33] Das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen trat am 16. November 1994 in Kraft. Sie wurde durch den Beschluss 98/392/EG des Rates vom 23. März 1998 (ABl. L 179, S. 1) ratifiziert und ist für die Union verbindlich, da ihre Bestimmungen integraler Bestandteil der Unionsrechtsordnung sind. Außerdem hat sie innerhalb dieser Rechtsordnung Vorrang vor Rechtsakten des abgeleiteten Unionsrechts, was bedeutet, dass diese Rechtsakte so weit wie möglich im Einklang mit den Bestimmungen dieses Übereinkommens auszulegen sind (Urteil Kommission/Irland, C‐459/03, EU:C:2006:345, Rn. 82 https://curia.europa.eu/juris/liste.jsf?num=C-459/03; Intertanko u. a., C‐308/06, EU:C:2008:312, Rn. 42 und 53 https://curia.europa.eu/juris/liste.jsf?language=en&num=C-308/06; und Bosphorus Queen Shipping, C‐15/17, EU:C:2018:557, Rn. 44 https://curia.europa.eu/juris/liste.jsf?num=C-15/17).

[34] Das am 27. April 1979 in Hamburg geschlossene Internationale Übereinkommen über den Such- und Rettungsdienst auf See (United Nations Treaty Series, Bd. 1405, Nr. 23489, S. 133) (im Folgenden: SAR-Übereinkommen) trat am 22. Juni 1985 in Kraft. Das Internationale Übereinkommen zum Schutz des menschlichen Lebens auf See wurde am 1. November 1974 geschlossen und trat am 25. Mai 1980 in Kraft.

Die EU ist nicht Vertragspartei dieser beiden internationalen Übereinkommen und somit für die EU-Verwaltung nicht bindend. Nach der Rechtsprechung der Union können solche Übereinkünfte jedoch bei der Auslegung von Bestimmungen des abgeleiteten Unionsrechts, die in ihren Anwendungsbereich fallen, berücksichtigt werden, wenn alle Mitgliedstaaten Vertragsparteien sind (Urteil Intertanko u. a., C‐308/06, EU:C:2008:312, Rn. 47 bis 52; Urteil Manzi und Compagnia Naviera Orchestra (C‐537/11, EU:C:2014:19, Rn. 45); und Bosphorus Queen Shipping, C‐15/17, EU:C:2018:557, Rn. 45).

[35] Beispielsweise das von der IMO und der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) veröffentlichte Internationale Such- und Rettungshandbuch für die Luftfahrt und den Seeverkehr.

[36] Artikel 9 der Verordnung (EU) Nr. 656/2014 in Verbindung mit Artikel 10 Absatz 1 Buchstabe j der Verordnung (EU) 2019/1869.

[37] Artikel 9 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 656/2014

[38] Artikel 4.2.3 des SAR-Übereinkommens

[39] SAR-Übereinkommen

[40] Beschluss OI/4/2021/MHZ: https://www.ombudsman.europa.eu/en/decision/en/151369

[41] Betriebspläne und Standardarbeitsanweisungen

[42] Gemäß der Verordnung (EU) Nr. 656/2014.

[43] Verordnung 2019/1869 Artikel 36 Absatz 2 Buchstabe e in Verbindung mit Artikel 2 Buchstabe a

[44] Einsatzpläne und SOPs der JOs Poseidon und Themis (vertraulich)

[45] Artikel 9 Absatz 2 Buchstaben b und f der Verordnung 2014/656, SAR-Übereinkommen, § 4.2.3

[46] Zu diesem Zweck wurden von verschiedenen operativen Teilen von Frontex in Dokumenten, die vom Untersuchungsteam überprüft wurden, Empfehlungen ausgesprochen, auch im Zusammenhang mit früheren SIR und vom Verwaltungsrat gebilligten Empfehlungen, insbesondere gemäß dem vom Verwaltungsrat 2021 angenommenen Aktionsplan für Grundrechte (Anhang I, Tätigkeit 14): https://prd.frontex.europa.eu/document/management-board-decision-61-2021-adopting-the-fundamental-rights-action-plan-for-the-implementation-of-the-fundamental-rights-strategy/.

[47] Die Inspektion umfasste zwei Berichte über schwerwiegende Vorfälle, in denen dokumentiert wurde, dass Frontex Mayday-Relais herausgegeben hatte.

[48] Die Untersuchung des Bürgerbeauftragten befasste sich nicht mit der Ausgabe anderer Notfallsignale wie PAN-PAN (siehe Fußnote 3). Die Nachprüfung ergab jedoch keine Fälle, in denen solche Signale ausgegeben oder berücksichtigt worden waren.

[49] Der JRCC Piräus erhielt die Informationen über die Lage des Schiffes Adriana am 13. Juni 2023 um 08:01 Uhr (d. h. etwa zwei Stunden vor der ersten Sichtung durch das Frontex-Flugzeug) und erneut um 13:18 Uhr UTC vom MRCC Rom. Es erhielt auch weitere Updates von der NGO Watch the Med-Alarm Phone um 14:54 Uhr. Bei all diesen Gelegenheiten war Frontex in Kopie.

[50] „Nach Erhalt der Information, dass sich eine Person in Seenot in einem Gebiet befindet, in dem eine Vertragspartei die Gesamtkoordinierung von Such- und Rettungseinsätzen [SAR-Staat] vorsieht, ergreifen die zuständigen Behörden dieser Vertragspartei unverzüglich Maßnahmen, um die am besten geeignete verfügbare Hilfe zu leisten.“ (Regel § 2.1.9 SAR-Übereinkommen)

Mayday-Anrufe können zu einer Situation führen, in der sich zahlreiche Schiffe in der Nähe einem Schiff in Seenot ohne Koordination nähern. Daher könnte die Ausgabe eines Mayday-Relais die Situation tatsächlich verschärfen.

[52] Gemäß Artikel 9 der Verordnung (EU) Nr. 656/2014.

[53] Artikel 9 der Verordnung (EU) Nr. 656/2014

[54] Artikel 20 Absatz 6 der Durchführungsverordnung (EU) 2021/581 der Kommission über Lagebilder des Europäischen Grenzüberwachungssystems (EUROSR): „Das zuständige nationale Koordinierungszentrum erstattet der Agentur spätestens innerhalb von 24 Stunden nach Beendigung des Einsatzes Bericht über die Beendigung eines Such-und Rettungseinsatzes.“ Dem Bürgerbeauftragten sind keine Bestimmungen über den Zeitplan für die Übermittlung von Informationen an Frontex über die Reaktion des RCC auf Seenotfälle und SAR-Tätigkeiten bekannt. Siehe Artikel 12 der Verordnung (EU) 2019/1896 über die Verpflichtung zum Informationsaustausch.

[55] Frontex verwendete diesen Begriff. In der SIR zum Schiffswrack in Crotone wird der Zeitplan für die Maßnahmen des Grundrechtsbeauftragten nicht erwähnt.

[56] Wiederholt der Grundrechtsbeauftragte jedoch Empfehlungen, sollte der Exekutivdirektor diese innerhalb einer bestimmten Frist beantworten, und zwar innerhalb eines Beschlusses 43/2022 des Verwaltungsrats über Maßnahmen, die als Folgemaßnahme zu den Empfehlungen des Grundrechtsbeauftragten zu ergreifen sind.

[57] Insbesondere die positiven Antworten des Exekutivdirektors auf die Empfehlungen des Grundrechtsbeauftragten, die in den „Stellungnahmen“ des Grundrechtsbeauftragten zu den Mehrzweck-Luftüberwachungsdiensten im Zusammenhang mit SAR-Operationen im zentralen Mittelmeer enthalten sind.

[58] Beschluss des Exekutivdirektors Nr. R-ED-2021-51 Standard Operating Procedure (SOP)-Serious Incident Reporting vom 19.4.2021

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