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Umgang der EU-Agenturen mit „Drehtür“-Fällen

Geschäftsführender Direktor

ENISA / Koordinator EUAN

 

Sehr geehrter Herr X,

Ich habe beschlossen, eine umfassende Initiativuntersuchung darüber einzuleiten, wie einige EU-Agenturen, einschließlich Ihrer, Fälle von Drehtüreffekten in Bezug auf ihre Mitarbeiter behandeln. Dazu gehören leitende Mitarbeiter und Führungskräfte sowie Mitglieder des Verwaltungsrats [1]. Bei der Durchführung dieser Untersuchung werde ich auf relevante Entwicklungen in diesem Bereich zurückgreifen, wie z. B. die nützlichen Maßnahmen, die die Europäische Bankenaufsichtsbehörde im Anschluss an eine entsprechende Untersuchung des Bürgerbeauftragten eingeführt hat [2].

Der Umgang mit Fällen von Drehtüreffekten wurde als „die größte Herausforderung bei allen Interessenkonflikten“beschrieben. [3] Während das Recht auf Arbeit ein Grundrecht ist und jeder Fall einzeln geprüft werden sollte, muss die Öffentlichkeit sicher sein, dass das Personal in EU-Agenturen und insbesondere das Personal, das Führungspositionen innehatte oder Vorstandsmitglieder war, ausschließlich im öffentlichen Interesse arbeitet und keine persönlichen oder sonstigen Interessen verfolgt.

Als ersten Schritt möchte ich Ihre Agentur bitten, meinem Büro Folgendes zur Verfügung zu stellen:

1. eine Liste der von Ihrer Agentur bearbeiteten Fälle für den Zeitraum 2023 bis Ende Juni 2025 in Bezug auf erteilte Genehmigungen, erteilte Verweigerungen und/oder verhängte Beschränkungen, die Folgendes betreffen:

  • Tätigkeiten von (ehemaligen) Mitgliedern des Verwaltungsrats nach dem Mandat;
  • dienstbegleitende Tätigkeiten von (ehemaligen) Führungskräften und sonstigen Bediensteten [4];
  • externe berufliche Tätigkeiten von Bediensteten, die während eines unbezahlten Urlaubs aus persönlichen Gründen ausgeübt werden [5].

2. Kopien der geltenden Richtlinien, z. B.:

  • gegebenenfalls Vorschriften oder Beschlüsse, die Leitlinien für die Anwendung des EU-Beamtenstatuts in Bezug auf die Frage der geplanten Tätigkeiten von (ehemaligen) Bediensteten nach dem Dienstantritt sowie in Bezug auf externe berufliche Tätigkeiten während eines unbezahlten Urlaubs enthalten;
  • gegebenenfalls Vorschriften für geplante Tätigkeiten von (ehemaligen) Mitgliedern des Verwaltungsrats nach dem Mandat (z. B. Verhaltenskodizes);
  • gegebenenfalls Kriterien und Leitlinien für die Bewertung von Beschränkungen und Verboten nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses; und
  • Vorschriften im Zusammenhang mit Abhilfemaßnahmen für Bedienstete, die ihre Absicht mitgeteilt haben, eine Beschäftigung im privaten Sektor aufzunehmen, aber noch im öffentlichen Amt sind, wie z. B. der Entzug des Zugangsrechts zu nicht öffentlichen Informationen.

Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie meinem Amt die Liste und Kopien der oben genannten angeforderten Dokumente innerhalb eines Monats nach Erhalt dieses Schreibens übermitteln könnten.

Koordinator EUAN

Die ENISA ist derzeit Vorsitzender des Netzwerks der EU-Agenturen (EUAN). Könnten Sie in Ihrer Eigenschaft als EUAN-Vorsitzender Ihren anderen EUAN-Mitgliedern mitteilen, dass jede Agentur, die nicht direkt vom Bürgerbeauftragten angesprochen wird, sich frei fühlen sollte, dem Europäischen Bürgerbeauftragten proaktiv Informationen zu übermitteln, die im Zusammenhang mit dieser Untersuchung von Interesse sind?

Sollten Ihre Mitarbeiter Fragen haben, können sie sich an die zuständigen Untersuchungsbeauftragten in meinem Büro, Frau Ludovica Aquino oder Herrn Koen Roovers, wenden.

Vielen Dank für Ihre Mitarbeit.

Mit freundlichen Grüßen,

Teresa Anjinho
Europäische Bürgerbeauftragte

Straßburg, 10.7.2025

 

Derselbe Eröffnungsbrief wurde an die folgenden Agenturen gerichtet:

 

  • Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA)
  • Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA)
  • Einheitlicher Abwicklungsausschuss (SRB)
  • Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA)
  • Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA)
  • Europäische Chemikalienagentur (ECHA)
  • Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA)
  • Europäische Verteidigungsagentur (EDA)
  • Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER)
  • Agentur zur Unterstützung des Gremiums Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (GEREK-Büro)
  • Agentur für Cybersicherheit (ENISA)
  • Europäisches Innovations- und Technologieinstitut (EIT)
  • Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)
  • Agentur für Grundrechte (FRA).

 

 

[1] In dem Umfang, in dem die Agentur die Tätigkeiten der Mitglieder des Verwaltungsrats nach dem Mandat bewertet, die mitgeteilt werden.

[2] Siehe: https://www.ombudsman.europa.eu/de/de/decision/de/135141.

[3] „The Effectiveness of Conflict of Interest Policies in the EU- Member States“, Studie im Auftrag des JURI-Ausschusses des EP, siehe: https://www.europarl.europa.eu/thinktank/de/document.html?reference=IPOL_STU%282020%29651697.

[4] Zum Beispiel Executive Directors/Chief Executives, Directors, Senior Advisors, Heads of Division und Unit.

[5] Gemäß den Artikeln 11 und 17 der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten siehe: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/1962/31(1)/2014-05-01/de.

 

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