Sie möchten Beschwerde gegen ein EU-Organ oder eine EU-Einrichtung einlegen?
- DE Deutsch
Maschinelle Übersetzungen können Fehler enthalten, die die Klarheit und Genauigkeit beeinträchtigen können. Der Bürgerbeauftragte übernimmt keine Haftung für etwaige Unstimmigkeiten. Die zuverlässigsten Informationen und die größte Rechtssicherheit finden Sie in der verlinkten Originalversion auf Englisch.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Sprachen- und Übersetzungsregelung.
Umgang der EU-Agenturen mit „Drehtür“-Fällen
Fall OI/5/2025/KR - Geöffnet am Donnerstag | 10 Juli 2025 - Entscheidung vom Montag | 20 April 2026 - Betroffene Einrichtung Europäische Bankenaufsichtsbehörde ( Keine weiteren Untersuchungen gerechtfertigt ) | Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung ( Keine weiteren Untersuchungen gerechtfertigt ) | Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ( Keine weiteren Untersuchungen gerechtfertigt ) | Agentur zur Unterstützung des GEREK ( Keine weiteren Untersuchungen gerechtfertigt ) | Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden ( Keine weiteren Untersuchungen gerechtfertigt ) | Einheitlicher Abwicklungsausschuss ( Keine weiteren Untersuchungen gerechtfertigt ) | Agentur der Europäischen Union für Flugsicherheit ( Keine weiteren Untersuchungen gerechtfertigt ) | Europäische Agentur für chemische Stoffe ( Keine weiteren Untersuchungen gerechtfertigt ) | Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit ( Keine weiteren Untersuchungen gerechtfertigt ) | Agentur der Europäischen Union für Grundrechte ( Keine weiteren Untersuchungen gerechtfertigt ) | Europäische Arzneimittel-Agentur ( Keine weiteren Untersuchungen gerechtfertigt ) | Agentur der Europäischen Union für Cybersicherheit ( Keine weiteren Untersuchungen gerechtfertigt ) | Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum ( Keine weiteren Untersuchungen gerechtfertigt ) | Europäische Verteidigungsagentur ( Keine weiteren Untersuchungen gerechtfertigt ) | Europäisches Innovations- und Technologieinstitut ( Keine weiteren Untersuchungen gerechtfertigt )
Untersuchung eingeleitet
10/07/2025Laufende Untersuchung
10/07/2025Ergebnis der Untersuchung
20/04/2026
In dieser Initiativuntersuchung wurde untersucht, wie EU-Agenturen „Drehtür“-Fälle verwalten, an denen leitende Mitarbeiter und/oder Führungskräfte sowie Mitglieder ihrer Leitungsgremien beteiligt sind, die nach ihrem Ausscheiden aus ihrer Agentur Positionen im Privatsektor einnehmen.
Der Bürgerbeauftragte führte eine gründliche Überprüfung der von 15 EU-Agenturen umgesetzten Maßnahmen durch und prüfte 54 Fallakten von neun dieser Agenturen. Darüber hinaus traf sich das Untersuchungsteam mit Vertretern von fünf Agenturen, um spezifische Fragen zu klären.
Die Bürgerbeauftragte stellte fest, dass einige EU-Agenturen zwar besonders detaillierte und umfassende Leitlinien zu Drehtür-Fällen angenommen haben, dass es jedoch erhebliche Unterschiede zwischen den Agenturen in Schlüsselbereichen gibt. Dazu gehört, wie Agenturen mit verspäteten oder unvollständigen Meldungen von Tätigkeiten nach dem Dienst umgehen; Art und Umfang der verhängten Abhilfemaßnahmen; wie die Einhaltung dieser Maßnahmen überwacht wird; und die Schulung des Personals in Bezug auf seine ethischen Verpflichtungen.
Die Untersuchung ergab auch deutliche Unterschiede in den Vorschriften für die Tätigkeiten von Mitgliedern des Leitungsorgans nach der Mandatserteilung (z. B. in Verwaltungsräten oder Aufsichtsräten). Nur wenige der untersuchten Agenturen hatten Strategien zur Regulierung solcher Aktivitäten verabschiedet.
Um die EU-Agenturen bei der weiteren Verschärfung ihrer Vorschriften zu Drehtüreffekten zu unterstützen, gab die Bürgerbeauftragte eine Reihe von Leitlinien für bewährte Verfahren heraus. Sie bestätigte auch, dass ihr Büro diese Richtlinien bei künftigen Untersuchungen zu bestimmten Drehtür-Fällen anwenden werde.