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Der Bürgerbeauftragte stellt die Priorität der statistischen Vertraulichkeit gegenüber der Transparenz von Umweltinformationen in Frage

Im Anschluss an eine Untersuchung hat der Bürgerbeauftragte die Schlussfolgerung der Kommission in Frage gestellt, dass der Grundsatz der statistischen Vertraulichkeit Vorrang vor der Transparenz von Umweltinformationen hat.

Der Bürgerbeauftragte machte auf die Angelegenheit im Anschluss an eine Beschwerde einer spanischen Umweltorganisation aufmerksam, die den Zugang zu von Spanien bereitgestellten Statistiken über Wirkstoffe in Pestiziden wünschte. Die Kommission gewährte nur Zugang zu Teilen der vier ermittelten Dokumente, wobei sie den Schutz der geschäftlichen Interessen anführte und geltend machte, dass die Daten unter den in den EU-Vorschriften über die Erhebung statistischer Daten verankerten Grundsatz der Vertraulichkeit fielen.

Die Untersuchung der Bürgerbeauftragten ergab, dass die geschwärzten Informationen sich auf Stoffe beziehen, die in die Umwelt freigesetzt werden sollen. Nach den EU-Vorschriften über den Zugang zu Umweltinformationen besteht ein überwiegendes öffentliches Interesse an der Veröffentlichung solcher Informationen. In ihrer Analyse stellte die Bürgerbeauftragte fest, dass in der Pestizidstatistikverordnung ausdrücklich festgelegt ist, dass sie unbeschadet der Århus-Verordnung gilt, die den Zugang zu Umweltinformationen regelt.

Die Kommission hat eine neue Verordnung über Statistiken des Agrarsektors, einschließlich Pestizidstatistiken, vorgeschlagen und eingeräumt, dass es ein Problem mit der Verfügbarkeit von Statistiken über Pestizide gibt.

Die Bürgerbeauftragte leitet ihren Beschluss an das Europäische Parlament und den Rat als Mitgesetzgeber weiter, um auf den Konflikt zwischen dem Grundsatz der statistischen Vertraulichkeit und der Transparenz von Umweltinformationen aufmerksam zu machen.

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