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Ombudsstelle erlässt Leitlinien über die Verwendung der EU-Amtssprachen für die EU-Verwaltung
Aktuelles - Datum Donnerstag | 02 Juli 2020
Fall SI/98/2018/DDJ - Geöffnet am Montag | 23 Juli 2018 - Entscheidung vom Donnerstag | 26 März 2020 - Betroffene Institution Europäische Kommission - Land Frankreich
Die Ombudsstelle hat der EU-Verwaltung eine Reihe von Empfehlungen zur Verwendung der EU-Amtssprachen bei der Kommunikation mit der Öffentlichkeit vorgelegt.
Die EU hat sich zur Achtung und Wahrung der Sprachenvielfalt verpflichtet. Die Anwendung des Grundsatzes der Mehrsprachigkeit ist für die Beziehungen zwischen der EU und ihren Bürger*innen von größter Bedeutung. Mit diesen praktischen Empfehlungen soll diese Verpflichtung mit einer effizienten Verwaltung und knappen Haushaltsmitteln in Einklang gebracht werden.
Die Empfehlungen stellen eine Orientierungshilfe zu der Frage dar, wie und wann in welchen Sprachen kommuniziert und welche allgemeinen praktischen Schritte unternommen werden sollen. Sie wurden im Anschluss an eine öffentliche Konsultation 2018 aufgestellt und nach Rücksprache mit anderen EU-Organen 2019 fertiggestellt.