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Umgang des Europäischen Amtes für Personalauswahl (EPSO) mit Beschwerden über die Qualität der Übersetzung von Prüfungsfragen
Mittwoch | 12 Februar 2025
Versäumnis des Rates der Europäischen Union, auf ein Schreiben über die Verwendung von Englisch nach dem Brexit zu antworten
Montag | 07 August 2023
Entscheidung zum Versäumnis der Europäischen Kommission, eine technische Anlage der EU-Durchführungsverordnung 2019/773 ins Deutsche zu übersetzen (557/2022/PB)
Donnerstag | 20 Juli 2023
Der Fall betraf die Tatsache, dass eine Übersetzung einer Anlage zu einer Durchführungsverordnung der Europäischen Kommission nicht zur Verfügung gestellt worden war. Die Anlage, die nur in englischer Sprache verfügbar war, ist Teil der Maßnahmen, die die EU ergriffen hat, um die Interoperabilität der Eisenbahnsysteme in der Union sicherzustellen.
Die Europäische Kommission teilte der Bürgerbeauftragten mit, dass sie beschlossen habe, den Inhalt der Anlage zu übersetzen, und dass ähnliche Inhalte in Zukunft übersetzt werden.
Die Bürgerbeauftragte kam daher zu dem Schluss, dass keine weiteren Gründe für eine weitere Untersuchung bestehen.
Sicherstellung der nationalen und sprachlichen Vielfalt bei der Auswahl von Freiwilligen für das Europäische Jugend-Event „EYE 2023“ durch das Europäische Parlament
Dienstag | 13 Juni 2023
Entscheidung darüber, wie das Europäische Amt für Personalauswahl (EPSO) die Eignung eines Bewerbers in einem Auswahlverfahren für französischsprachige Rechts- und Sprachsachverständige bewertet hat (Rechtssache 1177/2022/FA)
Mittwoch | 24 Mai 2023
In dem Fall ging es darum, wie das Europäische Amt für Personalauswahl (EPSO) die Eignung eines Bewerbers für ein Auswahlverfahren für französischsprachige Rechts- und Sprachsachverständige bewertete. EPSO vertrat die Auffassung, dass der Beschwerdeführer nicht förderfähig sei, da er nicht über die erforderlichen Diplome verfüge. Der Beschwerdeführer focht die Entscheidung des EPSO mit der Begründung an, dass er über die erforderlichen Diplome verfüge.
Im Laufe der Untersuchung stellte der Bürgerbeauftragte Probleme mit der Entscheidung des Prüfungsausschusses fest, den Beschwerdeführer als nicht förderfähig zu betrachten. Sie schlägt dem EPSO vor, den Prüfungsausschuss aufzufordern, seinen Standpunkt zur Förderfähigkeit des Beschwerdeführers für das Auswahlverfahren zu überdenken. EPSO stimmte zu, die Eignung des Bewerbers zu überprüfen, und bat den Beschwerdeführer um zusätzliche Unterlagen. Der Beschwerdeführer reagierte nicht auf die Anfrage von EPSO. Auf dieser Grundlage lehnte das EPSO den Lösungsvorschlag ab, da es der Auffassung war, dass es ohne diese zusätzlichen Dokumente die Förderfähigkeit des Bewerbers nicht überprüfen könne.
Vor diesem Hintergrund vertrat die Bürgerbeauftragte die Auffassung, dass in diesem Fall keine weiteren Untersuchungen gerechtfertigt sind. Dennoch schlug sie EPSO vor, dass die Prüfungsausschüsse bei künftigen Auswahlverfahren sicherstellen, dass Entscheidungen über die Eignung der Bewerber auf einem klaren Verständnis der von den Bewerbern in ihren Bewerbungen bereitgestellten Informationen beruhen. Bei Zweifeln an der Eignung eines Bewerbers sollte der Prüfungsausschuss den Bewerber um zusätzliche Informationen ersuchen oder nationale Behörden oder andere Dritte um Klarstellungen ersuchen.
Beschluss über die sprachlichen Anforderungen des Gerichtshofs der Europäischen Union in einem Einstellungsverfahren (Rechtssache 1940/2022/EIS)
Freitag | 31 März 2023
Beschluss darüber, wie das Übersetzungszentrum für die Einrichtungen der Europäischen Union (CdT) Angebote in Vergabeverfahren für die Erbringung von Übersetzungsdienstleistungen bewertet (Fall 1841/2021/ABZ)
Mittwoch | 09 November 2022
In dem Fall ging es darum, wie das Übersetzungszentrum für die Einrichtungen der Europäischen Union (CdT) die Angebote in zwei Vergabeverfahren für die Erbringung von Übersetzungsdienstleistungen bewertete. Der Beschwerdeführer brachte vor, dass das CdT in seiner Bewertung widersprüchlich sei, da es seine Angebote in der Vergangenheit unterschiedlich bewertet habe. Außerdem habe das CdT die Angebote des Beschwerdeführers zu Unrecht anhand von zwei in den Ausschreibungen festgelegten Kriterien bewertet.
Die Bürgerbeauftragte stellte fest, dass das CdT die Methodik, die es für die Bewertung der Angebote in den beiden Verfahren eingeführt hatte, korrekt befolgte. Sie vertrat ferner die Auffassung, dass es keinen Hinweis auf einen offensichtlichen Fehler bei der Bewertung der Angebote des Beschwerdeführers durch das CdT gebe.
Auf dieser Grundlage vertrat die Bürgerbeauftragte die Auffassung, dass kein Missstand in der Verwaltungstätigkeit des CdT vorliege, und schloss den Fall ab. Dennoch vertraut der Bürgerbeauftragte darauf, dass das CdT den Bietern detailliertere Informationen über seine Bewertung in künftigen Verfahren zur Verfügung stellen wird, da klarere Informationen in einem frühen Stadium das Risiko von Beschwerden wie der, die zu dieser Untersuchung geführt haben, verringern können.
Versäumnis des Europäischen Parlaments, auf eine Verwaltungsbeschwerde zu antworten, die seine Entscheidung betrifft, die Art des Vertrags, aufgrund dessen ein Konferenzdolmetscher beschäftigt war, zu ändern
Dienstag | 02 August 2022
Beschluss über die Verwendung von Sprachen durch die Europäische Arzneimittel-Agentur auf ihrer Website (Fall 1096/2021/PL)
Mittwoch | 22 Juni 2022
Der Beschwerdeführer befürchtete, dass die meisten Informationen auf der Website der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) nur in englischer Sprache verfügbar sind.
Im Zusammenhang mit der Untersuchung erinnerte die Bürgerbeauftragte die EMA an ihre Empfehlungen zur Verwendung von EU-Amtssprachen für die EU-Verwaltung bei der Kommunikation mit der Öffentlichkeit.
Die EMA teilte dem Bürgerbeauftragten mit, dass sie an einer Sprachenpolitik und einer mehrsprachigen Schnittstelle für ihre Website arbeite.
Die Bürgerbeauftragte begrüßte die Pläne der EMA, sich mit der Angelegenheit zu befassen, und schloss die Untersuchung ab, was darauf hindeutet, dass sie ihrer Verpflichtung rechtzeitig nachkommt. Die Bürgerbeauftragte schlug auch vor, dass die EMA in der Zwischenzeit versucht, Kerninformationen in allen EU-Amtssprachen auf ihrer Website bekannter zu machen.
Versäumnis der Europäischen Kommission, eine technische Anlage der EU-Durchführungsverordnung 2019/773 ins Deutsche zu übersetzen
Montag | 04 April 2022
Bearbeitung eines Ersuchens um Verdolmetschung von Sitzungen mit Interessenträgern und Interessengruppen durch die Europäische Kommission
Donnerstag | 17 März 2022
Entscheidung des Europäischen Parlaments, die Art des Arbeitsvertrags eines Konferenzdolmetschers zu ändern (Beschwerde 232/2022/FA)
Dienstag | 01 März 2022
Entscheidung des Europäischen Parlaments, den Beschwerdeführer nicht als Übersetzer einzustellen
Montag | 20 Dezember 2021
Wie das Übersetzungszentrum für die Einrichtungen der Europäischen Union (CdT) Angebote bei Ausschreibungen für die Erbringung von Übersetzungsleistungen bewertet
Montag | 15 November 2021
Regelung der Sprachenfrage durch die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) auf ihrer Website
Freitag | 29 Oktober 2021
Beschluss über die Änderung der Kranken- und Unfallversicherungspolice für Konferenzdolmetscher durch die Europäische Kommission (552/2021/MMO)
Freitag | 15 Oktober 2021
Der Fall betraf eine neue Versicherungspolice, die die Europäische Kommission mit einer privaten Versicherungsgesellschaft abgeschlossen hatte, um eine Unfall- und Krankenversicherung für Konferenzdolmetscher (ACI) abzuschließen.
Der Beschwerdeführer ist ein ehemaliger ACI, der der Ansicht war, dass die Bedingungen der neuen Versicherungspolice im Vergleich zur vorherigen Police sehr nachteilig waren und bestimmte ACI diskriminierten.
Während der Untersuchung wurde deutlich, dass der Beschwerdeführer weniger benachteiligt sein würde, als er befürchtet hatte. Die Bürgerbeauftragte stellte fest, dass die Erläuterungen der Kommission zu den Änderungen der Politik überzeugend und angemessen sind. Die Untersuchung ergab auch keine Anhaltspunkte, die das Verfahren in Frage stellen würden, das zum neuen Versicherungsvertrag führte, zu dem auch die Konsultation des internationalen Dolmetscherverbands gehörte.
Der Bürgerbeauftragte schloss die Untersuchung mit der Schlussfolgerung ab, dass kein Missstand in der Verwaltungstätigkeit der Kommission vorlag.
Versäumnis der Europäischen Arzneimittel-Agentur, auf eine Beschwerde betreffend ihre Empfehlung zur Anwendung von Ivermectin als Arzneimittel zur Verhütung oder Behandlung von COVID-19 zu reagieren
Dienstag | 20 Juli 2021