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Wie der Europäische Datenschutzausschuss seine Stellungnahme zum Einsatz der Gesichtserkennung auf Flughäfen verabschiedet hat

Der Beschwerdeführer äußerte Bedenken darüber, wie der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) eine Stellungnahme zur Verwendung der Gesichtserkennung auf Flughäfen verabschiedet hat. Insbesondere machte der Beschwerdeführer geltend, dass sich der EDSA negativ auf die Rechte und Interessen der Interessenträger ausgewirkt habe, indem er die interessierten Parteien vor der Annahme seiner Stellungnahme nicht konsultiert habe.

Die Bürgerbeauftragte leitete eine Untersuchung ein und forderte den EDSA auf, darzulegen, wie er die Notwendigkeit einer öffentlichen Konsultation bewertete und auf welcher Grundlage er zu dem Schluss kam, dass dies nicht erforderlich sei. Sie bittet ferner um Einsicht in die internen Unterlagen des EDSA zu dieser Bewertung.

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