Sie möchten Beschwerde gegen ein EU-Organ oder eine EU-Einrichtung einlegen?
- DE Deutsch
Maschinelle Übersetzungen können Fehler enthalten, die die Klarheit und Genauigkeit beeinträchtigen können. Der Bürgerbeauftragte übernimmt keine Haftung für etwaige Unstimmigkeiten. Die zuverlässigsten Informationen und die größte Rechtssicherheit finden Sie in der verlinkten Originalversion auf Englisch.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Sprachen- und Übersetzungsregelung.
Wie der Europäische Datenschutzausschuss seine Stellungnahme zum Einsatz der Gesichtserkennung auf Flughäfen verabschiedet hat
Fall 850/2026/VB - Geöffnet am Montag | 17 August 2026 - Betroffene Institution Europäischer Datenschutzausschuss - Land Belgien
Beschwerde eingereicht
08/04/2026Analyse der Beschwerde
08/04/2026Laufende Untersuchung
05/05/2026Vorläufiges Ergebnis
Ergebnis der Untersuchung
Der Beschwerdeführer äußerte Bedenken darüber, wie der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) eine Stellungnahme zur Verwendung der Gesichtserkennung auf Flughäfen verabschiedet hat. Insbesondere machte der Beschwerdeführer geltend, dass sich der EDSA negativ auf die Rechte und Interessen der Interessenträger ausgewirkt habe, indem er die interessierten Parteien vor der Annahme seiner Stellungnahme nicht konsultiert habe.
Die Bürgerbeauftragte leitete eine Untersuchung ein und forderte den EDSA auf, darzulegen, wie er die Notwendigkeit einer öffentlichen Konsultation bewertete und auf welcher Grundlage er zu dem Schluss kam, dass dies nicht erforderlich sei. Sie bittet ferner um Einsicht in die internen Unterlagen des EDSA zu dieser Bewertung.