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Entscheidung darüber, ob die Europäische Kommission ausreichende Informationen sammelt, um die Umsetzung der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) durch Irland zu überwachen (Fall 97/2022/PB)

Montag | 19 Dezember 2022

Irland spielt bei der Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) eine besondere Rolle, da es die meisten Tech-Giganten in der Europäischen Union beherbergt. Die Aufsichtsbehörden anderer Mitgliedstaaten sind häufig auf die Arbeit der irischen Datenschutzkommission (DPC) angewiesen, um Fragen zu personenbezogenen Daten, die Bürgerinnen und Bürger ihres eigenen Landes betreffen, umfassend zu verfolgen.

Daher ist es besonders wichtig, dass sich die Europäische Kommission angemessen darüber informiert, ob die DSGVO in Irland in Bezug auf die Tech-Giganten ordnungsgemäß angewandt wird.

Eine Reihe öffentlicher Stellen und zivilgesellschaftlicher Organisationen, einschließlich des Beschwerdeführers, berichteten, dass die Anwendung der DSGVO in Irland unzureichend sei.

Die Bürgerbeauftragte leitete eine Untersuchung ein, um zu prüfen, ob die Europäische Kommission ausreichende Informationen sammelt, um die Umsetzung der DSGVO durch Irland zu überwachen.

Die Untersuchung der Bürgerbeauftragten ergab eine gängige Praxis der Europäischen Kommission, einen regelmäßigen Überblick der irischen Datenschutzkommission über ihre Behandlung von Fällen von Tech-Giganten zu prüfen. Sie kam zu dem Schluss, dass diese Praxis angemessen ist und im Einklang mit einer guten Verwaltungstätigkeit steht. Sie vertrat jedoch die Auffassung, dass eine Reihe technischer Verbesserungen vorgenommen werden könnte, und unterbreitete entsprechende Vorschläge.

Entscheidung über Fragen im Zusammenhang mit der Art der Kommunikation der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache (Frontex) mit den Bürgerinnen und Bürgern in Bezug auf ihr Portal für den Zugang zu Dokumenten (verbundene Fälle 1261/2020 und 1361/2020)

Donnerstag | 15 Dezember 2022

Der Fall betraf in erster Linie die Entscheidung von Frontex, nicht mehr per E-Mail mit Personen zu kommunizieren, die Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten beantragen. Frontex verpflichtet die Antragsteller, ihr Online-Zugangsportal zu nutzen. Dies führt zu Problemen für die Antragsteller, die leicht vermieden werden könnten, sowie für Online-Transparenzplattformen, die von zivilgesellschaftlichen Organisationen eingerichtet wurden, um das Ziel der EU, möglichst offen zu arbeiten, zu fördern.

Die Bürgerbeauftragte konnte keine Rechtfertigung für die Entscheidung von Frontex finden. Sie empfahl Frontex, Antragstellern die Kommunikation per E-Mail zu gestatten, ohne auf das derzeitige Portal für den Zugang zu Dokumenten zurückzugreifen. Darüber hinaus forderte sie Frontex auf, sich über die bewährten Praktiken zu informieren, die die Europäische Kommission diesbezüglich für ihr neues Portal für den Zugang der Öffentlichkeit ermittelt hat, und diese bewährten Praktiken so bald wie möglich umzusetzen.

Die Bürgerbeauftragte schlug ferner vor, dass Frontex die Ressourcen bereitstellen sollte, die für die Bearbeitung der großen Anzahl an Anträgen auf Zugang erforderlich sind, die sie in Zukunft voraussichtlich regelmäßig erhalten wird. Sie schlug auch vor, dass Frontex ein detailliertes Handbuch über die Bearbeitung von Anträgen auf Zugang der Öffentlichkeit erstellen und dieses Handbuch veröffentlichen sollte.

Frontex lehnte die Empfehlung der Bürgerbeauftragten ab, Antragstellern zu gestatten, mit ihr per E-Mail zu kommunizieren. Frontex reagierte auch nicht überzeugend auf den Vorschlag, sich über die einschlägigen bewährten Praktiken der Europäischen Kommission zu informieren und diese umzusetzen.

Die Bürgerbeauftragte schloss die Untersuchung mit der Feststellung ab, dass ein Missstand in der Verwaltungstätigkeit vorlag.

In Bezug auf die anderen Vorschläge der Bürgerbeauftragten erklärte Frontex, dass sie kürzlich eine zusätzliche halbe Stelle für die Bearbeitung von Anträgen auf Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten zugewiesen habe, und kündigte an, dass sie, wie von der Bürgerbeauftragten vorgeschlagen, ein Handbuch erstellen werde. Zu einem früheren Zeitpunkt der Untersuchung setzte Frontex die Vorschläge der Bürgerbeauftragten um, ihre Urheberrechtserklärung zu überarbeiten und Dokumente in ihren Konten für den Zugang der Öffentlichkeit für zwei Jahre zur Verfügung zu stellen. Sie erklärte sich auch bereit, eine spezielle E-Mail-Adresse für die Einreichung von Beschwerden einzurichten.

Entscheidung darüber, wie die Europäische Kommission die Auswirkungen auf die Menschenrechte prüfte, bevor sie afrikanischen Ländern Unterstützung beim Aufbau von Kapazitäten für die Überwachung bereitstellte (Fall 1904/2021/MHZ)

Montag | 28 November 2022

Die Beschwerdeführer, eine Gruppe zivilgesellschaftlicher Organisationen, äußerten sich besorgt darüber, dass die Europäische Kommission die Risiken für die Menschenrechte nicht bewertet habe, bevor sie afrikanische Länder beim Aufbau von Überwachungskapazitäten unterstützt habe, insbesondere im Rahmen des Nothilfe-Treuhandfonds der EU für Afrika (EUTF für Afrika). Die Beschwerdeführer behaupteten, dass die Kommission, bevor sie der Unterstützung von Projekten mit möglichen Auswirkungen auf die Überwachung, wie biometrische Datenbanken oder Technologien zur Überwachung von Mobiltelefonen, zugestimmt habe, vorherige Risiko- und Folgenabschätzungen hätte durchführen müssen, um sicherzustellen, dass die Projekte nicht zu Verletzungen der Menschenrechte (wie des Rechts auf Privatsphäre) führen.

Auf der Grundlage der Untersuchung kam die Bürgerbeauftragte zu dem Schluss, dass die bestehenden Maßnahmen nicht ausreichend sind, um sicherzustellen, dass die Auswirkungen von Projekten des EUTF für Afrika auf die Menschenrechte ordnungsgemäß bewertet werden. Um die von ihr festgestellten Mängel zu beheben, schlug die Bürgerbeauftragte Verbesserungen vor, um sicherzustellen, dass für künftige Projekte des Treuhandfonds der EU eine vorherige Folgenabschätzung in Bezug auf die Menschenrechte durchgeführt wird.