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Ausschluss einer Vereinigung von der Mitgliedschaft in der Plattform für Grundrechte

Behauptung(en)

Die Entscheidung der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA), den Antrag des Beschwerdeführers auf Mitgliedschaft in der Plattform für Grundrechte abzulehnen, ist willkürlich, ungerechtfertigt und diskriminierend.


Forderung(en)

  1. Die FRA sollte ihre Entscheidung überdenken, den Antrag des Beschwerdeführers auf Mitgliedschaft in der Plattform für Grundrechte abzulehnen.

  2. Die FRA sollte sich öffentlich bei dem Beschwerdeführer entschuldigen.

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