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Weitere Informationen finden Sie in unserer Sprachen- und Übersetzungsregelung.
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Ausschluss einer Vereinigung von der Mitgliedschaft in der Plattform für Grundrechte
Fall 565/2012/ER - Geöffnet am Mittwoch | 28 März 2012 - Entscheidung vom Mittwoch | 02 April 2014 - Betroffene Institution Agentur der Europäischen Union für Grundrechte ( Kein Missstand festgestellt )
Behauptung(en)
Die Entscheidung der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA), den Antrag des Beschwerdeführers auf Mitgliedschaft in der Plattform für Grundrechte abzulehnen, ist willkürlich, ungerechtfertigt und diskriminierend.
Forderung(en)
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Die FRA sollte ihre Entscheidung überdenken, den Antrag des Beschwerdeführers auf Mitgliedschaft in der Plattform für Grundrechte abzulehnen.
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Die FRA sollte sich öffentlich bei dem Beschwerdeführer entschuldigen.