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Transparenz und die Notwendigkeit einer Reform der EU-Rechtsvorschriften über den Zugang zu Dokumenten

Bemerkungen der Bürgerbeauftragten Teresa Anjinho an die Gruppe "Information" des Rates der Europäischen Union

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

Zunächst einmal vielen Dank, dass Sie mich eingeladen haben. Ich fühle mich geehrt und freue mich sehr, hier zu sein, angesichts der wichtigen Rolle dieser Arbeitsgruppe in der Arbeit meines Büros.

Das macht den heutigen Austausch besonders wertvoll. In den nächsten Minuten werde ich im Wesentlichen drei Punkte behandeln: Probleme, mit denen sich mein Büro befasst, wenn es um die Arbeit des Rates geht, von denen viele, wie ich weiß, hier erörtert werden; Transparenz im weiteren Sinne; und die Notwendigkeit einer Reform der Verordnung (EG) Nr. 1049.

Ich werde mich dann freuen, Ihre Fragen zu beantworten.

Der Europäische Bürgerbeauftragte wurde durch den Vertrag von Maastricht geschaffen und ist nun seit mehr als dreißig Jahren tätig. Seine Aufgabe besteht darin, Missstände in der Verwaltungstätigkeit der Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union zu beheben.

In diesen drei Jahrzehnten hat die Union fast alle Bereiche des Lebens der Bürgerinnen und Bürger erfasst – von der Verteidigungs- und Digitalpolitik bis hin zu Klima und Migration. Die Beschwerden, die wir erhalten, spiegeln diese Entwicklung wider. Sie zeigen, wie sich die EU-Verwaltung bei der Übernahme jeder neuen Verantwortung verhält und wie die Bürgerinnen und Bürger gleichzeitig reagieren.

Als ich 2025 mein Amt antrat, habe ich zwei Prioritäten festgelegt, die besonders relevant sind, warum ich heute hier bin.

Die erste besteht darin, unsere Arbeitsbeziehungen zu den EU-Organen zu stärken, damit Beschwerden schnell und fair beigelegt werden können und sich bewährte Verfahren verbreiten. Die zweite besteht darin, zu antizipieren, wie sich eine sich wandelnde Union auf unsere Arbeit auswirken wird, und einen Beitrag zur Debatte über die Grundsätze zu leisten, an denen sich ihre Verwaltung orientieren sollte.

Transparenz – und die Regeln, die ihr Wirkung verleihen – stehen im Mittelpunkt beider .

Lassen Sie mich mit den Beschwerden beginnen, mit denen sich mein Büro in Bezug auf den Rat befasst.

Seit Anfang 2025 haben wir 20 Beschwerden gegen den Rat erhalten und acht Untersuchungen eingeleitet. Wie Sie wissen, betreffen die meisten dieser Untersuchungen Fragen der Transparenz, insbesondere Fälle des öffentlichen Zugangs, die Sie in dieser Gruppe erörtern.

Die jüngsten Fälle des Zugangs der Öffentlichkeit spiegeln die sehr heiklen Fragen wider, mit denen sich der Rat befasst, z. B. die Europäische Friedensfazilität. Ein laufender Fall betrifft die Weigerung des Rates, 14 Dokumente mit Sitzungsprotokollen der Gruppe „Afrika“ offenzulegen.  Die Ausnahmen, auf die sich der Rat im letztgenannten Fall beruft, betreffen die öffentliche Sicherheit und die internationalen Beziehungen sowie für die Hälfte der Dokumente Verteidigungs- und Militärangelegenheiten.

Aber in der Tat würde ich sagen, dass die Mehrheit den Zugang der Öffentlichkeit zu legislativen Dokumenten betrifft, wo nur zu erwarten ist, dass die höchsten Transparenzstandards gelten.

Zwei vergangene Fälle sind erwähnenswert: eines im Zusammenhang mit dem Gesetz über digitale Märkte (DMA) und das andere im Zusammenhang mit dem Gesetz über digitale Dienste (DSA).

Im ersten Schritt bemühte sich ein Netzwerk von Journalisten um Zugang zu den ersten Kommentaren und Fragen der Mitgliedstaaten zum Legislativvorschlag zum Gesetz über digitale Märkte. Der Rat verweigerte den Zugang mit der Begründung, dass die Offenlegung seinen Entscheidungsprozess ernsthaft beeinträchtigen würde.

Im zweiten forderte ein Medienunternehmen einen Austausch zwischen dem Juristischen Dienst des Rates, seinen internen Arbeitsgruppen und der Europäischen Kommission sowohl über das Gesetz über digitale Märkte als auch über das Gesetz über digitale Dienste. In diesem Zusammenhang berief sich der Rat auf Ausnahmen in Bezug auf Rechtsberatung, künftige Gerichtsverfahren und seinen laufenden Entscheidungsprozess.

In beiden Fällen stellte mein Büro fest, dass der Rat nicht hinreichend nachgewiesen hat, wie die Offenlegung den geschützten Interessen ernsthaft schaden würde, und betonte, dass ein rechtzeitiger Zugang der Öffentlichkeit zu legislativen Dokumenten für die Bürgerinnen und Bürger von entscheidender Bedeutung ist, um ihr vertraglich verankertes Recht auf Teilhabe am demokratischen Leben der EU auszuüben.

Während der Rat letztendlich Zugang gewährte, bedeutete die Zeit, die es brauchte, dass die Dokumente für die öffentliche Beteiligung nicht mehr nützlich waren, und daher bestätigte mein Amt seine Feststellung eines Missstands in der Verwaltungstätigkeit.

In einer Untersuchung aus eigener Initiative aus dem Jahr 2023 zu der Frage, wie der Rat Anträge auf Zugang der Öffentlichkeit zu legislativen Dokumenten bearbeitet, stellte der Hof fest, dass der Rat zwar eine große Anzahl legislativer Dokumente offenlegt, die Ausnahmen jedoch häufig zu weit gefasst sind, ohne – wie es die Rechtsprechung der EU-Gerichte verlangt – konkrete Beweise für die Risiken vorzulegen, die eine Offenlegung mit sich bringen würde. Wie Sie wissen, ist der Gerichtshof in dieser Hinsicht besonders anspruchsvoll.

Ich freue mich, Ihnen mitteilen zu können, dass der Rat positiv und konstruktiv reagiert hat, auch wenn er nicht alle unsere Vorschläge berücksichtigt hat. Besonders ermutigend ist, dass der Rat die Entscheidung des Bürgerbeauftragten an alle Delegationen und alle Dienststellen seines Generalsekretariats weitergeleitet hat. Mit Interesse nehme ich auch die Bemühungen des Rates zur Kenntnis, seine proaktive Transparenz zu verbessern, insbesondere seinen Beschluss, weitere legislative Dokumente bei der Verbreitung öffentlich zugänglich zu machen. Der vom AStV im Jahr 2020 gebilligte Ansatz zur Stärkung der Transparenz der Rechtsvorschriften war ein wichtiger Schritt nach vorn, und ich bin natürlich an neueren Initiativen interessiert.

Mit Blick auf die Zukunft gehe ich jedoch davon aus, dass die Beschwerden in drei Bereichen fortgesetzt werden: Legislativdokumente, die während der laufenden Beratungen als LIMITE gekennzeichnet sind; unzureichende Erfassung oder Offenlegung der Standpunkte der Mitgliedstaaten; und mangelnde Transparenz der Triloge.

In Bezug auf diesen letzten Punkt befasse ich mich derzeit mit einer Beschwerde über Schwärzungen in Trilogdokumenten im Zusammenhang mit der vorgeschlagenen Richtlinie über Umweltaussagen.

Ich denke, wir können uns alle einig sein, dass die demokratische Kontrolle hohe Transparenzstandards erfordert. Die Bürgerinnen und Bürger sollten verstehen können, welche Positionen ihre Regierungen als Mitgesetzgeber auf Unionsebene einnehmen.

Gleichzeitig erkenne ich an, dass Verhandlungen Raum brauchen. Jedes Gesetzgebungsverfahren hat seine eigene Dynamik, die von dem betreffenden Sektor und einem breiteren Interessenausgleich geprägt ist. Eine wirksame Entscheidungsfindung erfordert ein gewisses Maß an Flexibilität.

Wenn die Bürgerinnen und Bürger jedoch wissen, was ihre Regierungen im Rat verteidigen, tun sie mehr, als der Union zu folgen – sie beteiligen sich daran.

Transparenz ist bei der Entscheidungsfindung nicht nebensächlich. Sie ist Teil davon, wie es das demokratische Prinzip verlangt.

Genau aus diesem Grund sollten positive Entwicklungen hervorgehoben werden.

Ich habe mich sehr gefreut, dass der interinstitutionelle EU Law Tracker – ein gemeinsames Projekt des Rates, des Parlaments und der Kommission – bei der Auszeichnung „Exzellenz in der offenen Verwaltung“ meines Büros 2026 für gute Verwaltung den Preis „Excellence in Open Administration“ erhalten hat. An einer Stelle zeigt sie den Bürgerinnen und Bürgern, wo jeder Vorschlag im Rahmen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens steht, ob und wann Triloge stattgefunden haben und welche Dokumente bei allen drei Organen verfügbar sind.

Ich begrüße auch die Bereitschaft des Rates, sich mit unseren Feststellungen auseinanderzusetzen. Ich werde dem Europäischen Parlament in Kürze mitteilen, dass der Rat bei seinen Folgemaßnahmen 2025 100 % der Vorschläge meines Amtes akzeptiert hat.

Das ist wichtig – und nicht nur für die Wirksamkeit meines Amtes. Wenn ein Organ auf eine Feststellung reagiert, zeigt es den Bürgerinnen und Bürgern, dass sie gehört wurden: dass ihr Problem verstanden wurde und dass die Verwaltung bereit ist, den Kurs zu korrigieren und sich an ihre Erwartungen und Rechte anzupassen.

Eine Beschwerde ist ein Akt des Vertrauens – in den Bürgerbeauftragten, aber noch mehr in das System als Ganzes.

Vieles von dem, was ich bisher beschrieben habe, beruht auf einer einfachen und fast offensichtlichen Erwartung. Wenn wichtige Entscheidungen getroffen werden, möchte die Öffentlichkeit wissen, wer am Tisch war, welche Beweise berücksichtigt wurden und in wessen Namen. Durch Transparenz wird sichergestellt, dass das Recht nicht nur für die Bürgerinnen und Bürger, sondern so weit wie möglich auch für sie gilt. Dies verleiht letztlich der Rechtsetzung ihre Legitimität.

Ich glaube größtenteils, dass die EU-Institutionen gute Arbeit leisten, um die Bürgerinnen und Bürger mit Informationen zu versorgen. Aber das 2001 eingerichtete System weist Risse auf – und diese Risse werden immer größer.

Die Verordnung 1049 wurde für eine Welt von Papierakten und physischen Archiven geschrieben. Heute können die Verhandlungen per SMS geführt werden; Governance läuft auf Datenflüssen, die keine Papierspur hinterlassen; Manche Entscheidungen sind sogar von Algorithmen geprägt. Es gibt kein Zurück zu Papier.

Die Frage ist daher, ob ein vor einem Vierteljahrhundert geschaffener Rahmen im digitalen Zeitalter noch Rechenschaftspflicht bieten kann.

Im Laufe der Jahre haben der Gerichtshof der Europäischen Union und die Europäische Bürgerbeauftragte eine umfangreiche Rechtsprechung und „Ombudsprudenz“ entwickelt, die einen vordigitalen Legislativtext umfasst, der den aktuellen Gegebenheiten entspricht: von dem, was als „Dokument“ gilt, bis zu dem, wo die Grenzen jeder Ausnahme liegen.

Erst letzte Woche hörten Vertreter aus der gesamten EU-Verwaltung auf einem vom Rat veranstalteten interinstitutionellen Seminar über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten einen Richter des Gerichts und ich erläuterten, wie die uns vorliegenden Fälle den Bestimmungen der Verordnung Substanz verleihen.

Die Verordnung hat sich als widerstandsfähig erwiesen. Resilienz ist jedoch nicht dasselbe wie Wirksamkeit. Drei Probleme fallen auf.

Die erste ist Klarheit. Dem System fehlt es – sowohl für die Bürgerinnen und Bürger als auch für die Institutionen. Anfragen werden allzu oft durch die Linse des Risikomanagements bearbeitet. Die Bürger müssen Gerichtsurteile, Feststellungen des Bürgerbeauftragten und interne Leitlinien – die sich manchmal ändern – einfach zitieren, um ihren Fall geltend zu machen. Niemand sollte ein Experte für EU-Recht werden müssen, um ein Dokument zu erhalten, zu dem er berechtigt ist – noch gezwungen sein, sich bei meinem Amt zu beschweren oder sich an das Gericht zu wenden, was anspruchsvolle und komplexe Wege sein kann.

Die zweite ist die Verwendung von Ausnahmen. Sie existieren aus guten Gründen, und eine Union, die Finanzkrise, Migrationsdruck, eine Pandemie und jetzt Krieg aus nächster Nähe durchlebt hat, hat echte Interessen zu schützen. Ausnahmen werden jedoch häufig zu weit gefasst, und zwar auf der Grundlage vager und abstrakter Überlegungen – einschließlich Argumenten, die der Gerichtshof bereits zurückgewiesen hat, wie z. B. die Gefahr von Druck von außen oder Fehlinterpretationen in der Öffentlichkeit.

Und die dritte ist die Zeit. Die Menschen erwarten jetzt Informationen auf Knopfdruck. Bis zu sechs Wochen für einen Erstantrag und bis zu sechs weitere für einen Zweitantrag sind Zeitrahmen, die viele Bürger einfach nicht verstehen können. Und doch haben einige Institutionen echte Schwierigkeiten, sich an diese Zeitlinien zu halten und sie manchmal um Monate, wenn nicht Jahre zu übertreiben.

Wir brauchen klarere, vollständigere und modernere Vorschriften – Vorschriften, die die heutige Technologie und die Art und Weise widerspiegeln, wie Entscheidungen tatsächlich getroffen werden, und die sicherstellen, dass proaktive Transparenz vollständig und rechtzeitig verwirklicht wird. Rechtsklarheit und Vorhersehbarkeit dienen den Bürgerinnen und Bürgern. Sie dienen auch denjenigen, die die Vorschriften anwenden – einschließlich dieser Gruppe.

Ich weiß, dass einige zögern, die Verordnung wieder zu öffnen. Einige befürchten, dass dies zu schwereren Verpflichtungen führen könnte; Andere befürchten ein System, das weniger transparent ist als das heutige. Diese Bedenken sind verständlich. Aber sie unterschätzen die steigenden Kosten des Stillstands.

Dennoch glaube ich, dass die Zeit für diese Debatte gekommen ist. Wir sollten es nicht fürchten. Wir sollten die Chance nutzen, einen besseren Transparenzrahmen zu schaffen – einen, bei dem die Bürgerinnen und Bürger und ihr Recht auf Wissen im Mittelpunkt stehen.

Bevor ich schließe, ein Wort zum Europäischen Netz der Bürgerbeauftragten. Mein Büro ist nicht der einzige, der sich für eine gute Verwaltung in der gesamten Europäischen Union einsetzt.

Nationale und regionale Bürgerbeauftragte spielen in jedem Ihrer Mitgliedstaaten eine wesentliche Rolle, und die Stärkung unserer Zusammenarbeit über das Netzwerk ist eine meiner Prioritäten.

Da das Netz in diesem Jahr sein 30-jähriges Bestehen feiert, werden wir einen Bericht über drei Jahrzehnte gemeinsamer Arbeit für eine gute Verwaltung in der gesamten Union veröffentlichen. Es zeigt, dass Bürgerbeauftragte zwar keine verbindlichen Entscheidungen treffen können, aber dazu beigetragen haben, die Achtung der Rechte und Pflichten nach dem EU-Recht zu gewährleisten – sie haben in ihrem gesamten Spektrum interveniert und gezeigt, wie direkt sie das tägliche Leben der Bürgerinnen und Bürger prägen.

Meine Damen und Herren,

Ich sehe das heutige Treffen als Gelegenheit, auf einer Kultur der offenen, transparenten und pragmatischen Zusammenarbeit zwischen dem Rat und meinem Büro aufzubauen.

Letztendlich geht es bei Transparenz um mehr als um Dokumente, Verfahren oder Regeln. Es geht um Vertrauen – und darum, dass die Bürgerinnen und Bürger sehen können, wie Entscheidungen getroffen werden, die sich auf ihr Leben auswirken.

Ich hoffe, dass wir weiterhin zusammenarbeiten können, um dieses Vertrauen zu stärken und einen Transparenzrahmen zu schaffen, der den Realitäten von heute entspricht und gleichzeitig die Bürgerinnen und Bürger und ihr Recht auf Wissen in den Mittelpunkt stellt.

Ich freue mich auf Ihre Fragen und auf die Diskussion.

Vielen Dank.

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