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Umsetzung der Vorschriften über Interessenkonflikte in Bezug auf Bedienstete und ehemalige Bedienstete der Kommission (in Verbindung mit der Rechtssache 1853/2013/TN)
Eröffnete Fälle
Fall 2077/2012/TN - Geöffnet am Freitag | 01 Februar 2013 - Empfehlung vom Montag | 22 September 2014 - Entscheidung vom Freitag | 09 September 2016 - Betroffene Institution Europäische Kommission ( Empfehlung, die das Organ teilweise akzeptiert hat ) - Land Belgien
Fall 1853/2013/TN - Geöffnet am Donnerstag | 28 November 2013 - Empfehlung vom Montag | 22 September 2014 - Entscheidung vom Freitag | 09 September 2016 - Betroffene Institution Europäische Kommission ( Empfehlung, die das Organ teilweise akzeptiert hat ) - Land Belgien
Behauptung(en)
Die Kommission setzt die einschlägigen Vorschriften über Interessenkonflikte nicht angemessen um, indem sie beispielsweise keine Beschränkungen für das Personal vorschreibt, das seinen Dienst verlässt, um anderswo eine Beschäftigung aufzunehmen. Auf diese Weise ermöglicht die Kommission reale, offensichtliche und potenzielle Interessenkonflikte.
Forderung(en)
Die Kommission sollte die geltenden Vorschriften besser umsetzen und unter anderem sicherstellen, dass ordnungsgemäße und transparente Aufzeichnungen geführt werden.