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Kommission fordert Beibehaltung von Textnachrichten der Staats- und Regierungschefs

In einer Untersuchung der Bürgerbeauftragten Anjinho wurde Missstand in der Verwaltungstätigkeit festgestellt, wie die Europäische Kommission mit einem Antrag auf Zugang der Öffentlichkeit zu einer SMS des französischen Präsidenten an den Präsidenten der Europäischen Kommission zum Handelsabkommen zwischen der EU und dem Mercosur umgegangen ist.

Auf die Zugangsanfrage eines Journalisten hin wies die Kommission darauf hin, dass die Nachricht automatisch gelöscht worden sei, da die Funktion „Verschwindende Nachrichten“ auf dem Telefon des Präsidenten aktiviert worden sei.

Bei der Prüfung, wie die Kommission nach einer Beschwerde des Journalisten mit der Angelegenheit umgegangen ist, konnte die Untersuchung der Bürgerbeauftragten nicht feststellen, ob die Textnachricht vor oder nach der Einreichung des Antrags auf Zugang der Öffentlichkeit gelöscht wurde.

Es konnte auch nicht festgestellt werden, ob die Kommission bei Eingang des Antrags nach dem Text gesucht hat oder ob sie dies erst ein Jahr später, als sie auf den Antrag geantwortet hat, getan hat. Die Bürgerbeauftragte wies darauf hin, dass die Tatsache, dass diese relevanten Zeitpläne nicht festgelegt werden könnten, an sich schon ein Problem sei.

Die im Rahmen der Untersuchung eingeholten Informationen zeigten jedoch, dass der Antrag auf Zugang für einen Zeitraum von 15 Monaten nicht vom Kabinett des Kommissionspräsidenten (persönliches Büro) bearbeitet wurde.

Um die von der Kommission bei der Bearbeitung dieses Antrags aufgeworfenen Fragen anzugehen, empfahl die Bürgerbeauftragte der Kommission, den Umgang mit Anträgen auf Zugang der Öffentlichkeit zu überprüfen und zu verbessern, wenn das Kabinett des Präsidenten oder eines Kommissionsmitglieds beteiligt ist. Der Fortschritt solcher Anträge sollte ebenfalls aktiv und genau überwacht werden, um Verzögerungen zu vermeiden.

Die Bürgerbeauftragte forderte die Kommission ferner auf, alle Textnachrichten zwischen Staats- und Regierungschefs und Kommissionsmitgliedern sowie zwischen Ministern und Kommissionsmitgliedern für einen angemessenen Zeitraum aufzubewahren, um die Möglichkeit einer öffentlichen Kontrolle durch Zugangsanträge zu ermöglichen.

Darüber hinaus sollte die Kommission sicherstellen, dass das betreffende Dokument nach Eingang eines Antrags auf Zugang zu Dokumenten so lange aufbewahrt wird, bis der Antrag auf Zugang vollständig abgeschlossen ist. Dies würde es einer unabhängigen Stelle wie dem Europäischen Bürgerbeauftragten oder dem Gerichtshof der Europäischen Union ermöglichen, zu überprüfen, ob eine Verweigerung des Zugangs gerechtfertigt ist.

Hintergrund

Der Beschwerdeführer beantragte im Januar 2024 den Zugang der Öffentlichkeit zu der Textnachricht. Die Kommission ergriff keine Maßnahmen in Bezug auf den Antrag, bis der Beschwerdeführer im Juli 2025 einen weiteren Antrag (Bestätigungsantrag) einreichte.  

Aus den geprüften Dokumenten ging hervor, dass das Generalsekretariat weder eine Mahnung herausgegeben noch weitere Maßnahmen ergriffen hat, um zu überwachen, wie das Kabinettsteam des Kommissionspräsidenten dem Antrag nachgegangen ist.

Unter Berufung auf die Rechtsprechung und das Gesetz über den Zugang zu EU-Dokumenten (Verordnung 1049/2001) widersprach die Bürgerbeauftragte der Argumentation der Kommission, dass sie den Zugangsantrag „ruhend“ lassen könne, da der Beschwerdeführer nach Ablauf der Frist für den ursprünglichen Antrag nicht sofort einen Folgeantrag gestellt habe.

Das Untersuchungsteam der Bürgerbeauftragten prüfte die Akte der Kommission über den Antrag auf Zugang der Öffentlichkeit und hielt im Rahmen der Untersuchung ein Treffen mit Vertretern der Kommission ab.

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