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Ombudsfrau eröffnet Untersuchung darüber, wie die Kommission mit Anträgen auf Zugang zu Textnachrichten zu den Mercosur-Verhandlungen umgegangen ist
News - Date Tuesday | 23 September 2025
Case 2482/2025/NH - Opened on Friday | 19 September 2025 - Recommendation on Wednesday | 03 June 2026 - Institution concerned European Commission - Country Austria
Complaint submitted
01/09/2025Analysis of the complaint
01/09/2025Inquiry ongoing
19/09/2025Preliminary outcome
03/06/2026Inquiry outcome
Nach Eingang einer Beschwerde beschloss die Europäische Bürgerbeauftragte Teresa Anjinho, eine Untersuchung darüber einzuleiten, wie die Europäische Kommission mit einem Antrag auf Zugang zu Dokumenten um eine SMS-Nachricht, die ihr Präsident vom französischen Präsidenten bezüglich der Handelsverhandlungen mit den Mercosur-Ländern erhalten hatte, umgegangen ist.
Als ersten Schritt der Untersuchung beabsichtigt das Büro des Bürgerbeauftragten, ein Treffen mit Vertretern der Kommission abzuhalten, um den Zeitplan für die Veranstaltungen zu klären.
Das Büro des Bürgerbeauftragten hat auch darum gebeten, Dokumente zu überprüfen, in denen die von der Kommission bei der Bearbeitung dieses Zugangsantrags unternommenen Schritte aufgeführt sind und in denen die Politik der Kommission in Bezug auf die Nutzung von Mobiltelefonen für Unternehmen und die Speicherung von Text- und Sofortnachrichten erläutert wird.
Hintergrund
In einer Antwort auf die Anfrage des Beschwerdeführers erklärte die Kommission, dass sie die strittige Textnachricht nicht identifizieren könne.
Die Kommission erklärte, dass sie die betreffende Textnachricht kurz nach Erhalt der Textnachricht nicht registriert habe, da sie für die Kommission keine besondere administrative oder rechtliche Wirkung entfaltet habe.
Da die Funktion „Verschwindende Nachrichten“ der Instant-Messaging-Anwendung Signal auf dem Mobiltelefon des Präsidenten aktiviert wurde (im Einklang mit den Leitlinien der Kommission für die akzeptable Nutzung öffentlicher Instant-Messaging-Anwendungen vom 1. September 2019), fügte die Kommission hinzu, dass dies erklärt, warum die Textnachricht nicht gefunden werden konnte.
Nach Ansicht des Beschwerdeführers hätte die Kommission die Textnachricht beibehalten und der Öffentlichkeit zugänglich machen müssen, da sie ein „Dokument“ im Sinne der Verordnung 1049/2001 darstelle.
Der Beschwerdeführer beanstandet auch die Tatsache, dass die Kommission die Nachricht nach Eingang seines Zugangsantrags nicht gespeichert hat, sowie die Nutzung der Funktion „Verschwinden von Signal“ durch die Kommission.