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Wie die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache (Frontex) ihren Grundrechtsverpflichtungen im Rahmen ihrer Such- und Rettungsmaßnahmen nachkommt
Affaire OI/3/2023/MHZ - Ouvert le Lundi | 24 juillet 2023 - Décision le Lundi | 26 février 2024 - Institution concernée Agence européenne de garde-frontières et de garde-côtes ( Poursuite de l'enquête non justifiée ) - Pays France
Enquête ouverte
24/07/2023Enquête en cours
24/07/2023Résultat de l’enquête
26/02/2024
In dieser Initiativuntersuchung wurde untersucht, wie die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache (Frontex) die Achtung der Grundrechte im Zusammenhang mit Such- und Rettungseinsätzen im Mittelmeer im Zusammenhang mit ihren Überwachungstätigkeiten und gemeinsamen maritimen Einsätzen mit den Behörden der Mitgliedstaaten gewährleistet. In der Untersuchung, die teilweise als Reaktion auf das tragische Schiffsunglück von Pylos in Griechenland im Juni 2023 eingeleitet wurde, wurde bewertet, wie Frontex die Einhaltung seiner SAR- und Grundrechteverpflichtungen sicherstellt.
Die Untersuchung ergab Mängel bei der Reaktion von Frontex in maritimen Notsituationen, in die es einbezogen wird, entweder im Rahmen gemeinsamer maritimer Operationen oder seiner separaten Luftüberwachungstätigkeiten. Dazu gehören unzureichende Leitlinien dafür, wie Frontex-Einheiten reagieren sollten, wenn sie im Rahmen ihrer spezifischen und einzigartigen Tätigkeiten Boote in potenziellen Notsituationen aufspüren. Die Untersuchung hat auch gezeigt, dass mehr Klarheit über die Aufgaben und Zuständigkeiten und vor allem über die Art der Zusammenarbeit von Frontex mit den nationalen Behörden erforderlich ist. Die Untersuchung ergab auch, dass es nicht gelungen ist, sicherzustellen, dass die Grundrechtebeobachter von Frontex ausreichend in die Entscheidungsfindung in maritimen Notfällen einbezogen werden, die während der Überwachungstätigkeiten von Frontex festgestellt wurden.
Um diese Mängel zu beheben, unterbreitete der Bürgerbeauftragte eine Reihe von Vorschlägen zu Aspekten der Arbeit von Frontex. Sie betonte jedoch, dass damit das Fehlen proaktiver SAR auf EU-Ebene nicht behoben werden könne, insbesondere in Verbindung mit wiederholten Vorwürfen über das Verhalten von Behörden in bestimmten Mitgliedstaaten. Zu diesem Zweck schlug die Bürgerbeauftragte vor, dass der Exekutivdirektor in Fällen, in denen nationale Behörden ihren SAR-Verpflichtungen nicht angemessen nachkommen oder anderweitig an Grundrechtsverletzungen beteiligt sind und/oder in denen nationale Behörden die SAR-Rolle und -Kapazität von Frontex einschränken, überdenken sollte, ob Frontex seine laufende Zusammenarbeit fortsetzen sollte.
Frontex hat auf die Vorschläge des Bürgerbeauftragten geantwortet. Die Europäische Kommission und das Europäische Parlament haben als Reaktion auf ihre Feststellungen auch Schreiben an die Bürgerbeauftragte gerichtet.