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Ombudsmann startet öffentliche Konsultation über Frontex und Grundrechte
Press release no. 14/2012 - Date Thursday | 19 July 2012
Case OI/5/2012/BEH-MHZ - Opened on Tuesday | 06 March 2012 - Recommendation on Thursday | 14 November 2013 - Special report on Thursday | 07 November 2013 - Decision on Tuesday | 12 November 2013 - Institution concerned European Border and Coast Guard Agency ( Closed after Special Report ) - Country France
Der Europäische Ombudsmann, P. Nikiforos Diamandouros, hat Bürger, Interessensgruppen und andere Organisationen, die im Bereich Schutz der Grundrechte aktiv sind, eingeladen, im Rahmen seiner laufenden Untersuchung über die EU-Grenzagentur Frontex Kommentare einzureichen. Frontex koordiniert die operative Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten im Bereich der Grenzsicherung. Der Ombudsmann legte der Agentur im März 2012 eine Reihe von Fragen darüber vor, wie sie ihrer Verpflichtung zur Einhaltung von Grundrechten nachkommt. Frontex antwortete im Mai 2012. Kommentare zu dieser Stellungnahme können bis zum 30. September eingereicht werden.
Kommentare von im Bereich Grundrechteschutz tätigen Organisationen erwünscht
Die EU-Grundrechtecharta wurde 2009 rechtlich bindend für Frontex, die ihren Sitz in Warschau hat. Seitdem haben verschiedene zivilgesellschaftliche Organisationen Zweifel daran geäußert, ob die Agentur genug unternimmt, die Charta einzuhalten. So wurde zum Beispiel der Einsatz von Grenzschutz-Teams durch Frontex in Griechenland in Frage gestellt, wo inhaftierte Immigranten in Haftanstalten unter Bedingungen untergebracht wurden, die vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte kritisiert wurden.
Im Oktober 2011 verabschiedeten das Europäische Parlament und der Rat eine Verordnung, die zusätzliche Verpflichtungen für Frontex zum Schutz der Grundrechte enthält. Der Ombudsmann stellte der Agentur im März 2012 eine Reihe von Fragen darüber, wie Frontex diesen Verpflichtungen nachkommt. Dabei ging es unter anderem über die Vorgaben, eine Grundrechte-Strategie und Verhaltensleitlinien für ihre Einsätze einzuführen.
Frontex reichte ihre Stellungnahme im Mai 2012 ein. Die Agentur erklärte, dass sie seit 2010 eine Grundrechte-Strategie und verbindliche Leitlinien für alle, die an ihren Aktivitäten beteiligt sind, entwickelt hat. Frontex führte außerdem weitere Maßnahmen auf, die sie gegenwärtig zur Gewährleistung eines vollständigen Schutzes der Grundrechte ergreift.
Vor dem Einleiten weiterer Schritte hält es der Ombudsmann für sinnvoll, Informationen und Ansichten von Interessensgruppen und Organisationen, die im Bereich Schutz der Grundrechte aktiv sind, einzuholen. Er lädt deshalb interessierte Parteien ein, die Stellungnahme von Frontex zu kommentieren. Der Ombudsmann hat außerdem die Europäische Grundrechte-Agentur gebeten, ihm ihre Position mitzuteilen.
Alle Dokumente zur öffentlichen Konsultation finden Sie unter: http://www.ombudsman.europa.eu/de/cases/correspondence.faces/de/11757/html.bookmark
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