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Schreiben des Europäischen Bürgerbeauftragten an Frontex zu seinem Empfehlungsentwurf – OI/5/2012/BEH-MHZ
Correspondence - Date Tuesday | 09 April 2013
Case OI/5/2012/BEH-MHZ - Opened on Tuesday | 06 March 2012 - Recommendation on Thursday | 14 November 2013 - Special report on Thursday | 07 November 2013 - Decision on Tuesday | 12 November 2013 - Institution concerned European Border and Coast Guard Agency ( Closed after Special Report ) - Country France
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Ilkka Laitinen
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Straßburg, den 09.04.2013
Sehr geehrter Herr Laitinen,
In der Anlage erhalten Sie meinen Entwurf einer Empfehlung für den oben genannten Fall, in dem ich bestimmte Empfehlungen an Frontex richte, um die Umsetzung der Grundrechte weiter zu stärken.
Mein Empfehlungsentwurf lautet wie folgt:
Frontex könnte erwägen, folgende weitere Maßnahmen zu ergreifen:
In Bezug auf die Strategie
A. Klärung i) der Frage, ob sie sich für Grundrechtsverletzungen im Rahmen ihrer Tätigkeiten verantwortlich sieht und, falls ja, unter welchen Bedingungen; und ii) im Verhaltenskodex den Rechtsrahmen für das Verhalten aller Teilnehmer an Frontex-Operationen (Punkt 61 der Bewertung des Bürgerbeauftragten);
B. Festlegung spezifischer Datenschutzgarantien für abgefangene Migranten sowie von Rechtsbehelfsmechanismen für betroffene Personen, deren Rechte verletzt werden. Alternativ könnte der Aktionsplan in dieser Hinsicht ergänzt werden (Punkt 66 der Bewertung des Bürgerbeauftragten);
Zum Aktionsplan
C. Ermittlung von Maßnahmen, die dem unter Nummer 17 der Strategie vorgesehenen Ziel eine konkrete Dimension verleihen, d. h., dass nach Meldung durch das Frontex-Personal oder die teilnehmenden Beamten auf Vorfälle oder schwerwiegende Risiken in Bezug auf die Grundrechte "eingegriffen werden kann" (Nummer 62 der Bewertung des Bürgerbeauftragten);
D. unter Angabe i) des Datums der Veröffentlichung des jährlichen Fortschrittsberichts über die Umsetzung der Strategie und ii) der Mittel, mit denen sie "veröffentlicht" wird (Punkt 63 der Bewertung des Bürgerbeauftragten);
E. Klärung der Sanktionen für Teilnehmer an Frontex-Operationen, die nicht Mitglieder ihres eigenen Personals sind (Punkt 64 der Bewertung des Bürgerbeauftragten);
F. Festlegung spezifischer Leitlinien für Teilnehmer an gemeinsamen Rückführungsaktionen in Bezug auf den Umgang mit Notsituationen, in denen sich abgefangene Migranten befinden können (Randnummer 65 der Bewertung des Bürgerbeauftragten);
Zu den Verhaltenskodizes
G. weitere Klarstellung der Rechtsnatur des Verhaltenskodex (Punkt 68 der Bewertung des Bürgerbeauftragten);
H. Präzisierung von Artikel 19 Absatz 2 und Artikel 20 Absatz 2 des Verhaltenskodex (Punkt 70 der Bewertung des Bürgerbeauftragten);
I. Aufnahme einer Bestimmung über das Verhältnis zwischen diesem Kodex und dem (allgemeinen) Verhaltenskodex in den künftigen Gemeinsamen Rückkehrkodex (Punkt 71 der Bewertung des Bürgerbeauftragten);
In Bezug auf die Beendigung/Aussetzung des Betriebs
J. Bereitstellung konkreter Leitlinien in Bezug auf die tatsächliche Bedeutung von Formulierungen wie "wenn die Bedingungen für die Durchführung dieser gemeinsamen Aktionen oder Pilotprojekte nicht mehr erfüllt sind" und Verletzungen der Grundrechte oder der Verpflichtungen zum internationalen Schutz, die "schwerwiegend sind oder voraussichtlich anhalten werden" (Randnummer 76 der Bewertung des Bürgerbeauftragten);
K. zu prüfen, ob es Spielraum für die Festlegung von Vorschriften, beispielsweise im Gemeinsamen Rückkehrkodex, über die Beendigung und Aussetzung gemeinsamer Rückkehraktionen gibt (Ziffer 77 der Bewertung des Bürgerbeauftragten);
Bezüglich des Beratenden Forums
L. alle möglichen Maßnahmen zu ergreifen, um die enge Zusammenarbeit und Unterstützung des Forums mit dem FRO bei der wirksamen Erfüllung seiner Aufgaben zu fördern (Ziffer 78 der Bewertung des Bürgerbeauftragten);
In Bezug auf die FRO
M. i) Ergreifung möglicher Maßnahmen, damit der Grundrechtsbeauftragte die Bearbeitung von Beschwerden über Grundrechtsverletzungen bei allen Frontex-Tätigkeiten, die von individuell von den Verstößen betroffenen Personen und auch im öffentlichen Interesse eingereicht werden, in Erwägung ziehen kann, und ii) Bereitstellung angemessener administrativer Unterstützung zu diesem Zweck (Randnummer 83 der Bewertung des Bürgerbeauftragten).
Gemäß meinem Statut übermittelt Frontex vor dem 31. Juli 2013 eine ausführliche Stellungnahme. Die ausführliche Stellungnahme könnte aus der Annahme meines Empfehlungsentwurfs und einer Beschreibung seiner Umsetzung bestehen.
Mit freundlichen Grüßen,
P. Nikiforos Diamandouros
Beilage:
- Entwurf einer Empfehlung an Frontex