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Schreiben der Europäischen Bürgerbeauftragten zur Einleitung der Initiativuntersuchung OI/5/2012/BEH-MHZ zur Umsetzung der Grundrechtsverpflichtungen durch Frontex
Correspondence - Date Tuesday | 06 March 2012
Case OI/5/2012/BEH-MHZ - Opened on Tuesday | 06 March 2012 - Recommendation on Thursday | 14 November 2013 - Special report on Thursday | 07 November 2013 - Decision on Tuesday | 12 November 2013 - Institution concerned European Border and Coast Guard Agency ( Closed after Special Report ) - Country France
| Ilkka Laitinen
Exekutivdirektor Europäische Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen Rondo ONZ 1 00 124 WARSZAWA POLOGNE |
Straßburg, den 06.03.2012
Initiativuntersuchung OI/5/2012/BEH-MHZ zur Umsetzung der Grundrechtsverpflichtungen durch Frontex
Sehr geehrter Herr Laitinen,
hiermit teile ich Ihnen mit, dass ich beschlossen habe, eine Initiativuntersuchung zur Umsetzung der Grundrechtsverpflichtungen von Frontex einzuleiten. Die Gründe für die Untersuchung lauten wie folgt:
Am 1. Dezember 2009 wurde mit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon die Charta der Grundrechte der EU für Frontex, eine Agentur der EU, rechtsverbindlich.
Im Anschluss an eingehende Beratungen und als Reaktion auf die Bedenken und Erwartungen der Zivilgesellschaft erließen das Europäische Parlament und der Rat am 25. Oktober 2011 die Verordnung 1168/2011/EU (im Folgenden die „Verordnung“), mit der die Rolle von Frontex weiter gestärkt und ausdrücklich festgelegt wurde, dass Frontex seine Aufgaben in vollem Einklang mit der Charta der Grundrechte erfüllen muss. Die Verordnung sieht vor, dass Frontex bestimmte Verwaltungsmechanismen und -instrumente einrichtet, um die Einhaltung seiner Verpflichtungen in Bezug auf die Achtung der Grundrechte zu fördern und zu überwachen.
Angesichts des neuen Rechtsrahmens, in dem Frontex tätig ist, und des großen Interesses der Zivilgesellschaft an der Verwaltung der Außengrenzen der EU, einschließlich ihrer grundrechtlichen Dimension, halte ich es für sinnvoll, im Wege einer Initiativuntersuchung die Umsetzung der oben genannten Bestimmungen durch Frontex zu klären. Ich würde es daher begrüßen, wenn Frontex mich über seinen Standpunkt zu folgenden Punkten informieren könnte:
1 Die Grundrechtestrategie
Artikel 26a Absatz 1 der Verordnung sieht vor, dass Frontex a) eine Grundrechtestrategie ausarbeitet, weiterentwickelt und umsetzt und b) einen wirksamen Mechanismus zur Überwachung der Achtung der Grundrechte bei allen ihren Tätigkeiten einrichtet.
Angesichts dieser Bestimmungen wird Frontex gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten:
i) Wie ist der aktuelle Stand in Bezug auf die Annahme der Grundrechtestrategie von Frontex?
ii) Welche Maßnahmen hat Frontex ergriffen oder beabsichtigt, um einen wirksamen Mechanismus zur Überwachung der Achtung der Grundrechte bei den Tätigkeiten von Frontex einzurichten?
iii) Könnte Frontex unter Berücksichtigung der Tatsache, dass Frontex an Koordinierungs- und Unterstützungsmaßnahmen im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten beteiligt ist, bitte erläutern, wie sie – möglicherweise auch anhand von Beispielen – den Verweis auf „alle Tätigkeiten der Agentur“ gemäß Artikel 26a Absatz 1 der Verordnung versteht?
iv) Ist Frontex der Ansicht, dass die Entwicklung eines wirksamen Mechanismus zur Überwachung der Grundrechte einen Beschwerdemechanismus für Personen umfassen sollte, die von den Tätigkeiten von Frontex betroffen sind? (Siehe auch nachstehende Ziffern 3 ii und 5 ii).
2 Verhaltenskodizes
Die Verordnung sieht die Annahme von Verhaltenskodizes vor, die für alle Operationen gelten, wie z. B. einen Kodex für a) Verfahren zur Gewährleistung des Grundsatzes der Rechtsstaatlichkeit und der Achtung der Grundrechte und b) die Rückführung von Drittstaatsangehörigen, die sich ohne gültige Dokumente physisch in EU-Mitgliedstaaten aufhalten.
i) Kann Frontex bitte erläutern, wie es das Verhältnis (a) zwischen seiner Grundrechtestrategie (siehe Punkt 1) und diesen Verhaltenskodizes und (b) zwischen den verschiedenen Kodizes selbst sieht?
ii) Wie ist der aktuelle Stand in Bezug auf die Annahme dieser Verhaltenskodizes?
3 Der Grundrechtsbeauftragte
Gemäß Artikel 26a Absatz 3 der Verordnung benennt der Frontex-Verwaltungsrat einen Grundrechtsbeauftragten.
i) Was sollte nach Ansicht von Frontex die genauen Zuständigkeiten und Pflichten des FRO sein?
ii) Sieht Frontex vor, dass der Grundrechtsbeauftragte befugt sein könnte, Beschwerden von Einzelpersonen über die Achtung der Grundrechte durch die Mitgliedstaaten und/oder Frontex entgegenzunehmen?
iii) Hat der Verwaltungsrat den FRO bereits ernannt, und wenn nicht, wie sieht das Verfahren und der Zeitrahmen dafür aus?
4 Europäische Grenzschutzteams/ Der Koordinierungsbeauftragte
Die Verordnung bezieht sich auf europäische Grenzschutzteams und schreibt vor, dass sie bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben und Befugnisse die Grundrechte uneingeschränkt achten.
i) Da sich diese Teams offenbar aus Vertretern von Frontex und der Mitgliedstaaten zusammensetzen, die für mögliche Misserfolge dieser Teams bei der uneingeschränkten Achtung der Grundrechte verantwortlich sein werden, und
ii) Welche Rolle spielt der Koordinierungsbeauftragte in dieser Hinsicht?
5 Beendigung gemeinsamer Aktionen und Pilotprojekte
Gemäß Artikel 3 Absatz 1a der Verordnung kann Frontex nach Unterrichtung des betreffenden Mitgliedstaats gemeinsame Aktionen und Pilotprojekte beenden, wenn die Bedingungen für die Durchführung dieser gemeinsamen Aktionen oder Pilotprojekte nicht mehr erfüllt sind. Der Exekutivdirektor setzt gemeinsame Aktionen und Pilotprojekte ganz oder teilweise aus oder beendet sie, wenn er der Auffassung ist, dass Verletzungen der Grundrechte oder der Verpflichtungen zum internationalen Schutz schwerwiegender Art sind oder wahrscheinlich fortbestehen.
Im Lichte dieser Bestimmungen
i) Könnte Frontex bitte erläutern, welche Verfahren und Kriterien es anwenden wird, um mögliche Verletzungen der Grundrechte oder der Verpflichtungen zum internationalen Schutz zu ermitteln, die schwerwiegender Art sind oder wahrscheinlich andauern werden?
ii) Plant Frontex die Einrichtung eines Mechanismus, mit dem a) Personen, die behaupten, betroffen zu sein, und/oder b) andere Personen sich bei Frontex über Verletzungen der Grundrechte oder der Bestimmungen über internationalen Schutz beschweren können?
iii) Falls der Exekutivdirektor beschließt, eine Operation oder ein Pilotprojekt auszusetzen oder zu beenden, welche anderen Schritte könnte Frontex im Einklang mit seinem Mandat in Betracht ziehen, um zur Behebung der festgestellten Verletzungen der Grundrechte und der Verpflichtungen zum internationalen Schutz beizutragen?
Ich würde mich freuen, wenn Sie bis zum 31. Mai 2012 eine Stellungnahme zu den oben genannten Fragen und Themen abgeben würden. Soweit Frontex die unter den Nummern 1 und 2 genannten Strategien, Verfahren und Kodizes bereits angenommen hat, wäre ich Ihnen darüber hinaus dankbar, wenn Sie mir Kopien davon zur Verfügung stellen könnten.
Ferner möchte ich Ihnen mitteilen, dass ich während meiner Untersuchung die Veröffentlichung der Stellungnahme von Frontex auf meiner Website in Erwägung ziehen kann, um interessierten Dritten Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Ich habe auch beschlossen, die nationalen Bürgerbeauftragten, die Mitglieder des Europäischen Verbindungsnetzes der Bürgerbeauftragten sind, über meine Untersuchung zu informieren.
Sollten Ihre Dienststellen weitere Informationen oder Klarstellungen zu dieser Initiativuntersuchung benötigen, wenden Sie sich bitte an Frau Marta Hirsch-Ziembinska (+33 388 17 27 46) oder Herrn Bernhard Hofstötter (+33 388 17 81 05), die für die Untersuchung zuständigen Rechtsreferenten.
Mit freundlichen Grüßen,
P. Nikiforos Diamandouros