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Schreiben an das Europäische Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) über die Erhebung und Bewertung von Informationen durch das ECDC während der COVID-19-Krise

Europäisches Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC)
Dr. Andrea Ammon
Exekutivdirektorin

Straßburg, den 24.7.2020

OI/3/2020/TE

Betrifft: Wie das Europäische Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten während der COVID-19-Krise Informationen gesammelt und bewertet hat

Sehr geehrter Herr Dr. Ammon,

Ich schreibe Ihnen zu einer Zeit, in der das Europäische Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) außerordentliche Anstrengungen unternimmt, um der Europäischen Kommission und den EU-Mitgliedstaaten die notwendige unabhängige wissenschaftliche Beratung und Unterstützung bei der Bekämpfung der COVID-19-Pandemie zu bieten. Diese Bemühungen, die auf dem persönlichen und beruflichen Engagement von Ihnen und dem gesamten Personal der Agentur beruhen, sind von entscheidender Bedeutung, um die EU in die Lage zu versetzen, die Krise zu bewältigen.

Als Bürgerbeauftragter ist es meine Aufgabe, dafür zu sorgen, dass die EU-Verwaltung transparent, effizient und unabhängig arbeitet und die Grundsätze einer guten Verwaltung einhält. Es ist besonders wichtig, dass die EU und ihre Institutionen während einer Krise ihre hohen Standards beibehalten, um das Vertrauen in die Behörden und die Zusammenarbeit der Bürger mit den schwierigen Maßnahmen, die von ihnen gefordert werden, zu gewährleisten. Ich habe daher die EU-Verwaltung in diesem Zeitraum und insbesondere die Organe, Einrichtungen und Agenturen der EU an vorderster Front überwacht.

Angesichts der zentralen Rolle des ECDC habe ich Ihre Arbeit während dieses globalen Gesundheitsnotstands untersucht, mit besonderem Schwerpunkt darauf, wie das ECDC in der Lage war, die seiner Arbeit zugrunde liegenden Daten zu sammeln und zu bewerten. Um mit dieser Prüfung fortzufahren, muss mein Amt bestimmte Dokumente im Rahmen einer Untersuchung überprüfen [1]. Mit dieser Untersuchung soll das ECDC jetzt und nach der Krise unterstützt werden, indem es, wie oben dargelegt, eine unabhängige Bewertung seiner Kapazitäten zur Informationsbeschaffung vorlegt.

Als ersten Schritt halte ich es für sinnvoll,[2] Kopien der folgenden Dokumente einzusehen:

  • die Ersuchen um wissenschaftliche Gutachten, die das ECDC im Januar 2020 von der Kommission und den Mitgliedstaaten im Zusammenhang mit COVID-19 erhalten hat;
  • die COVID-19-bezogenen Umfragen, die das ECDC den Mitgliedstaaten übermittelt hat, einschließlich der Antworten der Mitgliedstaaten auf diese Umfragen;
  • Kooperationsabkommen zwischen dem ECDC und der China CDC, der US CDC und der WHO/WHO Europe; und
  • die Aktualisierungen und Informationen, die das ECDC im Januar 2020 über das Frühwarn- und Reaktionssystem erhalten hat, nachdem die GD SANTE am 9. Januar 2020 eine Warnmeldung veröffentlicht hatte.

Ich wäre dankbar, wenn das ECDC meinem Büro die oben genannten Dokumente, vorzugsweise in elektronischer Form, bis zum 30. August 2020 zur Verfügung stellen könnte.

Wenn es zusätzliche Dokumente oder Informationen gibt, die das ECDC zu diesem Zeitpunkt für meine Untersuchung für relevant hält, können Sie diese gerne beifügen.

Informationen oder Dokumente, die Ihr Organ als vertraulich erachtet, werden ohne vorherige Zustimmung des ECDC nicht an andere Personen weitergegeben. Informationen und Dokumente dieser Art werden kurz nach Abschluss der Untersuchung aus den Akten des Europäischen Bürgerbeauftragten gelöscht [3].

Nach Prüfung der oben genannten Dokumente könnte es sinnvoll sein, ein Treffen zwischen meinem Untersuchungsteam und den Mitarbeitern des ECDC zu vereinbaren, um weitere Erläuterungen zu erhalten und noch offene Fragen zu erörtern. Mein Büro wird sich zu gegebener Zeit mit Ihnen in Verbindung setzen.

Sollte das ECDC zu diesem Zeitpunkt weitere Informationen oder Klarstellungen benötigen, einschließlich der Modalitäten für die Übermittlung der einschlägigen Unterlagen, können sich Ihre Mitarbeiter an das Referat Strategische Anfragen (Frau Tanja Ehnert oder Frau Dorien Laermans) wenden.

Vielen Dank für Ihre Mitarbeit in dieser Angelegenheit.

 

Mit freundlichen Grüßen,

Emily O'Reilly

 

[1] Über die Untersuchung spezifischer Beschwerden hinaus ist die Europäische Bürgerbeauftragte auch befugt, von sich aus Untersuchungen durchzuführen. Diese Untersuchungen zielen darauf ab, allgemeinere systemische Fragen zu untersuchen, die die EU-Verwaltung betreffen.

[2] Die Sammlung von Informationen und die Kontrolle von Dokumenten erfolgen auf der Grundlage von Artikel 3 Absatz 2 des Statuts des Europäischen Bürgerbeauftragten (http://www.ombudsman.europa.eu/en/resources/statute.faces#hl2) und Artikel 4 der Durchführungsbestimmungen des Europäischen Bürgerbeauftragten: http://www.ombudsman.europa.eu/de/resources/provisions.faces#hl3.

[3] Gemäß den Artikeln 4.8 und 9.4 der Durchführungsbestimmungen des Europäischen Bürgerbeauftragten gilt Folgendes: https://www.ombudsman.europa.eu/en/resources/provisions.faces  

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