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Ablehnung des Antrags des Beschwerdeführers auf Auswahlverfahren EFSA/X/AD/2011/017

Behauptung(en)

1) Die EFSA hat ihre Entscheidung, den Antrag des Beschwerdeführers abzulehnen, nicht konkret und konkret begründet und damit gegen die Artikel 18 und 22 des Europäischen Kodex für gute Verwaltungspraxis verstoßen.

2) Die EFSA hat ungerecht gehandelt, als sie den Beschwerdeführer vom Auswahlverfahren ausgeschlossen hat.

3) Die EFSA hat es versäumt, dem Beschwerdeführer die Bewertungskriterien klar und eindeutig mitzuteilen.

Forderung(en)

1) Die EFSA sollte ihre Entscheidung, den Antrag des Beschwerdeführers abzulehnen, konkret und konkret begründen.

2) Die EFSA sollte ihre Bewertung des Antrags des Beschwerdeführers überprüfen.

3) Die EFSA sollte dem Beschwerdeführer die Bewertungskriterien klar und eindeutig mitteilen.

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