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Wie die Europäische Kommission sicherstellt, dass es keine Interessenkonflikte mit externen Sachverständigen gibt, die an der Bewertung von Projektvorschlägen im Rahmen des Europäischen Verteidigungsfonds beteiligt sind
Eröffnete Fälle
Fall SI/6/2022/KR - Geöffnet am Freitag | 09 Dezember 2022 - Entscheidung vom Montag | 10 Juli 2023 - Betroffene Institution Europäische Kommission - Land Frankreich
Untersuchung eingeleitet
09/12/2022Laufende Untersuchung
09/12/2022Ergebnis der Untersuchung
10/07/2023
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Frau Ursula von der Leyen Präsidentin Europäische Kommission |
Sehr geehrter Herr Präsident,
Öffentliche Ausgaben für Militär- und Verteidigungsfragen sind von großem öffentlichen Interesse. Der Europäische Verteidigungsfonds [1] unterstützt den Privatsektor und Forschungseinrichtungen in der EU bei der Entwicklung von Verteidigungstechnologie und -ausrüstung. Der Verteidigungsfonds beläuft sich im laufenden EU-Haushaltszeitraum von 2021 bis 2027 auf rund 8 Mrd. EUR.
Die Europäische Kommission ist für die Entscheidung über die Mittelzuweisung im Rahmen des Verteidigungsfonds zuständig und hat nun die Auswahl der ersten Projektrunde abgeschlossen [2]. Dabei wird sie von externen Sachverständigen unterstützt, die zur Bewertung, Ethikprüfung und Budgetschätzung von Vorschlägen beitragen. Diese externen Experten kommen aus dem öffentlichen und privaten Sektor sowie aus Wissenschaft und Forschungseinrichtungen und werden aufgrund ihrer Fähigkeiten und einschlägigen Erfahrungen und Kenntnisse ausgewählt.
Die Kommission ernennt diese Sachverständigen und stellt sicher, dass sie in Angelegenheiten, in denen sie einen Interessenkonflikt haben könnten, nicht bewerten, beraten oder unterstützen. Dies gilt zwar für alle öffentlichen Mittel, doch ist es angesichts des sensiblen Charakters von Verteidigungsfragen umso wichtiger, sicherzustellen, dass bei der Bewertung und Zuweisung von Mitteln keine Risiken oder Wahrnehmungen von Interessenkonflikten bestehen.
Wenn die Kommission externe Sachverständige zur Unterstützung der Bewertung von Vorschlägen auswählt und vergütet, werden in der Regel Listen der Sachverständigen auf dem Portal „Funding & Tenders“ der Kommission [3] veröffentlicht, was eine gewisse öffentliche Kontrolle ermöglicht. Die EU-Rechtsvorschriften zur Einrichtung des Verteidigungsfonds weichen ausdrücklich von dieser allgemeinen Regel ab.[4] Aufgrund des Mangels an öffentlichen Informationen über diese Sachverständigen ist es umso wichtiger, dass die Kommission eine solide interne Bewertung der ernannten Sachverständigen in Bezug auf Interessenkonflikte durchführt. Ich bin mir in diesem Zusammenhang auch bewusst, dass das Ergebnis der Ethik-Screenings von Projektvorschlägen des Verteidigungsfonds nicht öffentlich ist.
Vor diesem Hintergrund wäre es hilfreich, wenn die Kommission die folgenden Fragen im Zusammenhang mit der ersten Runde der Projektauswahl beantworten könnte.
- Könnte die Kommission bitte die Maßnahmen darlegen, mit denen sichergestellt werden soll, dass die Einbeziehung externer Sachverständiger in das Ethik-Screening und die Bewertung von Projekten nicht zu Interessenkonflikten führt?
- Welche Verhaltenskodizes des Mustervertrags für Sachverständige [5], auf den in der Aufforderung zur Einreichung von Bewerbungen für Sachverständigenkandidaten Bezug genommen wird, gelten für Sachverständige, die am Verteidigungsfonds beteiligt sind?
Ich würde weitere Anmerkungen der Kommission zu diesem wichtigen Thema begrüßen.
Ich wäre Ihnen dankbar, wenn die Kommission diese Fragen bis zum 31. März 2023 beantworten könnte. Falls die Kommission weitere Informationen benötigt, wenden Sie sich bitte an den zuständigen Untersuchungsbeauftragten, Herrn Koen Roovers.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Zusammenarbeit.
Mit freundlichen Grüßen,
Emily O'Reilly
Europäische Bürgerbeauftragte
Straßburg, 9.12.2022
[1] Verordnung (EU) 2021/697 vom 29. April 2021 zur Einrichtung des Europäischen Verteidigungsfonds und zur Aufhebung der Verordnung (EU) 2018/1092, siehe: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/PDF/?uri=CELEX:32021R0697&from=EN.
[2] Siehe: https://defence-industry-space.ec.europa.eu/funding-and-grants/calls-proposals/european-defence-fund-2021-calls-proposals-results_en.
[3] Im Einklang mit Artikel 237 der EU-Haushaltsordnung.
[4] Siehe Artikel 26 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2021/697, in dem es in den einschlägigen Teilen heißt: „Abweichend von Artikel 237 der Haushaltsordnung wird die Liste der unabhängigen Sachverständigen nicht veröffentlicht.“
[5] Siehe: https://ec.europa.eu/research/participants/data/ref/h2020/experts_manual/h2020-experts-mono-contract_en.pdf.