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Entscheidung darüber, wie die Europäische Kommission eine Vertragsverletzungsbeschwerde über die Abschaffung der Eisenbahnbehörde durch Tschechien bewertet hat (Rechtssache 351/2025/JN)

Mittwoch | 09 September 2026

Der Fall betraf die Europäische Kommission ´s, die eine Vertragsverletzungsbeschwerde in Bezug auf die Entscheidung von Czechia´s bearbeitete, ihre Eisenbahnbehörde mit der Wettbewerbsbehörde zu verschmelzen. Die Hauptsorge bestand darin, dass der Zusammenschluss möglicherweise gegen EU-Recht verstoßen hat und dass Tschechien möglicherweise keine unabhängige und wirksame Aufsicht über den Eisenbahnsektor gewährleistet hat.

Der Bürgerbeauftragte stellte fest, dass die Kommission es versäumt hatte, dem Beschwerdeführer eine angemessene Begründung für seine Feststellung vorzulegen, dass Tschechien nicht gegen EU-Recht verstoßen habe. Nach Prüfung der Erläuterungen der Kommission im Rahmen der Untersuchung kam die Bürgerbeauftragte zu dem Schluss, dass die Kommission die Angelegenheit sorgfältig untersucht hatte und dass ihre Entscheidung, den Fall abzuschließen, auf soliden Gründen beruhte.

Die Bürgerbeauftragte schloss die Untersuchung mit der Feststellung ab, dass hinsichtlich der Bewertung der Vertragsverletzungsbeschwerde durch die Kommission kein Missstand in der Verwaltungstätigkeit festgestellt wurde. Da die Kommission im Laufe der Untersuchung eine ausführliche Begründung vorgelegt hat, wurde dieser Aspekt des Falles beigelegt. Der Bürgerbeauftragte schlug der Kommission vor, den Beschwerdeführern stets eine angemessene Begründung zu übermitteln, wenn sie beabsichtigen, ein Vertragsverletzungsverfahren einzustellen.

Beschluss über die von der Europäischen Kommission benötigte Zeit für die Bearbeitung einer Vertragsverletzungsbeschwerde über die Verlängerung der Laufzeit von Konzessionen für Wassersportaktivitäten in Spanien – CHAP(2018)03728, EUP(2021)9949 (Rechtssache 2172/2025/PGP)

Dienstag | 25 August 2026

Der Fall betraf die Zeit, die die Europäische Kommission benötigte, um ihre Bewertung einer 2018 gegen Spanien erhobenen Vertragsverletzungsbeschwerde abzuschließen. Die Vertragsverletzungsbeschwerde betraf die 2014 im spanischen Hafengesetz eingeführten Gesetzesänderungen und die anschließende Verlängerung der Konzessionsdauer für Wassersportaktivitäten im öffentlichen Bereich des Hafens durch die Hafenbehörde der Balearen. In ihrer Vertragsverletzungsbeschwerde machte der Beschwerdeführer im Wesentlichen geltend, dass die genannten Gesetzesänderungen und die Verlängerung der Laufzeit der Konzessionen durch die Hafenbehörde der Balearen gegen die Art. 49, 56 und 106 AEUV verstießen.

Die Bürgerbeauftragte stellte fest, dass die Kommission nicht nachgewiesen habe, dass sie in dem Fall fleißig und aktiv gewesen sei, und dass sie keine überzeugenden Gründe dafür angegeben habe, warum sie ihre Bewertung nach mehr als sieben Jahren nicht abgeschlossen habe. Der Bürgerbeauftragte vertrat die Auffassung, dass dies einen Missstand in der Verwaltungstätigkeit darstelle, und empfahl der Kommission, ihre Bewertung unverzüglich abzuschließen. Die Bürgerbeauftragte ermittelte auch Probleme im Zusammenhang mit den dem Beschwerdeführer zur Verfügung gestellten Informationen und der Führung von Aufzeichnungen im Zusammenhang mit dem EU-Pilot-Dialog, den die Kommission mit Spanien geführt hatte, und machte zwei entsprechende Verbesserungsvorschläge in dieser Hinsicht.

Während die Kommission nach der Einleitung der Untersuchung des Bürgerbeauftragten einen neuen Dialog vor der Vertragsverletzung (früher als EU-Pilot-Dialog bezeichnet) mit Spanien eröffnete, hatte die Kommission ihre Bewertung der Vertragsverletzungsbeschwerde noch nicht abgeschlossen, als der Bürgerbeauftragte diesen Fall abgeschlossen hatte. Sie habe auch keine hinreichende Rechtfertigung für den Zeitaufwand geliefert. Daher bestätigte die Bürgerbeauftragte ihre Feststellung eines Missstands in der Verwaltungstätigkeit. Die Bürgerbeauftragte wird weiterhin die Aufzeichnungen der Kommission in Bezug auf Dialoge vor Verstößen sowie die Art und Weise, wie sie beim Abschluss dieser Dialoge mit Beschwerdeführern kommuniziert, überwachen.

Beschluss darüber, wie die Europäische Kommission mit einem Antrag auf Zugang der Öffentlichkeit zu einem Dokument im Zusammenhang mit einem Lithiumbergbauprojekt in Serbien umgegangen ist, das nach dem Gesetz über kritische Rohstoffe als „strategisches Projekt“ eingestuft wurde (Fall 3238/2025/MIG)

Montag | 20 Juli 2026

Der Fall betraf einen Antrag auf Zugang der Öffentlichkeit zu einem Dokument im Zusammenhang mit der Entscheidung der Europäischen Kommission, ein Mineralgewinnungsprojekt in Serbien als „strategisches Projekt“ im Sinne des Gesetzes über kritische Rohstoffe (CRMA) auszuweisen. Insbesondere beantragte der Beschwerdeführer Zugang zu der einschlägigen Genehmigung dieses Beschlusses durch das betreffende Nicht-EU-Land. Der Beschwerdeführer hatte seinen Antrag im Juli 2025 bei der Europäischen Kommission eingereicht.

Die Kommission antwortete erstmals im August 2025. Sie identifizierte ein Dokument als in den Anwendungsbereich des Zugangsantrags fallend, zu dem sie sich weigerte, der Öffentlichkeit den gesamten Zugang zu gewähren. Dabei argumentierte die Kommission, dass die Offenlegung die internationalen Beziehungen der EU zu dem Land, in dem sich das Projekt befindet, untergraben könnte.

Der Beschwerdeführer focht die Entscheidung der Kommission an, indem er im September 2025 einen „Bestätigungsantrag“ stellte. Als die Kommission keine ausdrückliche Antwort gab, wandte sich der Beschwerdeführer im Oktober 2025 an den Bürgerbeauftragten.

Die Bürgerbeauftragte leitete eine Untersuchung zur impliziten Weigerung der Kommission ein, der Öffentlichkeit Zugang zu gewähren, und forderte die Kommission in einem ersten Schritt auf, so bald wie möglich eine ausdrückliche Antwort auf den Zweitantrag des Beschwerdeführers anzunehmen. Da innerhalb der gesetzten Frist keine Antwort einging, prüfte das Untersuchungsteam des Bürgerbeauftragten das betreffende Dokument zusammen mit Unterlagen über die Konsultation des betreffenden Nicht-EU-Landes.

Die Kommission antwortete dem Beschwerdeführer im Mai 2026, indem sie einen breiten teilweisen Zugang zu dem streitigen Dokument gewährte und nur begrenzte personenbezogene Daten unkenntlich machte, was der Beschwerdeführer nicht beanstandete. Der Bürgerbeauftragte vertrat daher die Auffassung, dass die Beschwerde über die implizite Zugangsverweigerung der Kommission durch den nun gewährten Zugang beigelegt worden sei. Allerdings bedauerte die Bürgerbeauftragte die Verzögerungen, die der Kommission bei der Bearbeitung des Zugangsantrags der Beschwerdeführerin entstanden waren, die auch nach der Einleitung ihrer Untersuchung anhielten. Die Bürgerbeauftragte verfolgt die Frage der Verzögerungen auf der Grundlage der bei ihr eingereichten Beschwerden weiterhin genau.

 

Beschluss über das Versäumnis der Europäischen Kommission, die Öffentlichkeit über den Stand ihres geplanten Legislativvorschlags zu nachhaltigen Lebensmittelsystemen gemäß der EU-Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ zu informieren (Fall 2129/2025/MIK)

Donnerstag | 02 Juli 2026

In dem Fall ging es darum, wie die Europäische Kommission die Öffentlichkeit über den Stand ihrer Legislativinitiative zum Rahmen für nachhaltige Lebensmittelsysteme (FSFS), die Teil der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ war, informierte. Nach der Einleitung dieser Initiative und der öffentlichen Konsultation nahm die Kommission sie nicht in ihr Arbeitsprogramm 2024 auf. Der Beschwerdeführer, eine Organisation, die an der öffentlichen Konsultation teilnahm, befürchtete, dass die Kommission es versäumt habe, die Öffentlichkeit über den Status der Initiative und die Gründe für die Verzögerung bei der Annahme eines diesbezüglichen Legislativvorschlags zu informieren.

Während der Untersuchung der Bürgerbeauftragten erklärte die Kommission, dass sie 2023 ihre politischen Prioritäten aufgrund wirtschaftlicher Störungen infolge des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine, der Proteste der Landwirte in der gesamten EU und allgemeiner Bedenken der Interessenträger in Bezug auf die Landwirtschaft in der EU überarbeitet habe. Im Jahr 2025 nahm die Kommission eine neue „Vision für Landwirtschaft und Ernährung“ an. Da in diesem Dokument die FSFS nicht erwähnt wurde, war die Kommission der Ansicht, dass den Interessenträgern klar war, dass diese Initiative eingestellt wurde. Darüber hinaus erklärte die Kommission, sie sei dabei, die Informationen über alle ihre politischen Initiativen auf ihrer Website zu aktualisieren.

Die Bürgerbeauftragte begrüßte die Zusage der Kommission, für mehr Transparenz über den Stand ihrer politischen Initiativen zu sorgen, und vertrat die Auffassung, dass keine weiteren Untersuchungen in dieser Angelegenheit gerechtfertigt seien.