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Wie die Europäische Kommission sicherstellt, dass die Konsultationen zum "Realitätscheck" den Transparenzanforderungen entsprechen

Der Beschwerdeführer äußerte Bedenken, dass die Europäische Kommission sogenannte „Realitätskontrollen“ von ihren Standard-Transparenzmaßnahmen ausnimmt. Realitätskontrollen sind eine Form der Konsultation von Unternehmensvertretern, die im Rahmen der Arbeiten der Kommission zur Vereinfachung der EU-Rechtsvorschriften durchgeführt wird.

Der Bürgerbeauftragte leitete eine Untersuchung ein und legte der Kommission eine Liste von Fragen vor. Sie versuchte auch, verschiedene Dokumente zu diesem Thema einzusehen.

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