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Maschinelle Übersetzungen können Fehler enthalten, die die Klarheit und Genauigkeit beeinträchtigen können. Der Bürgerbeauftragte übernimmt keine Haftung für etwaige Unstimmigkeiten. Die zuverlässigsten Informationen und die größte Rechtssicherheit finden Sie in der verlinkten Originalversion auf Englisch.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Sprachen- und Übersetzungsregelung.
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Wie die Europäische Kommission sicherstellt, dass die Konsultationen zum "Realitätscheck" den Transparenzanforderungen entsprechen
Fall 1029/2026/KR - Geöffnet am Donnerstag | 02 Juli 2026 - Betroffene Institution Europäische Kommission - Land Dänemark
Beschwerde eingereicht
29/04/2026Analyse der Beschwerde
30/04/2026Laufende Untersuchung
02/07/2026Vorläufiges Ergebnis
Ergebnis der Untersuchung
Der Beschwerdeführer äußerte Bedenken, dass die Europäische Kommission sogenannte „Realitätskontrollen“ von ihren Standard-Transparenzmaßnahmen ausnimmt. Realitätskontrollen sind eine Form der Konsultation von Unternehmensvertretern, die im Rahmen der Arbeiten der Kommission zur Vereinfachung der EU-Rechtsvorschriften durchgeführt wird.
Der Bürgerbeauftragte leitete eine Untersuchung ein und legte der Kommission eine Liste von Fragen vor. Sie versuchte auch, verschiedene Dokumente zu diesem Thema einzusehen.