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Wie die Europäische Kommission mit einem Vertragsverletzungsverfahren in Bezug auf Strandkonzessionen in Italien umgeht (INFR(2020)4118)

Der Beschwerdeführer äußerte Bedenken darüber, wie die Europäische Kommission mit einem Vertragsverletzungsverfahren gegen Italien in Bezug auf die Vorschriften für die Erteilung von Genehmigungen zur Nutzung öffentlicher Meeresgebiete für Tourismus- und Freizeitdienstleistungen am Meer (Strandkonzessionen) umgeht. Insbesondere behauptet der Beschwerdeführer, dass die Kommission bei der Abwicklung des Verfahrens erhebliche Verzögerungen erlitten habe, es versäumt habe, angemessen und transparent über die Angelegenheit zu kommunizieren, und dass ihr Ermessensspielraum im Verfahren nicht von angemessenen Kontroll- und Rechenschaftsmechanismen begleitet worden sei.

Der Bürgerbeauftragte leitete eine Untersuchung ein und ersuchte die Kommission um eine schriftliche Antwort auf die Bedenken des Beschwerdeführers. Sie forderte ferner die Einsichtnahme in Dokumente, die sich im Besitz der Kommission befinden und das Vertragsverletzungsverfahren betreffen.

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