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Beschluss über die von der Europäischen Kommission benötigte Zeit für die Bearbeitung einer Vertragsverletzungsbeschwerde über die Verlängerung der Laufzeit von Konzessionen für Wassersportaktivitäten in Spanien – CHAP(2018)03728, EUP(2021)9949 (Rechtssache 2172/2025/PGP)

Dienstag | 25 August 2026

Der Fall betraf die Zeit, die die Europäische Kommission benötigte, um ihre Bewertung einer 2018 gegen Spanien erhobenen Vertragsverletzungsbeschwerde abzuschließen. Die Vertragsverletzungsbeschwerde betraf die 2014 im spanischen Hafengesetz eingeführten Gesetzesänderungen und die anschließende Verlängerung der Konzessionsdauer für Wassersportaktivitäten im öffentlichen Bereich des Hafens durch die Hafenbehörde der Balearen. In ihrer Vertragsverletzungsbeschwerde machte der Beschwerdeführer im Wesentlichen geltend, dass die genannten Gesetzesänderungen und die Verlängerung der Laufzeit der Konzessionen durch die Hafenbehörde der Balearen gegen die Art. 49, 56 und 106 AEUV verstießen.

Die Bürgerbeauftragte stellte fest, dass die Kommission nicht nachgewiesen habe, dass sie in dem Fall fleißig und aktiv gewesen sei, und dass sie keine überzeugenden Gründe dafür angegeben habe, warum sie ihre Bewertung nach mehr als sieben Jahren nicht abgeschlossen habe. Der Bürgerbeauftragte vertrat die Auffassung, dass dies einen Missstand in der Verwaltungstätigkeit darstelle, und empfahl der Kommission, ihre Bewertung unverzüglich abzuschließen. Die Bürgerbeauftragte ermittelte auch Probleme im Zusammenhang mit den dem Beschwerdeführer zur Verfügung gestellten Informationen und der Führung von Aufzeichnungen im Zusammenhang mit dem EU-Pilot-Dialog, den die Kommission mit Spanien geführt hatte, und machte zwei entsprechende Verbesserungsvorschläge in dieser Hinsicht.

Während die Kommission nach der Einleitung der Untersuchung des Bürgerbeauftragten einen neuen Dialog vor der Vertragsverletzung (früher als EU-Pilot-Dialog bezeichnet) mit Spanien eröffnete, hatte die Kommission ihre Bewertung der Vertragsverletzungsbeschwerde noch nicht abgeschlossen, als der Bürgerbeauftragte diesen Fall abgeschlossen hatte. Sie habe auch keine hinreichende Rechtfertigung für den Zeitaufwand geliefert. Daher bestätigte die Bürgerbeauftragte ihre Feststellung eines Missstands in der Verwaltungstätigkeit. Die Bürgerbeauftragte wird weiterhin die Aufzeichnungen der Kommission in Bezug auf Dialoge vor Verstößen sowie die Art und Weise, wie sie beim Abschluss dieser Dialoge mit Beschwerdeführern kommuniziert, überwachen.

Beschluss über den Umgang der Europäischen Kommission mit einer Vertragsverletzungsbeschwerde gegen Spanien wegen der Reform seines Strafgesetzbuchs – CHAP(2023)00121 und CPLT(2023)01784 (Rechtssache 1716/2025/AML)

Dienstag | 11 August 2026

In dem Fall ging es darum, wie die Europäische Kommission mit einer Vertragsverletzungsbeschwerde gegen Spanien wegen der Reform seines Strafgesetzbuchs umgegangen ist. Die Beschwerde betraf insbesondere die Sanktionen, die für die Verwendung öffentlicher Vermögenswerte durch Behörden oder Beamte zu privaten Zwecken vorgesehen waren. Der Beschwerdeführer machte geltend, die Kommission sei bei der Bearbeitung seiner Vertragsverletzungsbeschwerde übermäßig verzögert worden.   

Der Bürgerbeauftragte leitete eine Untersuchung ein und forderte die Kommission auf, die für die Bearbeitung der Beschwerde benötigte Zeit zu erläutern. Das Untersuchungsteam des Bürgerbeauftragten prüfte auch die Dokumente im Zusammenhang mit der Vertragsverletzungsbeschwerde. Auf der Grundlage der Untersuchung stellte die Bürgerbeauftragte fest, dass die Kommission seit 2022 regelmäßige Maßnahmen in dieser Angelegenheit ergriffen und eine angemessene Erklärung hinsichtlich der für die Bearbeitung des Dossiers benötigten Zeit abgegeben hatte. Ungeachtet dessen bedauerte der Bürgerbeauftragte, dass die Kommission dem Beschwerdeführer zu einem früheren Zeitpunkt keine umfangreicheren Aktualisierungen übermittelte.

Der Bürgerbeauftragte schloss die Untersuchung mit der Schlussfolgerung ab, dass keine weiteren Untersuchungen gerechtfertigt waren.