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Entscheidung über die Zeit, die der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB) für die Bearbeitung einer Beschwerde benötigt (Rechtssache 27/2026/TM)

Donnerstag | 04 Juni 2026

Der Fall betraf die Zeit, die der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB) benötigte, um über eine Beschwerde zu entscheiden, die 2022 in Bezug auf die Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Beschwerdeführers eingereicht wurde.

Im Zuge der Untersuchung des Bürgerbeauftragten schloss der EDSB seine vorläufige Bewertung der aufgeworfenen Fragen ab. Dennoch stellte die Bürgerbeauftragte fest, dass der EDSB zwar einige Erklärungen für die Verzögerung vorlegte, die Gesamtdauer der Bearbeitung der Beschwerde jedoch einen Missstand in der Verwaltungstätigkeit darstellte.

Die Bürgerbeauftragte begrüßt, dass der EDSB Maßnahmen ergriffen hat, um seinen Rückstand zu beheben, um ähnliche Situationen in Zukunft zu vermeiden.