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Wie die Europäische Kommission mit einem Antrag auf Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten im Zusammenhang mit einem Lithiumbergbauprojekt in Serbien umgegangen ist, das nach dem Gesetz über kritische Rohstoffe als „strategisches Projekt“ eingestuft wurde

Der Beschwerdeführer beantragte bei der Europäischen Kommission den Zugang der Öffentlichkeit zu einem Genehmigungsschreiben der serbischen Behörden über die Ausweisung des Bergbauprojekts Jadar in Serbien als „strategisches Projekt“ gemäß dem EU-Gesetz über kritische Rohstoffe. Die Kommission verweigerte den Zugang zu dem Dokument. Dabei berief sie sich auf eine Ausnahme nach den EU-Rechtsvorschriften über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten und argumentierte, dass die Verbreitung den Schutz der internationalen Beziehungen zu Serbien beeinträchtigen könnte.

Der Beschwerdeführer forderte die Kommission auf, ihre Entscheidung zu überprüfen (indem er einen „Bestätigungsantrag“ stellte). Die Kommission bestätigte zwar den Eingang des Antrags des Beschwerdeführers, entschied jedoch nicht innerhalb der gesetzlichen Frist darüber. Der Bürgerbeauftragte leitete eine Untersuchung ein, in der er die Kommission aufforderte, so bald wie möglich einen Beschluss zu fassen. Sie versuchte auch, das fragliche Dokument zu überprüfen.

Die Kommission hat die Beschwerde beigelegt, indem sie einen breiten teilweisen Zugang zu dem streitigen Dokument gewährt und nur begrenzte personenbezogene Daten geschwärzt hat, die der Beschwerdeführer nicht angefochten hat. Allerdings bedauert die Bürgerbeauftragte die Verzögerung der Kommission bei der Annahme der bestätigenden Entscheidung, die auch nach der Einleitung ihrer Untersuchung durch die Bürgerbeauftragte anhielt.

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