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Angebliches Versäumnis, eine Vertragsverletzungsbeschwerde ordnungsgemäß zu bearbeiten – Verweigerung des Zugangs zu Dokumenten
Eröffnete Fälle
Fall 230/2012/ER - Geöffnet am Montag | 27 Februar 2012 - Entscheidung vom Freitag | 14 Februar 2014 - Betroffene Institution Europäische Kommission ( Kein Missstand festgestellt )
Behauptung(en)
1) Die Kommission hat die Vertragsverletzungsbeschwerde des Beschwerdeführers nicht ordnungsgemäß bearbeitet.
2) Die Kommission verweigerte dem Beschwerdeführer unrechtmäßig den Zugang zu den angeforderten Dokumenten.
Forderung(en)
1) Die Kommission sollte Frankreich eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu der rechtswidrigen Praxis übermitteln.
2) Die Kommission sollte ein vorübergehendes Verbot des Handels mit französischen Weinbränden erlassen, bis Frankreich seinen Verpflichtungen aus dem EU-Recht nachkommt.
3) Die Kommission sollte dem Beschwerdeführer Zugang zu den angeforderten Dokumenten gewähren.