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Drittes Interinstitutionelles Seminar über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten
Speech - Speaker Teresa Anjinho - City Brussels - Country Belgium - Date Wednesday | 23 September 2026
Rede der Bürgerbeauftragten Teresa Anjinho auf dem Dritten Interinstitutionellen Seminar über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
Es ist toll, hier zu sein. Zunächst möchte ich Emer Finnegan, dem Generaldirektor des Juristischen Dienstes des Rates, sowie Preben Aamann, dem Generaldirektor für Kommunikation und Information, meinen aufrichtigen Dank für diese Einladung aussprechen.
In den nächsten zwanzig Minuten werde ich gerne meine Gedanken und meine Perspektive als Europäische Bürgerbeauftragte zu den wichtigsten Themen des Seminars sowie zu dem spezifischeren Thema, nämlich dem Zugang zu Dokumenten, mitteilen. Im Anschluss nehme ich gerne Ihre Fragen entgegen.
Aber bevor ich dies tue, gestatten Sie mir, die Bedeutung solcher Ereignisse für die Diskussion unter uns und die Reflexion über die Förderung einer guten Verwaltung hervorzuheben. Dieses Seminar spiegelt nicht nur eine interne Verpflichtung zur Verfeinerung der Bearbeitung von Zugangsanträgen wider, sondern auch eine breitere Bereitschaft der EU-Organe, unsere Verwaltungsverfahren zum Nutzen der Bürgerinnen und Bürger kontinuierlich zu verbessern.
Ein solcher Reflex zur Selbstverbesserung schwingt in einer zunehmend chaotischen und unsicheren Welt mit, in der sich viele Menschen ungehört oder unrepräsentiert fühlen. Es zeigt unser Engagement, dass sich die europäischen öffentlichen Institutionen weiterhin dafür einsetzen, das Leben der Bürgerinnen und Bürger zu verbessern und ihre Grundrechte, in diesem Fall den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten, zu schützen.
Verbesserungen beim Umgang mit Dokumenten und bei der Bereitstellung von Informationen spielen eine besonders wertvolle Rolle, wenn es darum geht, das Vertrauen der Bürger in eine demokratische Gesellschaft zu gewinnen und zu erhalten.
Demokratie hängt schließlich von der kontinuierlichen Zustimmung der Regierten ab, und diese Zustimmung erfordert Informationen und ein klares Verständnis dafür, wie Entscheidungen getroffen werden.
Wir können nicht erwarten, dass die Bürger die Handlungen ihrer öffentlichen Institutionen akzeptieren, ohne in der Lage zu sein, herauszufinden, was diese Institutionen vorhaben und warum ihre Ansichten nicht eingeholt oder berücksichtigt wurden. Einfach ausgedrückt, wenn wichtige Entscheidungen getroffen werden, wollen die Menschen wissen, wer am Tisch war, welche Beweise berücksichtigt wurden und in wessen Namen.
Zum größten Teil glaube ich, dass die EU-Institutionen gute Arbeit leisten, um die Bürgerinnen und Bürger mit Informationen zu versorgen. Aber wir alle wissen – und wie frühere Untersuchungen meines Büros zeigen –, dass das derzeitige System, das 2001 mit der Annahme der Verordnung 1049 formalisiert wurde, noch lange nicht perfekt ist.
Es gibt Lücken und wachsende Risse, die mehr als sichtbar sind und die Stabilität der gesamten Transparenzstruktur beeinträchtigen können. Und eine der sichtbarsten Schwächen in der allgemeinen Stabilität des Rahmens 1049 sind zweifellos die Herausforderungen, mit denen fast alle IBOAs – natürlich einige mehr als andere – konfrontiert sind, wenn es darum geht, Informationen auszutauschen und die Anfragen der Bürger rechtzeitig zu beantworten.
Vor 25 Jahren wurde die Verordnung für eine Welt von Papierspuren, physischen Archiven und analogen Prozessen konzipiert. 25 Jahre später operieren wir in einer Zeit, in der digitale Systeme fast ausschließlich unser tägliches Leben und unsere Arbeit dominieren, in der Verhandlungen über Textnachrichten stattfinden können, in der die Governance zunehmend auf Datenflüsse angewiesen ist, die keine traditionellen Papierspuren hinterlassen, und in der Entscheidungen sogar durch Algorithmen getroffen werden können.
Die Arbeitsweise der EU-Verwaltung hat sich grundlegend und unumkehrbar verändert. Niemand kehrt in eine papierbasierte Welt zurück.
Digitale und KI-gestützte Instrumente haben die Art und Weise, wie Entscheidungen getroffen werden, verändert, während sich die Informations-Governance von der ausschließlichen Kontrolle durch Institutionen hin zu einer zunehmenden Einbeziehung der Unternehmenswelt und externer Interessenträger verlagert hat.
Die Frage, die wir uns stellen müssen, ist: Kann ein Transparenzrahmen, der vor 25 Jahren geschaffen wurde, in unserem neuen digitalen und KI-zentrierten Zeitalter noch für Rechenschaftspflicht sorgen?
Im Laufe der Jahre haben der Gerichtshof der Europäischen Union und der Europäische Bürgerbeauftragte eine umfangreiche Rechtsprechung und "Ombudsprudenz" entwickelt, um insbesondere neuartige rechtliche und faktische Herausforderungen zu bewältigen, die sich aus der Digitalisierung ergeben, wenn es um die Ausübung des Grundrechts auf Zugang der Öffentlichkeit geht.
Von der expansiven Auslegung dessen, was ein „Dokument“ ausmacht, bis hin zu den sich wandelnden Grenzen seiner Ausnahmen haben die Urteile des Gerichtshofs und die Empfehlungen und Verbesserungsvorschläge meines Amtes versucht, einen vordigitalen Rahmen an die heutigen Gegebenheiten anzupassen.
Nirgendwo hat sich diese Anpassung jedoch als umstrittener oder folgenreicher erwiesen als bei der Neubewertung des Konzepts eines „Dokuments“ – ein Begriff, der einst als selbstverständlich galt, heute aber im Mittelpunkt einiger der wichtigsten Debatten im EU-Transparenzrecht steht.
Und genau darauf werde ich mich heute konzentrieren: zu der Frage, wie dieses Schlüsselkonzept, sobald es so einfach ist, zu einem Schlachtfeld für die Bestimmung des Umfangs und der Wirksamkeit des Rechts auf Zugang im digitalen Zeitalter geworden ist.
Die Verordnung definiert ein Dokument in Begriffen, die bewusst ausgewählt wurden, um Veränderungen zu überleben: alle Inhalte – unabhängig von Medium, Papier, Elektronik, Ton, Bild –, die sich auf die Politiken, Tätigkeiten und Entscheidungen beziehen, die in den Zuständigkeitsbereich des Organs fallen.
Fünfundzwanzig Jahre später sieht diese Wahl fast prophetisch aus. Die Definition muss nicht neu formuliert werden. Was sich verändert hat, ist alles um ihn herum: die Art und Weise, wie Institutionen kommunizieren, wie sie speichern, was sie wissen, und in zunehmendem Maße heutzutage, wer – oder was – ihre Entscheidungen ausarbeitet.
Was zählt also als Dokument, wenn die Kommunikation selbst digital geworden ist? Was bedeutet Zugang, wenn eine Entscheidung teilweise von einer Maschine geprägt wurde? Und noch eine Frage taucht auf: Wie können wir sicherstellen, dass die Tätigkeiten der EU – seien sie legislativer, politischer oder rein administrativer Natur – nicht außerhalb der Dokumentation und der damit verbundenen Garantien durchgeführt werden und somit der Rechenschaftspflicht entgehen?
Beginnen Sie mit dem einfachsten Fall: eine E-Mail oder eine SMS. Der Grundsatz, den wir konsequent anwenden müssen, ist, dass der Inhalt entscheidet, nicht das Medium. Aber um dieses Prinzip anzuwenden, müssen wir uns zunächst an vier verschiedene, aber wesentliche Konzepte erinnern.
Lassen Sie mich das klarstellen. Inhalt, Registrierung, Aufbewahrung und Zugriff auf ein Dokument sind vier verschiedene Konzepte, obwohl sie untrennbar miteinander verbunden sind.
Inhalt ist das, was tatsächlich geschrieben wird (je nachdem, wie man das Verb „schreiben“ definiert – von Hand, Tippen auf einer Tastatur, Diktieren einer Sprachnachricht). Es ist die Substanz selbst, und es existiert in dem Moment, in dem es geschaffen wird, unabhängig von allem, was eine Institution später beschließt, damit zu tun. Ob dieser Inhalt als „Dokument“ angesehen wird, hängt davon ab, worauf er sich bezieht – und dies ist eine Rechtsfrage. Das heißt, die Existenz des Inhalts hängt nicht von einer administrativen Entscheidung ab, z. B. davon, ob jemand beschlossen hat, ihn förmlich zu registrieren, ihn irgendwo an einem „privaten Ort“ aufzubewahren oder ihn anschließend zu löschen.
Bei der Registrierung handelt es sich um die interne Akte eines Organs, diesen Inhalt in seinen Aufzeichnungssystemen zu hinterlegen – eine Folge der Anerkennung, dass der Inhalt als Dokument gilt, aber niemals eine Voraussetzung für das Bestehen eines Dokuments ist.
Bei der Aufbewahrung handelt es sich um die weiterführende, gesonderte, praktische Frage, wie lange dieser Inhalt verfügbar gehalten wird, wenn es keine Entscheidung gibt, ihn als Dokument zu registrieren: Tage, Jahre oder gar nicht.
Und schließlich ist der Zugang die institutionelle Entscheidung, das Dokument ganz oder teilweise offenzulegen oder nicht.
vier unterschiedliche Konzepte; Vier verschiedene potenzielle Fehlerpunkte.
Das mag in der Theorie offensichtlich klingen. In der Praxis wurde sie von Fall zu Fall angefochten. Die institutionelle Registrierung und das Führen von Aufzeichnungen sind zu einer echten Herausforderung für den Transparenzrahmen der EU geworden.
Vieles von dem, was ich kurz beschreiben werde, betrifft im Grunde genommen Institutionen, die das Fehlen eines Elements – in der Regel Registrierung – so behandeln, als ob es die anderen drei gelöscht hätte. Es scheint, dass ein Dokument ein Dokument ist, nicht wegen seines Inhalts, sondern wegen der bloßen Handlung von jemandem, der sich entscheidet, es zu registrieren.
Die Beispiele.
Ein Journalist bat um Textnachrichten zwischen dem Kommissionspräsidenten und einem pharmazeutischen CEO auf dem Höhepunkt einer Impfstoffverhandlung, die die ganze Welt beobachtete. Bei der anschließenden Suche wurde nur nach dem gesucht, was bereits registriert war, d. h., es wurde nicht darauf abgezielt, das zu finden, wonach es gesucht wurde. Mein Amt stellte einen Missstand in der Verwaltungstätigkeit fest, und diese Rechtssache gelangte schließlich zum Gericht, das bestätigte, dass die Organe das Recht auf Zugang zu Dokumenten, über die sie verfügen, nicht in der Sache vorenthalten können, indem sie die Unterlagen über ihre Tätigkeit nicht registriert haben.
Bereits in diesem Jahr eröffnete mein Büro eine Untersuchung in Bezug auf eine Textnachricht eines Staatschefs an den Kommissionspräsidenten zu Handelsverhandlungen – ein Fall, der das Problem des Verschwindens von Nachrichten, die Cybersicherheitspolitik und die Aufzeichnung auf einmal betrifft.
Wenn Institute die Registrierung als Voraussetzung für die Definition und damit das Vorhandensein eines Dokuments betrachten, riskieren sie – zumindest in Bezug auf Textnachrichten – graue Rechenschaftszonen zu schaffen, in denen kritische Entscheidungen keine Spuren hinterlassen können.
Dabei geht es nicht um Misstrauen gegenüber Institutionen und deren Einführung moderner digitaler Instrumente. Aus realen Gründen – Cybersicherheit und Schutz von Beamten, die heute echte Ziele sind – gibt es verschwundene Nachrichten auf Smartphones. Mein Büro hat immer betont, dass Transparenz und Sicherheit keine Gegensätze sind. Aber die Argumentation kann nicht in die andere Richtung gehen: Eine Institution kann nicht zulassen, dass eine Sicherheitsarchitektur stillschweigend entscheidet, was überhaupt ein Dokument ist. Wenn der Inhalt für eine EU-Politik und -Tätigkeit oder den Entscheidungsprozess relevant ist, sollte er lange genug überleben, um bewertet zu werden, unabhängig davon, über welchen Kanal er gereist ist.
Dies ist im Wesentlichen eine Frage der Rechenschaftspflicht – und der Frage, wie wir den Übergang von einer analogen zu einer digitalen Verwaltung und darüber hinaus bewältigen. Eine Verwaltung, die moderne Werkzeuge umarmt, kann auf keinen Fall weniger rechenschaftspflichtig sein. Der Übergang muss prinzipiell erfolgen.
Beibehaltung ist genau dort, wo diese Grundsätze konkreter werden. Die Aufbewahrung relevanter Inhalte – die in amtlicher Eigenschaft erstellt und ausgetauscht werden – für einen angemessenen Zeitraum ist keine bürokratische Vorsicht. Es ist das, was die Rückverfolgbarkeit ermöglicht, was die ordnungsgemäße Führung von Aufzeichnungen ermöglicht, was das Verhalten eines Organs vorhersehbar und nicht willkürlich macht und was eine wirkliche Aufsicht überhaupt ermöglicht, sei es durch dieses Amt, durch den Gerichtshof oder durch die Öffentlichkeit selbst. Ohne sie kann keines dieser Dinge funktionieren, egal wie gut entworfen oder ausgestattet der Rest des Frameworks ist.
Und es gibt einen Punkt, bei dem ich fest davon überzeugt bin, dass wir keine Kompromisse eingehen können. Sobald ein Dokument oder ein Inhalt angefordert oder die Entscheidung über den Zugang angefochten wurde, muss es aufrechterhalten werden – automatisch und unabhängig davon, was das Organ letztendlich darüber entscheidet, ob es offengelegt werden sollte. Erst dann kann die Frage des Zugangs zu einem solchen Dokument erörtert, angefochten und überprüft werden. Was niemals passieren sollte, ist, dass dieses Dokument einfach aufhört zu existieren, während die Debatte, die Überprüfung im Gange ist.
Es kann keine gute Verwaltung sein, wenn wir am Ende Zonen ohne Rechenschaftspflicht haben – wenn nichts lange genug überlebt, um kontrolliert zu werden, sei es durch Planung oder durch Zufall. Eine Verwaltung, die ihr eigenes Verhalten durch den Zeitpunkt ihrer eigenen Registrierungs- oder Aufbewahrungseinstellungen unüberprüfbar machen kann, ist in keinem sinnvollen Sinne rechenschaftspflichtig.
Und weil wir uns auf die Auswirkungen der Technologie konzentrieren, muss ich Ihre Aufmerksamkeit auch auf eine andere Frage lenken, mit der wir uns erst zu beschäftigen beginnen: Was passiert mit dem Zugriff, wenn eine Entscheidung, ein Entwurf oder eine Zusammenfassung mit Hilfe von KI erstellt wurde?
Hier sind die Lücken am stärksten. Die Verordnung wurde unter der Annahme erlassen, dass die in ihren Anwendungsbereich fallenden "Dokumente" von Menschen erstellt wurden. Das ist nicht mehr ganz der Fall. KI-gestützte Entscheidungsfindung – beispielsweise automatisierte Visa-Verarbeitung oder algorithmische Regulierungsinstrumente – kann überhaupt kein abrufbares „Dokument“ generieren.
Wenn Algorithmen bei der Ausarbeitung von Gesetzen oder regulatorischen Entscheidungen helfen, gibt es manchmal kein "Dokument", das angefordert werden kann. Und da die Rechtsprechung des Gerichtshofs bestätigt, dass Datenbankauszüge nur dann als Dokumente gelten, wenn vorprogrammierte Suchvorgänge vorhanden sind, können KI-Ausgaben, die keinen festen Datensatz hinterlassen, vollständig außerhalb des Anwendungsbereichs der Verordnung liegen.
Mein Büro hat noch keine Beschwerde speziell darüber erhalten. Aber wir haben nicht auf einen gewartet. In seiner Untersuchung darüber, wie die Kommission sich für den Einsatz künstlicher Intelligenz entscheidet, kam der Hof zu dem Schluss, dass Transparenz und Öffentlichkeitsbeteiligung kein Nachdenken über KI-Systeme sein können – sie müssen von Anfang an konzipiert werden.
Die Institute müssen wissen und erklären können, warum ein KI-Tool die Ergebnisse erbracht hat, die es erbracht hat. Die Mitarbeiter müssen geschult werden, KI-Vorschläge zu hinterfragen und nicht nur bestätigen zu dürfen. Und wenn KI bei einer Entscheidung oder Antwort geholfen hat, sollte die Öffentlichkeit informiert werden – nicht in einer Fußnote begraben, sondern klar gesagt werden: Recherchieren, Zeichnen oder mehr.
Dies ist eindeutig in Arbeit, aber es ist wichtig, sich dessen bewusst zu sein.
Bisher ging es darum, gut zu reagieren, wenn jemand fragt.
Eine weitere wichtige Lösung für das Problem der Arbeitsbelastung und der Ressourcen beim Zugang zu Dokumenten ist jedoch das zweite Schlüsselthema von heute – proaktive Transparenz.
In den letzten Jahren hat sich die Politikgestaltung der EU in einer Vielzahl neuer Bereiche oder auf neue Weise in alte Bereiche ausgeweitet – Verteidigung, internationaler Handelsrahmen, Energie- und Ernährungssicherheit, digitale Souveränität, alle Bereiche, die den Menschen am Herzen liegen und in denen sie ein Mitspracherecht haben wollen. Das Ergebnis war – und wird auch weiterhin – ein Anstieg der Informationsnachfrage sein.
Ich erkenne an, dass dies ebenso wie die KI – d. h. die Verbesserung der Zugänglichkeit – Ihre Arbeit erschwert hat. Aber es ist wichtig, das Gesamtbild nicht aus den Augen zu verlieren. Was wir als EU-Institutionen tun, ist von entscheidender Bedeutung für die Wahrung der Bürgerrechte und des demokratischen Lebens unserer Union.
Unter diesen Umständen können umfangreiche Investitionen in eine Kultur der proaktiven Transparenz nicht nur dazu führen, dass die Institutionen in den Augen der Bürger offener und rechenschaftspflichtiger werden, sondern auch dazu beitragen, den Verwaltungsaufwand für die Bearbeitung von Zugangsanträgen zu verringern.
Es ist wichtig, dass die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der EU wiederkehrende oder vorhersehbare Anträge antizipieren. Wenn ein Organ beispielsweise regelmäßig Anträge auf die gleichen Arten von Dokumenten erhält, sollte es die Möglichkeit in Betracht ziehen, diese proaktiv zu veröffentlichen, anstatt einzelne Anträge wiederholt zu bearbeiten.
Ich freue mich, sagen zu können, dass wir in diesem Bereich im Laufe der Jahre echte Fortschritte erzielt haben, insbesondere in der Kommission und im Rat.
Aber zusätzlich zu den Positiven haben wir auch einige rätselhafte Fälle gesehen, in denen mehr Transparenz und vielleicht mehr proaktive Transparenz gerechtfertigt, aber nicht vorgesehen war.
Beispielsweise befasste sich mein Büro mit einer Untersuchung, bei der die Kommission den Zugang zu verschiedenen Dokumenten zur Bewertung der nationalen Pläne zweier Mitgliedstaaten im Rahmen der Aufbau- und Resilienzfazilität verweigerte. Die Offenlegung könne die Finanz-, Währungs- oder Wirtschaftspolitik nicht nur der EU, sondern auch der betroffenen Mitgliedstaaten untergraben. Als sie jedoch von der Kommission konsultiert wurden, hatten die beiden Länder kein Risiko festgestellt. Darüber hinaus übermittelten sie dem Beschwerdeführer später Dokumente zu ihren ARF-Plänen als Reaktion auf nationale Zugangsanträge.
In jüngerer Zeit gab es einen Fall, in dem sich die Kommission weigerte, unserer Empfehlung zur möglichen Offenlegung eines Berichts einer sehr großen Social-Media-Plattform über die Einhaltung der digitalen EU-Vorschriften zu folgen. Es gab mehrere Probleme bei der Bearbeitung dieses Zugangsantrags, aber interessant im Zusammenhang mit dieser Diskussion ist, dass die betreffende Plattform den Bericht, wenn auch mit Schwärzungen, zum Zeitpunkt der Abgabe unserer Empfehlung veröffentlicht hatte.
Ich erkenne an, dass verschiedene Institutionen oder Organisationen unterschiedliche Meinungen zur Offenlegung haben können, aber diese Art von Unstimmigkeiten sollte eine Überprüfung der derzeitigen Transparenzpraktiken rechtfertigen.
Für die Bürgerinnen und Bürger ist es beispielsweise schwer nachzuvollziehen, warum Dokumente, die bereits an anderer Stelle veröffentlicht wurden, von den EU-Organen nicht offengelegt werden, sei es proaktiv oder als Reaktion auf einen Zugangsantrag.
Und in der Tat erfordert dies nicht nur eine Änderung der Politik, sondern auch eine Änderung der Denkweise. In bestimmten Situationen habe ich den Eindruck, dass Transparenz als Hindernis für Maßnahmen angesehen wird – dass sie die Entscheidungsfindung oder die Fähigkeit der Organe oder der Mitgliedstaaten, Kompromisse zu finden, irgendwie untergraben wird.
Wir sollten uns daran erinnern, dass Transparenz in unserer demokratischen Union tatsächlich ein Handeln ermöglicht. Es ist das, was sicherstellt, dass die Rechtsetzung nicht nur für die Bürger, sondern auch mit ihnen erfolgt. Das ist es, was letztlich der Rechtsetzung ihre Legitimität verleiht.
Die Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 hat sich als widerstandsfähig erwiesen. Resilienz ist jedoch nicht dasselbe wie Effektivität. Ein Rahmen, der nun stark von Rechtsstreitigkeiten im Einzelfall abhängt, um zu entscheiden, ob eine Textnachricht ein Dokument ist, ob ein KI-Ergebnis zugänglich ist oder wie eine KI-gestützte Entscheidung erläutert werden sollte, ist kein Rechtsrahmen, auf den sich die Bürgerinnen und Bürger mit Sicherheit verlassen können.
Bevor ich also Ihre Fragen annehme, gestatten Sie mir, auf einen entscheidenden Aspekt der Zukunft des Zugangs zu Dokumenten einzugehen – die Notwendigkeit einer Überarbeitung der Verordnung.
Ich erkenne an, dass diese Ansicht etwas umstritten sein kann, aber ich glaube, dass die Zeit für eine Debatte gekommen ist.
Wir haben eine Verordnung, die jetzt ein Vierteljahrhundert alt ist und die für eine Datenumgebung konzipiert wurde, die sich bis zur Unkenntlichkeit verändert hat. Die Politikgestaltung der EU selbst hat sich auch in einer Weise entwickelt, die zur Jahrhundertwende schwer vorauszusehen gewesen wäre.
Und obwohl ein Großteil des Gesetzes auf dem Papier immer noch gut aussieht, müssen wir zugeben, dass es nicht so funktioniert, wie es sollte. Ich habe bereits über die Herausforderungen im Zusammenhang mit neuen Technologien gesprochen, aber es gibt noch andere Probleme.
So zeigen beispielsweise die von meinem Amt durchgeführten Untersuchungen, dass die gesetzlichen Fristen für die Bearbeitung von Zugangsanträgen und Zweitanträgen häufig versäumt werden. Wenn und wenn der Zugang schließlich gewährt wird, können die erhaltenen Dokumente oft überholt sein – für Journalisten, für Wissenschaftler und für Bürgerinnen und Bürger, die ihr Mitspracherecht bei der Entscheidungsfindung in der EU haben möchten. Dies ist weder eine gute Verwaltung noch gut für eine wirksame Aufsicht.
Es stellt sich auch die Frage, wie Ausnahmen verwendet werden. Die Verordnung Nr. 1049 sieht eine Vielzahl von Ausnahmen vor, um den Zugang zu bestimmten Dokumenten zu verweigern oder teilweise zu verweigern. Diese existieren aus triftigen Gründen, werden aber häufig viel zu weit ausgelegt. In früheren Untersuchungen des Bürgerbeauftragten haben wir gesehen, dass die EU-Institutionen vage, abstrakte und unbegründete Argumente für die Anwendung von Ausnahmen verwenden. Wir haben auch gesehen, dass sie Argumente verwenden, die bereits vom Gerichtshof zurückgewiesen wurden, wie diese Offenlegung zu externem Druck oder öffentlicher Fehlinterpretation führen würde.
Ich möchte ferner hinzufügen, dass nach dem derzeitigen System die Belastung der Bürger, Dokumente zu erhalten, auf die sie Anspruch haben, immer unzumutbarer wird. Die Institutionen bearbeiten immer noch zu oft Anfragen aus der Sicht des Risikomanagements und verlangen von den Bürgern, frühere Gerichtsurteile, die Ergebnisse von Untersuchungen des Bürgerbeauftragten und interne institutionelle Leitlinien zu finden und/oder zu zitieren, nur um ihre Argumente vorzubringen.
Dies steht nicht im Einklang mit dem Geist des Gesetzes und führt nicht zu mehr Transparenz. Man sollte kein EU-Rechtsexperte werden müssen, um effektiv Zugang zu Dokumenten der EU-Verwaltung zu beantragen. Oder von der Einreichung einer Beschwerde beim Bürgerbeauftragten oder der Erhebung einer Klage vor dem Gericht abhängig zu sein. Beide Routen sind zeitaufwändig, ressourcenintensiv und rechtlich komplex.
Insgesamt mangelt es unserem heutigen System dringend an Klarheit – nicht nur für Einzelpersonen, sondern auch für Institutionen, die zwischen Interpretations- und Governance-Herausforderungen zu kämpfen haben.
Wir brauchen klarere, umfassendere und modernere Vorschriften – Vorschriften, die an die heutige Technologie und die Art und Weise, wie Entscheidungen tatsächlich getroffen werden, angepasst sind, Vorschriften, in denen verantwortungsvolle Staatsführung und proaktive Transparenz als Norm und nicht als Ausnahme verankert sind.
Ich weiß, dass einige Menschen zögern, diese Rechtsvorschriften wieder zu öffnen, weil sie befürchten, dass eine überarbeitete Verordnung entweder belastendere und schwer zu erfüllende Verpflichtungen auferlegen oder zu einem weniger transparenten System führen könnte als das derzeitige. Diese Befürchtungen sind verständlich, aber sie unterschätzen auch die langfristigen Kosten dafür, dass die Dinge gleich bleiben – den stetig steigenden Preis, den wir für Trägheit zahlen.
Um einen der Gründerväter Europas, Jean Monnet, zu zitieren: „Offensichtlichkeit und Notwendigkeit sollten, wenn sie sich treffen, keinen Raum für Zögern oder Aufschub lassen.“
Ich denke, wir sind tatsächlich an dem Punkt angelangt, an dem der Reformbedarf sowohl notwendig als auch offensichtlich geworden ist. Und unter solchen Umständen dürfen wir eine legislative Debatte nicht fürchten. Stattdessen sollten wir die Gelegenheit nutzen, einen neuen und verbesserten Transparenzrahmen zu schaffen, der den Bürger und sein Recht auf Information in den Mittelpunkt stellt.
Vielen Dank. Ich freue mich auf Ihre Fragen und auf die Diskussion.