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Bürgerbeauftragte fordert Kommission auf, Einzelheiten zu ihrer Handhabung des Wechsels leitender Mitarbeiter in eine Anwaltskanzlei zu veröffentlichen
Aktuelles - Datum Mittwoch | 22 Mai 2024
Fall SI/5/2024/KR - Geöffnet am Freitag | 17 Mai 2024 - Entscheidung vom Dienstag | 24 September 2024 - Betroffene Institution Europäische Kommission - Land Frankreich
Untersuchung eingeleitet
17/05/2024Laufende Untersuchung
17/05/2024Ergebnis der Untersuchung
24/09/2024
Der Bürgerbeauftragte hat die Europäische Kommission aufgefordert, Einzelheiten darüber zu veröffentlichen, wie sie mit dem geplanten Umzug eines ehemaligen Direktors ihrer Wettbewerbsabteilung in das Brüsseler Büro einer US-amerikanischen Wirtschaftskanzlei als Partner umgegangen ist.
Jegliche Beschränkungen der Tätigkeiten des ehemaligen Direktors zur Abmilderung potenzieller Interessenkonflikte sollten unverzüglich veröffentlicht werden, sagte der Bürgerbeauftragte. Sie weist darauf hin, dass öffentliche Informationen über den Umzug von der Anwaltskanzlei stammen und den Eindruck erwecken, dass die Kommission es einem leitenden Beamten ermöglicht hat, für ein Unternehmen zu arbeiten, das von seinem Insiderwissen große Vorteile erwartet.
Die Bürgerbeauftragte stellte ferner fest, dass die Kommission es ablehnte, Einzelheiten über die Berufserfahrung der betreffenden Person anzugeben, obwohl die Anwaltskanzlei selbst eine Pressemitteilung veröffentlicht hat, in der sie ausführlich beschrieben wird.
Die Bürgerbeauftragte hat zuvor eine Tendenz in der EU-Verwaltung kritisiert, die potenziellen negativen Auswirkungen von Personalumzügen in den Privatsektor, die oft als „Drehtüreffekte“ bezeichnet werden, auf die EU-Politik und das Vertrauen der Öffentlichkeit zu unterschätzen.
In einer kürzlich durchgeführten Untersuchung zu diesem Thema forderte die Bürgerbeauftragte die Kommission auf, von ehemaligen Bediensteten, die in der Privatwirtschaft tätig sind, zu verlangen, dass sie ihren neuen Arbeitgeber auffordern, die Beschränkungen ihrer Tätigkeiten zu veröffentlichen. Sie hat die Kommission ferner aufgefordert, vorübergehend Maßnahmen zu verbieten, die Risiken bergen, die durch Beschränkungen nicht angemessen gemindert werden können oder bei denen Beschränkungen nicht überwacht oder durchgesetzt werden können.