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Bürgerbeauftragter bittet Kommission um Achtung der Grundrechte im EU-Abkommen mit Tunesien
Aktuelles - Datum Freitag | 15 September 2023
Fall SI/5/2023/MHZ - Geöffnet am Mittwoch | 13 September 2023 - Entscheidung vom Freitag | 12 April 2024 - Betroffene Institution Europäische Kommission - Land Frankreich
Untersuchung eingeleitet
13/09/2023Laufende Untersuchung
13/09/2023Ergebnis der Untersuchung
12/04/2024
Die Bürgerbeauftragte hat die Europäische Kommission gefragt, wie sie die Achtung der Menschenrechte bei migrationsbezogenen Maßnahmen sicherstellen will, die sich aus einem kürzlich zwischen der EU und Tunesien geschlossenen Abkommen ergeben.
Im Juli wurde eine Vereinbarung zwischen der EU und Tunesien unterzeichnet, die Bestimmungen zur Bekämpfung der irregulären Migration sowie finanzielle Unterstützung der EU zur Verbesserung des tunesischen Grenzmanagements enthält.
Im Rahmen der Vereinbarung wird die EU 105 Mio. EUR für Schulungen und technische Unterstützung für das tunesische Grenzmanagement, die Bekämpfung von Schmuggelaktionen und die Verstärkung der Grenzkontrollen bereitstellen.
Die Bürgerbeauftragte stellte fest, dass Bedenken hinsichtlich des Abkommens geäußert wurden, und fragte, ob die Kommission vor der Unterzeichnung des MoU eine Folgenabschätzung zu den Menschenrechten durchgeführt habe und ob sie beabsichtige, die Auswirkungen der während seiner Umsetzung ergriffenen Maßnahmen auf die Menschenrechte regelmäßig zu überprüfen. Die Bürgerbeauftragte fragte auch, ob die Kommission Kriterien für die Aussetzung der Finanzierung festgelegt habe, wenn die Menschenrechte nicht eingehalten würden.
Diese Initiative, die im Juli angekündigt wurde, ist Teil des Schwerpunkts der Bürgerbeauftragten auf der Rolle der EU-Organe bei der Wahrung der Grundrechte im Zusammenhang mit Grenzmanagementtätigkeiten. Im Anschluss daran wurde kürzlich eine Untersuchung eingeleitet, um die Rolle von Frontex bei Such- und Rettungseinsätzen im Mittelmeer zu klären.
Unter Bezugnahme auf frühere Entscheidungen des Bürgerbeauftragten im Zusammenhang mit einer Erklärung EU-Türkei zur Migration und einem Handelsabkommen der EU mit Vietnam betonte der Bürgerbeauftragte, dass Menschenrechtsbewertungen einschlägiger Maßnahmen durchgeführt werden sollten, bevor diese Maßnahmen angenommen werden.
Die Bürgerbeauftragte hat die Kommission aufgefordert, bis zum 13. Dezember 2023 zu antworten.