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Bürgerbeauftragter fragt Kommission nach Achtung der Grundrechte im EU-Abkommen mit Tunesien

Der Bürgerbeauftragte hat die Europäische Kommission gefragt, wie sie die Achtung der Menschenrechte bei migrationsbezogenen Maßnahmen sicherstellen will, die sich aus einem kürzlich zwischen der EU und Tunesien geschlossenen Abkommen ergeben.

Im Juli wurde eine Vereinbarung zwischen der EU und Tunesien unterzeichnet, die Bestimmungen zur Bekämpfung der irregulären Migration sowie finanzielle Unterstützung der EU zur Verbesserung des tunesischen Grenzmanagements enthält.

Im Rahmen der Vereinbarung wird die EU 105 Mio. EUR für Schulungen und technische Unterstützung für das tunesische Grenzmanagement, für die Bekämpfung von Schmuggel und für die Verstärkung der Grenzkontrollen bereitstellen. 

Die Bürgerbeauftragte stellte fest, dass Bedenken hinsichtlich der Vereinbarung geäußert wurden, und fragte, ob die Kommission vor der Unterzeichnung der Vereinbarung eine Folgenabschätzung zu den Menschenrechten durchgeführt habe und ob sie beabsichtige, eine regelmäßige Überprüfung der Auswirkungen der während ihrer Umsetzung ergriffenen Maßnahmen auf die Menschenrechte durchzuführen. Die Bürgerbeauftragte fragte auch, ob die Kommission Kriterien für die Aussetzung der Finanzierung festgelegt habe, wenn die Menschenrechte nicht geachtet würden.

Diese Initiative, die im Juli angekündigt wurde, ist Teil des Schwerpunkts der Bürgerbeauftragten auf die Rolle der EU-Organe bei der Wahrung der Grundrechte im Zusammenhang mit Grenzmanagementtätigkeiten. Sie folgt auf die Einleitung einer kürzlich durchgeführten Untersuchung zur Klärung der Rolle von Frontex bei Such- und Rettungseinsätzen im Mittelmeer.

Unter Bezugnahme auf frühere Entscheidungen der Bürgerbeauftragten im Zusammenhang mit einer Erklärung EU-Türkei zur Migration und einem Handelsabkommen der EU mit Vietnam betonte die Bürgerbeauftragte, dass Menschenrechtsbewertungen der einschlägigen Politiken durchgeführt werden sollten, bevor diese Politiken angenommen werden.

Die Bürgerbeauftragte hat die Kommission gebeten, bis zum 13. Dezember 2023 zu antworten.

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