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Sprach- und Übersetzungsrichtlinien des Europäischen Bürgerbeauftragten

Der Europäische Bürgerbeauftragte hat sich dem Grundsatz der Mehrsprachigkeit verschrieben, sowohl um die Sprachenvielfalt der Europäischen Union (EU) zu erhalten als auch um die EU-Verwaltung bürgernäher zu gestalten.

Seit der Einrichtung des Amtes im Jahr 1995 versucht der Europäische Bürgerbeauftragte, ein angemessenes Gleichgewicht zwischen dem Grundsatz der Mehrsprachigkeit und der Verpflichtung, die begrenzten Ressourcen des Amtes so wirksam und effizient wie möglich einzusetzen, herzustellen. In jüngster Zeit hat die Entwicklung und kontinuierliche Verbesserung der maschinellen Übersetzung es dem Bürgerbeauftragten ermöglicht, eine umfassendere Regelung für die Übersetzung von Dokumenten auf seiner Website umzusetzen.

Seit November 2023 sind fast alle Dokumente auf der Website des Bürgerbeauftragten in allen 24 EU-Sprachen verfügbar, entweder durch manuelle oder maschinelle Übersetzung. Die maschinellen Übersetzungen, die automatisch beim ersten Besuch einer bestimmten Seite der Website angeboten werden, sind deutlich als solche gekennzeichnet und werden regelmäßig aktualisiert, um den neuesten Verbesserungen des Übersetzungstools Rechnung zu tragen. Es wird deutlich angegeben, welche Sprache die Ausgangssprache ist. 

In der folgenden Übersicht wird dargestellt, welche Dokumente manuell übersetzt werden und welche Dokumente einer maschinellen Übersetzung unterzogen werden.

Kommunikation mit Beschwerdeführenden und der Öffentlichkeit

Sämtliche Beschwerden, Auskunftsersuchen und sonstigen Anfragen können in einer der Amtssprachen der EU übermittelt werden und werden auch in dieser Sprache beantwortet.

Abschnitte der Website, die nicht maschinell übersetzt werden

Sämtliche „statischen“ Inhalte der Website (z. B. alle Seiten mit Informationen über die Rolle des Bürgerbeauftragten, über Teresa Anjinho und ihre Vorgänger oder über die wichtigsten Arbeitsbereiche) sowie die Informationen zum Einreichen einer Beschwerde und das elektronische Formular wurden manuell in alle 24 EU-Sprachen übersetzt.

Zudem werden die zentralen Veröffentlichungen des Bürgerbeauftragten, z. B. der Jahresbericht, in alle 24 EU-Sprachen übersetzt. Der Europäische Kodex für gute Verwaltungspraxis wird zusätzlich in die Sprachen der Länder übersetzt, die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung EU-Bewerberländer waren.  

Der Großteil der strategischen und organisatorischen Dokumente des Bürgerbeauftragten, z. B. das Statut, die Strategie, die Regeln für den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Bürgerbeauftragten, die Durchführungsbestimmungen und der Verhaltenskodex, wurde manuell in alle 24 EU-Sprachen übersetzt. Dasselbe gilt für das öffentliche Beschaffungswesen. Der jährliche Managementplan bzw. andere spezifischere strategische Dokumente sind in einer begrenzten Zahl von EU-Sprachen verfügbar.

Übersetzungsrichtlinien in Bezug auf Untersuchungen

Der Europäische Bürgerbeauftragte nimmt Beschwerden in allen Amtssprachen der EU entgegen und bearbeitet sie. Die meisten Untersuchungen des Bürgerbeauftragten werden auf der Website veröffentlicht, mit Ausnahme derer, die sich auf eine Nichtbeantwortung beziehen. Für die verschiedenen fallbezogenen Dokumente gilt die folgende Sprachenregelung:

  • Empfehlungen, Lösungen und Entscheidungen sind in der Sprache des Beschwerdeführenden und auf Englisch verfügbar. Eine Übersetzung in die anderen EU-Amtssprachen wird maschinell angefertigt.
  • Zusammenfassungen von Fällen, die von bedeutendem öffentlichen Interesse sind, werden auf Englisch veröffentlicht und maschinell in alle anderen EU-Sprachen übersetzt.
  • Sonderberichte werden manuell in alle 24 EU-Amtssprachen übersetzt.
  • Untersuchungen aus eigener Initiative werden auf Englisch veröffentlicht. Eine Übersetzung in die anderen EU-Amtssprachen wird maschinell angefertigt.
  • Kurzzusammenfassungen über offene Fälle sind auf Englisch verfügbar. Die Übersetzungen in die anderen Sprachen werden maschinell angefertigt.
  • Die Seiten mit den Beschreibungen von Untersuchungen von öffentlichem Interesse enthalten einen kurzen Text mit einem Überblick über den Fall und aktuellen Informationen über die Untersuchung. Diese Zusammenfassungen sind nur auf Englisch verfügbar, werden jedoch maschinell in die anderen EU-Amtssprachen übersetzt.
  • Öffentliche Konsultationen werden manuell in alle 24 EU-Amtssprachen übersetzt. In begründeten Fällen kann der Bürgerbeauftragte jedoch beschließen, Rückmeldungen von bestimmten Zielgruppen in einer begrenzten Anzahl von EU-Amtssprachen einzuholen. Werden diese Rückmeldungen veröffentlicht, können sie je nach Format auch maschinell übersetzt werden.
  • Folgeuntersuchungen werden auf Englisch veröffentlicht und maschinell in alle anderen EU-Amtssprachen übersetzt.

Übersetzungsregelung in Bezug auf Medienaktivitäten und die Präsenz in sozialen Medien

Pressemitteilungen werden in der Regel auf Englisch, Französisch und Deutsch veröffentlicht und maschinell in die anderen EU-Amtssprachen übersetzt.

Der Bürgerbeauftragte ist auf mehreren Social-Media-Plattformen aktiv, um mit der Öffentlichkeit in Kontakt zu treten. Die auf diesen Plattformen veröffentlichten Inhalte werden aufgrund ihrer internationalen Reichweite zumeist auf Englisch verfasst. Informationen über Sitzungen und Veranstaltungen sind üblicherweise auf Englisch verfügbar und werden maschinell in alle anderen EU-Amtssprachen übersetzt.

Kommunikation mit dem Europäischen Verbindungsnetz der Bürgerbeauftragten

Der Europäische Bürgerbeauftragte koordiniert das Europäische Verbindungsnetz der Bürgerbeauftragten, zu dem über 95 Stellen in 36 europäischen Ländern gehören. Die Mitglieder des Netzes tauschen sich regelmäßig im Rahmen von Seminaren und Sitzungen, Newslettern, einem elektronischen Diskussionsforum und einem täglichen elektronischen Nachrichtendienst über Erfahrungen und bewährte Verfahren aus. Die Mitglieder des Europäischen Verbindungsnetzes der Bürgerbeauftragten können dem Europäischen Bürgerbeauftragten Ersuchen zu Themen der EU übermitteln, die im Rahmen ihrer Untersuchungen aufgekommen sind. Die Informationen über das Netz sowie eine gemeinsame Erklärung wurden manuell in alle 24 EU-Amtssprachen übersetzt. Die Arbeitssprachen des Netzes sind Spanisch, Deutsch, Englisch, Französisch und Italienisch.

Interne Kommunikation und Personalwesen

Der Bürgerbeauftragte verfügt über ein multikulturelles Team, das ein breites Spektrum von EU-Amtssprachen abdeckt. Nach Möglichkeit werden Fälle, Informationsersuchen oder Telefonate von einem Bediensteten bearbeitet, dessen Muttersprache die Sprache des Beschwerdeführenden oder eine ähnliche Sprache ist. Kann eine Sprache nicht durch Bedienstete abgedeckt werden, greift der Bürgerbeauftragte auf die Übersetzungsdienste der EU-Organe zurück.

Die internen Arbeitssprachen des Amtes sind hauptsächlich Englisch und Französisch. Auskünfte zu offenen Stellen werden in allen EU-Sprachen zur Verfügung gestellt. Spezifische Stellenausschreibungen werden jedoch überwiegend in englischer Sprache veröffentlicht, da für die meisten Stellen beim Bürgerbeauftragten sehr gute Englischkenntnisse vorausgesetzt werden. Die Informationen können maschinell in alle anderen EU-Amtssprachen übersetzt werden, jedoch ist die englische Version maßgebend.

Qualität der Übersetzungen auf der Website

Wir sind bemüht, den Nutzerinnen und Nutzern unserer Website genaue und verständliche Übersetzungen zu liefern, die teils manuell und teils maschinell erstellt werden.

Sollten Sie als Besucherin oder Besucher der Website mit der Qualität der manuellen Übersetzung nicht zufrieden sein oder Ungenauigkeiten feststellen, bitten wir Sie, uns diese über das Online-Kontaktformular zu melden.

Die Qualität der auf unserer Website verfügbaren maschinellen Übersetzungen wird nicht manuell überprüft. Es kann daher sein, dass diese Übersetzungen nicht immer den Sinn oder den Ton des ursprünglichen Inhalts wiedergeben. Das vom Bürgerbeauftragten verwendete maschinelle Übersetzungstool (e-Translation – ein von der Europäischen Kommission entwickeltes Tool) ist zwar fortschrittlich und wird ständig verbessert, dennoch sollten sich die Besucherinnen und Besucher der Website bewusst sein, dass diese maschinellen Übersetzungen Fehler enthalten können, die möglicherweise dazu führen, dass die Texte weniger klar und genau sind oder falsch gedeutet werden. Zu diesem Zweck veröffentlicht der Europäische Bürgerbeauftragte einen Haftungsausschluss auf Seiten, die maschinell übersetzt wurden. Es wird empfohlen, den Inhalt in der Ausgangssprache zu konsultieren, wenn Fragen zur Richtigkeit der dargestellten Informationen auftreten. Allen Besucherinnen und Besuchern der Website wird empfohlen, maschinell übersetzte Inhalte mit Vorsicht zu genießen und sie als ergänzende Ressource und nicht als verbindliche Quelle zu nutzen. Jegliche Unstimmigkeiten oder Unterschiede, die bei der Übersetzung des Ausgangstextes entstehen, sind nicht rechtsverbindlich. Der Europäische Bürgerbeauftragte übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für maschinell übersetzte Inhalte.